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Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS)

Art. 30 VTS vom 2022

Art. 30 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) drucken

Art. 30 Prüfung von neuen Fahrzeugen: administrative Prüfung

1 Bei neuen Fahrzeugen wird der Nachweis über die Einhaltung der Bau- und Ausrüstungsvorschriften erbracht mit:

  • a. einem ausgefüllten und vom Typengenehmigungs- oder Datenblattinhaber unterzeichneten Prüfungsbericht; oder
  • b. (1)
  • 2 Als neu gelten Fahrzeuge:

  • a. die erstmals zugelassen werden;
  • b. die im Ausland vor einem Jahr oder weniger zugelassen wurden, wenn ihr Kilometerstand 2000 km oder ihr Betriebsstundenstand 70 h nicht übersteigt.
  • (1) Tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 30 Verordnung technische Strassenfahrzeuge (VTS) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    LU2M 16 34Von einem Käufer eines Motorfahrzeugs kann im Regelfall nicht erwartet werden, dass er über die Bestätigungen des spezialisierten Autohändlers und der amtlichen Zulassungsbehörde (Strassenverkehrsamt) hinaus Nachforschungen tätigt, um sich der Regelkonformität des gekauften Fahrzeugs zu vergewissern. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit im vorliegenden Fall verneint.Fahrzeug; Beschuldigte; Lärm; Grenzwert; Beschuldigten; Strassen; Verkehrssicherheit; Motorfahrzeug; Vorschriften; Verkehrssicherheitszentrum; OW/NW; Dezibel; Vorinstanz; Sorgfalt; Schallemission; Fahrzeuge; Lärmemissionsgrenzwert; Fahrzeugs; Aufmerksamkeit; Fahrlässig; Hinsicht; Lautstärke; Zulassung
    LUA 12 194Art. 32 Abs. 4 VTS. Die vom Luzerner Strassenverkehrsamt an Private delegierte Befugnis zur Einzelprüfung vor der Verkehrszulassung von Motorfahrzeugen (Selbstabnahme) hat nicht die Qualität einer Konzession, sondern ist eine Beleihung (bzw. Belehnung) einer öffentlichen bzw. im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe an einen Privaten und kann von der Behörde im Sinn einer verwaltungsrechtlichen Sanktion gegebenenfalls wieder entzogen werden. Frage der Verhältnismässigkeit eines bloss befristeten Entzugs der Befugnis zur Selbstabnahme.Prüfung; Fahrzeug; Selbstabnahme; Strassen; Strassenverkehr; Verwaltung; Fahrzeuge; Recht; Strassenverkehrsamt; Befugnis; Verfügung; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Kanton; Zulassung; Formular; Aufgabe; Prüfungsbericht; Sachverhalt; Voraussetzung; Behörde; Widerruf; Kilometer; Typengenehmigung; Prüfungsberichte

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB.2009.00391Zulassung eines Motorfahrzeugs zum VerkehrFahrzeug; Motorrad; Hersteller; Übereinstimmung; Übereinstimmungsbescheinigung; Strassen; Zulassung; EG-Übereinstimmungsbescheinigung; Einzelprüfung; Rekurs; Schweiz; Verkehr; Typengenehmigung; Strassenverkehr; Unterschrift; Sinne; Recht; Behörde; Strassenverkehrsamt; Herstellererklärung; Richtlinie; Dokument; Kanton; Motorrads; Fahrzeuge; Behörden
    SGIV-2009/112Entscheid Art. 6 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101), Art. 30 Abs. 1, 32 VTS (SR 741.41). Anspruch Fahrzeug; Strasse; Strassenverkehr; Strassenverkehrs; Prüfung; Recht; Quot; Gallen; Eingabe; Mängel; Kontrolle; Fahrzeugausweis; Verkehr; Rekurrent; Rekurrentin; Schifffahrtsamt; Person; Personen; Kanton; Prüfung; Strassenverkehrsamt; Schweiz; ürzt:; Vereinbarung; Prüfungen; Verwaltungsrekurskommission; Personenwagen; Stempel; Zulassung
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-5972/2008Strassenwesen (Übriges)Fahrzeug; Vorinstanz; Fahrzeugs; Vorschrift; Gesuch; Erteilung; Vorschriften; Ausnahmebewilligung; Typengenehmigung; Marke; Markenbezeichnung; Verkehr; Verfügung; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Motorleistung; Motorfahrzeug; Fahrzeuge; Recht; Zulassung; Verfahren; Voraussetzung; Gehör; Behörde; Bestimmungen; Bundesrat; Verletzung