Art. 308 (1)
1 Erfordern es die Verhältnisse, so ernennt die Kindesschutzbehörde dem Kind einen Beistand, der die Eltern in ihrer Sorge um das Kind mit Rat und Tat unterstützt.
2 Sie kann dem Beistand besondere Befugnisse übertragen, namentlich die Vertretung des Kindes bei der Feststellung der Vaterschaft, bei der Wahrung seines Unterhaltsanspruches und anderer Rechte und die Überwachung des persönlichen Verkehrs. (2)
3 Die elterliche Sorge kann entsprechend beschränkt werden.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ240006 | Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsvertretung | Entschädigung; Vorinstanz; Entscheid; Bezirksrat; Honorar; Beschwerdeverfahren; Schwierigkeit; Gehör; Bülach; Akten; Zeitaufwand; Gehörs; AnwGebV; Verantwortung; Aufwand; Gericht; Falles; Verhältnis; Urteil; BR-act; Festsetzung; Hinsicht; Honorars; Gebühr; Verfahren; Begründung; Streitigkeit |
ZH | PQ240016 | Neuregelung elterliche Sorge / Überprüfung Kindesschutzmassnahmen | Entscheid; Zustellung; Beschwerdegegner; Winterthur; Kindes; Bezirksrat; Vorinstanz; Gericht; Schweiz; Obergericht; Dispositiv-Ziffer; Verfahren; Schweizerischen; Oberrichter; Urteil; Erwachsenenschutzbehörde; Winterthur-Andelfingen; Mutter; Vater; Bestimmungen; Tochter; Kontakt; Parteien; Bundesgericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Widmer |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB180007 | Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F) | Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Massnahmen; Anordnung; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule; Obergericht |
ZH | VB180008 | Aufsichtsbeschwerde gegen eine Bezirksrichterin | Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Anzeige; Anzeigeerstatter; Aufsichtsbeschwerde; Entscheid; Obergericht; Massnahmen; Verfügung; Parteien; Verwaltung; Aufsichtsbehörde; Verfahrens; Verwaltungskommission; Obergerichts; Eingabe; Begründung; Ferien; Bezirksrichter; Kantons; Gerichtsschreiberin; Bezirksrichterin; Kindsmutter; Sorge; Verhalten; Bezirksgericht; Vorinstanz; ühren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 393 (5A_244/2018) | Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). | Kindes; Eltern; Interesse; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Vertretung; Interessenkollision; Kindesunterhalt; Betreuung; Kindesunterhalts; Sorge; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Kindesunterhaltsprozess; Mutter; Beistand; Entscheid; Gericht; Verfahren; Unterhaltsklage; Unterhaltsprozess; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; MARANTA/FASSBIND; Urteil; Tochter; Linie |
145 III 436 (5A_977/2018) | Art. 99 Abs. 1 und 2 BGG; Feststellung der Nichtigkeit. Die Nichtigkeit eines Urteils kann im bundesgerichtlichen Verfahren neu geltend gemacht werden (E. 3). Regeste b Art. 298b Abs. 3 und Art. 298d Abs. 3 ZGB; Art. 304 Abs. 2 ZPO; Kompetenzattraktion für Kinderbelange. Sobald das Gericht mit der Unterhaltsfrage befasst ist, entscheidet es auch über die anderen Kindesbelange und die KESB verliert ihre diesbezügliche Entscheidbefugnis. Urteilt sie dennoch über die anderen Kindesbelange, ist ihr Entscheid aber nicht per se nichtig (E. 4). | Unterhalt; Verfahren; Entscheid; Unterhalts; Urteil; Nichtigkeit; Eltern; Obhut; Gericht; Verfahrens; Kompetenzattraktion; Kinderbelange; Bundesgericht; Zuständigkeit; Unterhaltsklage; Regel; Feststellung; Unterhaltsfrage; Vater; Betreuungsanteile; Urteile; Rechtsprechung; Behörde; Regelung; KESB-Verfahren; Regeste; Urteils |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-2145/2020 | Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid) | ühre; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Kinder; Wegweisung; Kosovo; Vorinstanz; Schweiz; Entscheid; Verfügung; Wiedererwägung; Gesundheit; Vollzug; Beilage; Beweis; Bundesverwaltungsgericht; Familie; Wiedererwägungsgesuch; Behandlung; Suizid; ätten |
D-4583/2019 | Asyl und Wegweisung | Verfügung; Kinder; Beschwerdeführende; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführenden; Vorinstanz; Wegweisung; Sachverhalt; Entscheid; Verfahren; Untersuchungsgrundsatz; Begründung; Migration; Person; Entscheidung; Urteil; Vernehmlassung; Gericht; Familie; Trennung; Sachverhalts; Begründungspflicht; Beweis; Richter; Schweiz |
Autor | Kommentar | Jahr |
Peter Breitschmid, Geiser | Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch I | 2022 |
Peter Breitschmid, Geiser | Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch I | 2022 |