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Zollgesetz (ZG)

Art. 30 ZG vom 2023

Art. 30 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 30 Kontrollen im Zollgebiet

1 Das BAZG kann im Zollgebiet Kontrollen über die Erfüllung der Zollpflicht durchführen.

2 Personen, die bei der Wareneinfuhr anmeldepflichtig waren, müssen auf Verlangen den Nachweis erbringen, dass für die eingeführten Waren das Veranlagungsverfahren durchgeführt worden ist.

3 Das Kontrollrecht endet ein Jahr nach der Wareneinfuhr. Vorbehalten bleibt die Eröffnung einer Strafuntersuchung.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 30 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNT230002NamensänderungBerufung; Berufungsklägerin; Namens; Namensänderung; Vorinstanz; Familie; Familien; Familienname; Recht; Bezug; Beweis; Gemeindeamt; Namens; Belastung; Geschäft; Familiennamen; Verfahren; Mutter; Gutachten; Entscheid; Kanton; Kantons; Familiennamens; Eltern; Gesuch
ZHNT230001NamensänderungBerufung; Berufungsklägerin; Namens; Namensänderung; Vorinstanz; Familienname; Familiennamen; Gemeinde; Beweis; Gemeindeamt; Kanton; Vater; Kantons; Recht; Eltern; Identitäts; Sachverhalt; Verfügung; Gesuch; Mutter; Selbstwertgefühl; Erwägung; Rekurs; Verfahren; Sinne; Entscheid; Hinsicht; Beziehung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGWPE.2022.1-Ersatz; Militär; Zivilschutz; Militär-; Wehrpflicht; Ersatzpflicht; Befreiung; Wehrpflichtersatz; Ersatzdienst; Zivildienst; Gesetzgeber; Wehrpflichtersatzabgabe; Auslegung; Bundes; Schutzdienst; Gesetzes; Recht; Kanton; Lücke; Dienstleistung; Steuergericht; Schweigen; Schweizer; Zivilschutzdienst; Einsprache; Entscheid; Ersatzbefreiung; ührt
SOVWBES.2017.236NamensänderungBeschwerde; Rechtsanwalt; Eltern; Namens; Namensänderung; Entscheid; Kindes; Solothurn; David; Lüthi; Kanton; Parteientschädigung; Interesse; Volkswirtschaftsdepartement; Zivilstand; Verwaltungsgericht; Sorge; Gesuch; Rechtspflege; Rechtsbeistand; Interessen; Elternteil; Gericht; Aufwand; Auslagen; Zahlung; Verfahren; ündet
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 393 (5A_244/2018)Art. 279 Abs. 1, 304, 306 Abs. 2 und 3 ZGB, Art. 299 ZPO; Vertretung des minderjährigen Kindes im selbständigen Kindesunterhaltsprozess durch den obhutsberechtigten Elternteil; Frage der Interessenkollision. Die Alleininhaberin der elterlichen Sorge kann in Vertretung des Kindes ohne Weiteres eine Rechtsanwältin mit der Einleitung einer Unterhaltsklage mandatieren (E. 2.3). Wird das Kind während des Unterhaltsprozesses unter die gemeinsame elterliche Sorge beider Eltern gestellt, so begründet dieser Umstand allein keine abstrakte Interessenkollision zwischen Mutter und Kind, aufgrund derer die Vertretungsmacht der Mutter entfiele und dem Kind ein Beistand für den Unterhaltsprozess bestellt werden müsste (E. 2.7.2). Dies gilt auch dann, wenn Betreuungsunterhalt gefordert wird (E. 2.7.3). Kindes; Eltern; Interesse; Interessen; Unterhalt; Elternteil; Vertretung; Interessenkollision; Kindesunterhalt; Betreuung; Kindesunterhalts; Sorge; Betreuungsunterhalt; Elternteils; Kindesunterhaltsprozess; Mutter; Beistand; Entscheid; Gericht; Verfahren; Unterhaltsklage; Unterhaltsprozess; Klage; AFFOLTER-FRINGELI/VOGEL; MARANTA/FASSBIND; Urteil; Tochter; Linie
145 III 49 (5A_461/2018)Art. 30 Abs. 1 ZGB; Namensänderung. Begriff der "achtenswerten Gründe" als Voraussetzung zur Bewilligung einer Namensänderung im Sinne von Art. 30 Abs. 1 ZGB (E. 3); Spezialfall der Offizialisierung eines seit vielen Jahren verwendeten Namens (E. 4). était; égal; égitime; être; çais; également; édéral; Tribunal; état; GEISER; égitimes; érant; éciation; Namens; çaise; été; écision; égitimes; Appréciation; -même; égislative; érence; Conseil; Valais; Identité; Autorité; MEIER/DE; STEINAUER/FOUNTOULAKIS; éférence

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-584/2020ZölleObjekt; Objekte; Vorinstanz; Beweis; Schweiz; Verfahren; Recht; Beschlagnahme; Einfuhr; Urteil; Bundes; Zollpfand; Verfahren; Gutachten; Verfügung; Recht; Schätzung; BVGer; MWSTG; Verdacht; Forderung; Abgabe; Freigabe; Sicherstellung; Einfuhrsteuer; Sinne
A-2283/2018DatenschutzPerson; Familie; Namens; Namensänderung; Familienname; Recht; ZEMIS; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Gesuch; Personendaten; Daten; Kinder; Familiennamen; Verfügung; Beschwerde; Berichtigung; Verfahren; Urteil; Personenstandsregister; Infostar; Streitgegenstand; Verordnung; Migration; Rechtspflege; Richtigkeit; Zuständigkeit; Beschwerdeführers

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2017.68Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Recht; Beschwerde; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Entscheid; Verfahrens; Behörde; Jugendliche; Recht; Verfahrensakten; Schlussverfügung; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Landes; Eltern; Bundesstrafgerichts; Person; Herausgabe; Verfügung; Eintretens
SK.2012.4Mehrfache Geldfälschung, mehrfache versuchte Geld-fälschung, mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes und Versuch dazu, gewerbsmässiger Betrug und Versuch dazu, Raub, Diebstahl, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Rückweisungsurteil des Bundesgerichts vom 24. Januar 2012.
Bundes; Sinne; Freiheitsstrafe; Bundesstrafgericht; Urteil; Bundesgericht; Beschuldigte; Entscheid; Geldfälschung; Verfahren; Recht; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Apos;; Staatsanwalt; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Betäubungsmittel; Beschuldigten; Arbeit; Bundesanwaltschaft; Bundesgerichts; Geldstrafe; Rückweisung; Widerhandlung; Diebstahl; Kanton; Zumessung; ände

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
BühlerBasler Kommentar ZGB I2014
BühlerBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2006