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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 31 BV vom 2024

Art. 31 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 31 Freiheitsentzug

1 Die Freiheit darf einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise entzogen werden.

2 Jede Person, der die Freiheit entzogen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich und in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe des Freiheitsentzugs und über ihre Rechte unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, ihre Rechte geltend zu machen. Sie hat insbesondere das Recht, ihre nächsten Angehörigen benachrichtigen zu lassen.

3 Jede Person, die in Untersuchungshaft genommen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich einer Richterin oder einem Richter vorgeführt zu werden; die Richterin oder der Richter entscheidet, ob die Person weiterhin in Haft gehalten oder freigelassen wird. Jede Person in Untersuchungshaft hat Anspruch auf ein Urteil innert angemessener Frist.

4 Jede Person, der die Freiheit nicht von einem Gericht entzogen wird, hat das Recht, jederzeit ein Gericht anzurufen. Dieses entscheidet so rasch wie möglich über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 31 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220602RaufhandelVerfahren; Beschuldigte; Einzel; Urteil; Beschuldigten; Verfahrens; Verfahren; Vorinstanz; Kollegialgericht; Einzelgericht; Rückweisung; Gericht; Berufung; Urteile; Beratung; Urteils; Anklage; Einzelgerichts; Einzelrichter; Person; Sinne; Staatsanwaltschaft; Verteidiger
ZHSB220604RaufhandelVerfahren; Beschuldigte; Einzel; Urteil; Beschuldigten; Verfahren; Verfahrens; Vorinstanz; Kollegialgericht; Einzelgericht; Rückweisung; Berufung; Gericht; Urteile; Beratung; Urteils; Anklage; Einzelgerichts; Einzelrichter; Person; Sinne; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; ätte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2007.00091Parkplatz; Massnahme; Gebühr; Massnahmen; Wegleitung; Einkaufszentrum; Anlage; Massnahmenplan; Verkehr; Parkplatzzahl; Baubehörde; Gebühren; Winterthur; Minute; Parkplätze; Kunden; Verkehrs; Parkplatzbewirtschaftung; Vorinstanz; Emissionsbegrenzung; Erschliessung; Ermessen; Baubewilligung; Stadt; -/Stunde; Rechtsprechung; Gemeinde
ZHVB.2003.00153Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Psychotherapeutin: Abfolge der Ausbildungen nicht korrektGesundheit; Spezialausbildung; Ausbildung; Kanton; Selbsterfahrung; Gesundheitsdirektion; Anforderung; Anforderungen; Grund; Psychologie; Erstausbildung; Psychologiestudium; Recht; Zulassung; Verfügung; Stufenfolge; Kantons; Bewilligung; Theorie; Selbsterfahrungsstunden; GesundheitsG; Sinne; Gesetzes; Seminar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 14 (1B_420/2022)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK ; Anspruch auf ein unabhängiges Gericht; Gefährdung der internen gerichtlichen Unabhängigkeit durch informelle Hierarchien. Ein aktuelles praktisches Interesse an der Behandlung der Haftbeschwerde liegt auch dann vor, wenn während des laufenden Beschwerdeverfahrens ein Haftentlassungsgesuch gestellt wird (E. 1).
Gericht; Gerichtsschreiber; Unabhängigkeit; Richter; Spruchkörper; Ersatzoberrichter; Gerichtsschreiberin; REITER; Hierarchie; Urteil; Spruchkörpers; Entscheid; Hierarchien; Kammer; Mitglied; Ersatzrichter; Bundesgericht; Vorinstanz; Ersatzoberrichterin; REITER/; STADELMANN; Anspruch; Richterin; Recht; Mitglieder
146 I 115 (1B_111/2020)
Regeste
Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 5 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 BV ; Art. 221, Art. 229-233 und Art. 363 f. StPO. Ausreichende gesetzliche Grundlage für Sicherheitshaft im massnahmenrechtlichen gerichtlichen Nachverfahren. Auseinandersetzung mit dem Urteil des EGMR I.L. gegen Schweiz vom 3. Dezember 2019. Die analoge Anwendung der Bestimmungen der Strafprozessordnung zur Sicherheitshaft im selbstständigen gerichtlichen Nachverfahren stützt sich auf eine lang andauernde und konstante Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Hinzu kommt, dass das Bundesgericht in diversen Entscheiden eine klare gesetzliche Regelung zur vollzugsrechtlichen Sicherheitshaft aus Gründen der Rechtssicherheit als wünschbar bezeichnet und der Gesetzgeber diese Anregung konsequent aufgenommen hat. Im hier beurteilten Fall ist nicht ersichtlich, dass die massgeblichen Rechtsquellen für den anwaltlich verbeiständeten Beschwerdeführer im Zeitpunkt der Anordnung der Sicherheitshaft nicht voraussehbar oder nicht hinreichend klar gewesen wären (E. 2).
Urteil; Recht; Sicherheit; Sicherheitshaft; Massnahme; Rechtsprechung; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Schweiz; Verfahren; Vollzug; Anordnung; Entscheide; Bestimmungen; Praxis; Kantons; Prozessordnung; Verlängerung; Verwahrung; Freiheit; Massnahmen; Massnahmenvollzug; Kantonsgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-263/2023Auflösung des ArbeitsverhältnissesArbeit; Vorinstanz; Vorgesetzte; Kündigung; Bundes; Person; Vertrauen; Vorgesetzten; Entschädigung; Bundesverwaltung; Recht; Urteil; Vertrauens; Konflikt; Gespräch; Personal; Arbeitgeber; Arbeitsunfähigkeit; Massnahme; Nebenbeschäftigung; Wiedereingliederung
A-2360/2020BundespersonalArbeit; Kündigung; Vorinstanz; Arbeitsverhältnis; Urteil; Arbeitsunfähigkeit; Recht; Teilkündigung; Arbeitgeber; Verfügung; Sperrfrist; Bundesverwaltung; BVGer; Kündigungsschutz; Krankheit; Arbeitsverhältnisse; Arbeitsverhältnisses; Änderungs; Arbeitnehmer; Arbeitsplatz; Arbeitsvertrag; Beschwerdeführers; Urteile; ätzlich

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.16Entscheid; Bundesgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Urteil; Anklage; Zwangsmassnahmen; Tatverdacht; Anordnung; Untersuchungshaft; Person; Bundesgerichts; Zwangsmassnahmengericht; Entscheide; Gericht; Bundesstrafgericht; Apos;; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Bundesstrafgerichts; Fluchtgefahr; Sanktion; Bundesanwaltschaft; Tatverdachts; Taten
CA.2023.8Gericht; Bundes; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Untersuchungshaft; Bundesgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Tatverdacht; Zwangsmassnahmen; Verlängerung; Verfahrens; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Beschwerdeführers; Verhältnis; Parteien; Urteil; Beschleunigungsgebot; Freiheitsstrafe; Sachverhalt

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Vest, Hottelier Kommentar BV2023
Vest, Hottelier Kommentar BV2023