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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 31 ZPO vom 2024

Art. 31 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 31 Klagen aus Vertrag Grundsatz

Für Klagen aus Vertrag ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort zuständig, an dem die charakteristische Leistung zu erbringen ist.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 31 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG210041ForderungVertrag; Beklagten; Recht; Parteien; Mietvertrag; Urteil; Vermieter; Vermieterin; Mobiliar; Leistung; Vertrages; Koppelung; Kommentar; Über; Mietobjekt; Beweis; Abschluss; Koppelungsgeschäft; Mietvertrages; Mieter; Entschädigung; Höhe; Basler; Vertragsschluss; Verzug; Vereinbarung; Zahlung
ZHHG230159ForderungGericht; Gerichtsstand; Recht; Parteien; Vereinbarung; Klage; Gerichtsstandsvereinbarung; Zuständigkeit; Urteil; Beklagten; Ziffer; Kantons; Handelsgericht; Frist; Klausel; Schweiz; Wortlaut; Beweis; Wille; Streitwert; Mehrwertsteuer; Eingabe; Klageantwort; Vertrag; Prozessvoraussetzungen; Schweizer
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZV.2019.7 (SVG.2019.330)Übergangsfrist bei Terminierung der Leistungen; Nachweis der ArbeitsunfähigkeitArbeit; Leistung; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit; Gericht; Beklagten; Klage; Klagbeilage; Taggelder; Leistungen; Basel; Gerichtsstand; Arbeitsfähigkeit; Über; Sozialversicherungsgericht; Parteien; Konsument; Übergangsfrist; Person; Urteil; Beruf; Bundesgericht; Hinweis; Krankenversicherung
BSZV.2019.12 (SVG.2019.264)Örtliche Zuständigkeit verneintGericht; Klage; Gericht; Gerichtsstand; Konsument; Sozialversicherungsgericht; Zuständigkeit; Gerichtsstandsvereinbarung; Konsumenten; Krankenversicherung; Präsidentin; Krankentaggeldversicherung; Streitigkeit; Zusatzversicherung; Basel-Stadt; Parteien; Zusatzversicherungen; Schweizerischen; Zivilprozessordnung; Sozialversicherungsgerichts; Einlassung; Wohnsitz; Konsumentenverträge; Bundesgericht; Rechtsmittel; Kantons; ündet
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 226 (5A_827/2019)
Regeste
Art. 293a, Art. 294 Abs. 3, Art. 298 Abs. 2 SchKG ; Nachlassstundung; Unternehmensverkauf während der provisorischen Stundung. Frage der Nichtigkeit der provisorischen Stundung. Wird die definitive Stundung von der Beschwerdeinstanz verweigert, so eröffnet sie den Konkurs mit dem Datum ihres Entscheides (E. 3).
SchKG; Stundung; Lassgericht; Ermächtigung; Gläubiger; Konkurs; Nichtigkeit; Entscheid; Sanierung; Sachwalter; Lassstundung; Obergericht; Recht; Lassschuldner; HUNKELER; Lassschuldnerin; Verkauf; Lassgerichts; Anlagevermögen; Lassvertrag; Ermächtigungsentscheid; Verfügung; Sachwalters; Antrag; Lassvertrages; Bewilligung
147 III 301 (5A_800/2019)
Regeste
 a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2).
Unterhalt; Methode; Kantonsgericht; Kindes; Untersuchungsmaxime; Erwerbstätigkeit; Kindesunterhalt; Ehegatte; Urteil; Entscheid; Bereich; Willkür; Betreuung; Unterhaltes; Unterhaltsbeiträge; Betreuungsunterhalt; Ehegatten; Haushalt; Haushaltes; Ehefrau; Barunterhalt; Erwägungen; Methoden; Verhältnisse; -konkrete; Trennung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CR.2022.6Entschädigung; Apos;; Urteil; Beschuldigte; Verteidigerin; Gericht; Kanton; Beschwerdegegner; Berufung; Kantons; Beschuldigten; Honorar; Anwalt; Verteidigung; Obergericht; Kammer; Verfahren; Verfahren; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Position; Anwalts; Richter; Bemühungen; Bundesstrafgerichts; AnwGebV/ZH; Pauschale; Verfahrens; Entscheid; Bundesgerichts
BB.2019.118Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Art. 135 Abs. 3 StPO).Gericht; Entschädigung; Recht; Kammer; Verfahren; Bundes; Berufung; Honorar; Verteidigung; Verfahren; Aufwand; Bundesgericht; Urteil; Verteidiger; Kanton; Entscheid; Beschwerde; Bundesgerichts; Apos;; Honorarnote; Beschwerdekammer; Kantons; Begründung; Obergericht; Berufungsverfahren; Beschluss; Rechtsanwalt; Bezirksgericht; Stunden; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, SchweizerBasler Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Brunner, Gasser, Schwander Kommentar zur ZPO2016