Art. 312 Aufträge der Staatsanwaltschaft an die Polizei
1 Die Staatsanwaltschaft kann die Polizei auch nach Eröffnung der Untersuchung mit ergänzenden Ermittlungen beauftragen. Sie erteilt ihr dazu schriftliche, in dringenden Fällen mündliche Anweisungen, die sich auf konkret umschriebene Abklärungen beschränken.
2 Bei Einvernahmen, welche die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft durchführt, haben die Verfahrensbeteiligten die Verfahrensrechte, die ihnen bei Einvernahmen durch die Staatsanwaltschaft zukommen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220367 | Einfache Körperverletzung etc. | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Urteil; Aussage; Faust; Beruf; Berufung; Aussagen; Frage; Fragen; Recht; Vorinstanz; Sinne; Privatklägers; Einvernahme; Kinder; Schlag; Körper; Beschimpfung; Polizei; Sicherheitsbeamte; Faustschläge; Geldstrafe; Sicherheitsbeamten |
ZH | SB220300 | Menschenhandel etc. | äger; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Aussage; Anklageziffer; Sinne; Verteidigung; Vorinstanz; Staatsanwalt; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Aussagen; Recht; Handlung; Urteil; Prostitution; Handlungen; Berufung; Polizei; ürfe |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2021.79 | - | Beschuldigte; Polizei; Beschuldigten; Musik; Richt; Patrouille; Musikanlage; Urteil; Staat; Einvernahme; Apos; Polizeibeamte; Solothurn; Amtshandlung; Urteils; Hauptverhandlung; Berufung; Vater; Anlage; Polizist; Polizeibeamten; Hinderung; Verfahren |
SO | STBER.2021.83 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Person; Recht; Verkehr; Aussage; Personen; Auskunftsperson; Verfahren; Polizei; Urteil; Aussagen; Solothurn; Erstbefragung; Einvernahme; Beweis; Zeugin; Verfahren; Obergericht; Verletzung; Urteils; Verfahrens; Fahrzeug; Staat; Verkehrsregeln; Vorinstanz; üssen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 397 (6B_800/2016) | Art. 147 Abs. 1 StPO; Verzicht auf das Teilnahmerecht. Der Verzicht des Beschuldigten auf sein Teilnahmerecht bei Beweiserhebungen durch die Staatsanwaltschaft kann auch vom Verteidiger erklärt werden. Soweit der bei Einvernahmen anwesende Verteidiger gegen die Abwesenheit des Beschuldigten nicht opponiert und keinen Antrag auf dessen Teilnahme stellt, darf angenommen werden, dieser habe auf sein Teilnahmerecht verzichtet. Soweit ein gültiger Verzicht vorliegt, verletzt die im Berufungsverfahren erhobene Rüge der Verletzung des Teilnahmerechts den Grundsatz von Treu und Glauben (E. 3.4). Regeste b Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK, Art. 152 Abs. 3 i.V.m. Art. 149 Abs. 2 lit. b StPO; indirekte Konfrontation. Bei der Wahrung des Konfrontationsrechts sind die Interessen der Verteidigung gegen diejenigen des Opfers abzuwägen. Soweit dem Opfer eine direkte Konfrontation nicht zumutbar ist und der Beschuldigte während der Zeugeneinvernahme den Saal verlassen muss, ist es nicht zwingend, dass die Befragung per Video übertragen wird (E. 5.2). | Teilnahme; Verteidiger; Einvernahme; Urteil; Teilnahmerecht; Einvernahmen; Person; Vorinstanz; Recht; Staatsanwaltschaft; Konfrontation; Opfer; Befragung; Untersuchung; Verteidigung; Beweise; Beschwerdeführer; Verletzung; Zeugen; Beschwerdeführers; Verfahren; Beweiserhebung; Personen; Ermittlung; Teilnahmerechte; Polizei; Ehefrau; öglich |
143 IV 270 (1B_29/2017) | Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 1, Art. 54, Art. 113 Abs. 1, Art. 141, Art. 192 Abs. 2, Art. 196 lit. a, Art. 235, Art. 241 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 246, Art. 247 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 248 Abs. 1 und Abs. 3 lit. a, Art. 263 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 264 Abs. 1 lit. b, Art. 265 Abs. 4, Art. 277 Abs. 2 sowie Art. 312 StPO; Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung. Zusammenfassung der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere bezüglich Datenerhebung bei sogenannten "abgeleiteten" Internetdiensten, und Abgrenzung der anwendbaren strafprozessualen Untersuchungsmassnahmen (E. 4.3-4.8). Abwehr von akuter Kollusion und Durchsuchung eines Kassibers mit persönlichen Zugangsdaten des inhaftierten Beschuldigten zum sozialen Netzwerk Facebook (FB); Online-Recherche auf dem FB-Konto und vorläufige Sicherstellung von untersuchungsrelevanten (auf elektronischen Servern bzw. sogenannten "Internet-Clouds" gespeicherten) Chat-Nachrichten; Versiegelung von provisorisch sichergestellten Nachrichten; Fehlen von gesetzlichen Verwertungsverboten (Art. 140 und 141 StPO) im beurteilten (das Untersuchungsverfahren betreffenden) Entsiegelungsfall (E. 5-7). Die Artikel 269-279 StPO sind auf abgeleitete Internetdienste wie FB nicht anwendbar (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 7.1). Die Online-Recherche auf dem FB-Konto verstösst nicht gegen das Territorialitätsprinzip (E. 7.10). | Richt; Internet; Staatsanwaltschaft; Fernmelde; Aufzeichnungen; Behörde; Daten; Gericht; Durchsuchung; Zugangsdaten; Internetdienst; Schweiz; Recht; Inhaber; Siegelung; Internetdienste; Beschuldigte; Bundesgericht; Recht; Zwangsmassnahme; Chat-Nachrichten; Zwangsmassnahmen; Kommentar; Über; Beweismittel; Praxis; Internet-; Entsiegelung |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
CA.2020.21 | Berufung; Berufungsführer; Bundes; Richt; Urteil; Stein; Filter; Verfahren; Berufungsführers; Recht; Aussage; Einvernahme; Person; Behörde; Verteidigung; Gericht; Beamte; Aussagen; Beweis; Bundesgericht; Drohung; Mitarbeiter; Verfahrens; Sicherheit; Konfrontation; Bundesgerichts | |
BB.2019.121 | Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO). | Gesuch; Bundes; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahren; Verfahrens; Recht; Gesuchsgegner; Verfahren; Staatsanwalt; Person; Akten; Bundesanwaltschaft; Ausstandsgesuch; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Rechtsanwalt; Ausführungen; Befangenheit; Akteneinsicht; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgr; Leitende; Partei; Bezug; Urteil; Bundesgerichts; Verfahrensleiter |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis | 2009 |