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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 308 ZPO vom 2024

Art. 308 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 308 Berufung

1. Abschnitt: Anfechtbare Entscheide und Berufungsgründe Anfechtbare Entscheide

1 Mit Berufung sind anfechtbar:

  • a. erstinstanzliche End- und Zwischenentscheide;
  • b. erstinstanzliche Entscheide über vorsorgliche Massnahmen.
  • 2 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Berufung nur zulässig, wenn der Streitwert der zuletzt aufrechterhaltenen Rechtsbegehren mindestens 10 000 Franken beträgt.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 308 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLF240003Rechtsschutz in klaren FällenBerufung; Berufungskläger; Erblasserin; Berufungsbeklagte; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Liegenschaft; Erben; Testament; Verfahren; Einzelgericht; Gesuch; Bezirksgerichtes; Winterthur; Entscheid; Streitwert; Berufungsbeklagten; Hausrecht; Notar; Erbengemeinschaft; Berufungsklägers; Begründung; Gericht; Eigentümer; Nutzniessung; Parteien; Obergericht; Oberrichter
    ZHPP230027ForderungBeschwerde; Beschwerdegegner; Vorinstanz; Gipser; Recht; Beschwerdegegners; Einzelunternehmen; Parteien; Klage; Vertrag; Verfahren; Gipserarbeiten; Einzelunternehmens; Entscheid; Forderung; Handelsregister; Gericht; Kommanditgesellschaft; Beschwerdeführer; Maler; Besserung; Beschwerdeführers; Verfahrens; Geschäft; Besetzung; Streitwert
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB150014Aufsichtsbeschwerde gegen das Urteil und die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 24. November 2015 (FE110221-F)Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Entscheid; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Obergericht; Aufsichtsbehörde; Entscheide; Obergerichts; Verwaltung; Kantons; Verwaltungskommission; Beschwerdegegner; Zivil; Urteil; Verfügung; Zivilkammer; Verhalten; Ausführungen; Verfahrens; Beschwerdeführers; Rekurs; Oberrichter; Hauser/Schweri/Lieber; Vorwürfe; Massnahme; Bezirksgericht
    ZHVB110014AufsichtsbeschwerdeRecht; Aufsicht; Aufsichts; Akten; Beschwerdegegner; Anzeige; Aufsichtsbeschwerde; Anzeigeerstatter; Akteneinsicht; Rechtsmittel; Verfahren; Aufsichtsbehörde; Rekurs; Obergericht; Verwaltungskommission; Prozess; Erbenvertreter; ZPO/ZH; Kommentar; Zivil; Kantons; Obergerichts; Einsicht; Zivilprozessordnung; Rechtsverweigerung; Hauser/Schweri; Urteil
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    145 III 324 (5A_626/2018)Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzulassen (E. 6). Noven; SchKG; Arrest; Urteil; Recht; Beschwerdeverfahren; Tatsachen; Auslegung; Gesetzgeber; Obergericht; Kantons; Zulassung; Konkurs; Entscheid; Arresteinsprache; Botschaft; Bundesgericht; Einsprache; Schuldbetreibung; Hinweis; Geschäfts-Nr; Rechtsmittel; Gesetzes; Autoren; Verfahren; Arresteinspracheentscheid; ünden
    144 III 394 (4A_629/2017)Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 53, Art. 147 Abs. 2 und Art. 318 Abs. 1 ZPO; rechtliches Gehör, Spruchreife. Folgen des Nichteinreichens einer Berufungsantwort (E. 4.1). Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts zur Abnahme der vor der ersten Instanz angebotenen Beweise (E. 4.2). Erfordernis der Spruchreife für einen reformatorischen Berufungsentscheid zur Wahrung des Gehörsanspruchs (E. 4.3). Berufung; Urteil; Berufungsgericht; Vorinstanz; Partei; Entscheid; Beweis; Gesellschaft; Parteien; Gehör; Berufungsantwort; Anspruch; Geschäftsführer; Schweiz; Ausschluss; Instanz; Schweizerische; Gesellschafter; Recht; Berufungsverfahren; Verfahren; Zivilprozessordnung; Prüfung; Klage; Kantons; Kommentar; Spruchreif; Spruchreife; Berufungsgerichts

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    SpühlerBasler Kommentar zur ZPO2017
    Brunner, Gasser, Schwander, SchweizerKommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016