Art. 3 Diskriminierungsverbot
1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft.
2 Das Verbot gilt insbesondere für die Anstellung, Aufgabenzuteilung, Gestaltung der Arbeitsbedingungen, Entlöhnung, Aus- und Weiterbildung, Beförderung und Entlassung.
3 Angemessene Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung stellen keine Diskriminierung dar.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LA210031 | Arbeitsrechtliche Forderung | Arbeit; Vorinstanz; Recht; Berufung; Beklagte; Beklagten; Bonus; Rechtsbegehren; Überstunden; Kündigung; Ziffer; Verfahren; Arbeitszeit; Parteien; Zielvereinbarung; Entschädigung; Arbeitsvertrag; Klage; Arbeitsverhältnis; Planbonus; Option; Beweis |
ZH | LA150046 | Forderung | Berufung; Vorinstanz; Alter; Arbeit; Genugtuung; Schweiz; Diskriminierung; Altersdiskriminierung; Entscheid; Recht; Urteil; Parteien; Bewerbung; Klägers; Beklagten; Klage; Arbeitsgericht; Berufungsantrag; Grundlage; Erwägung; Berufungsverfahren; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter; Persönlichkeit; Schweizerischen; Absage; Mitglied |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PB.2007.00046 | Überführung in das neue Stadtzürcher Personalrecht: Lohndiskriminierung einer Aktivierungstherapeutin mit Führungsaufgaben | Funktion; Stadt; Polizei; Arbeit; Punkt; Punkte; Physio; Kriterium; Aktivierungstherapie; Einreihung; Ergotherapie; Polizeidienst; Punkten; Vergleich; Aktivierungstherapierende; Erfahrung; Aktivierungstherapierenden; Ergotherapierenden; Polizist; Diskriminierung; Polizisten; Beruf; Funktionsstufe; Führung; Verwaltungsgericht |
ZH | PB.2007.00043 | Überführung in das neue Stadtzürcher Personalrecht: Lohndiskriminierung einer Aktivierungstherapeutin | Funktion; Polizei; Arbeit; Stadt; Punkt; Punkte; Physio; Kriterium; Aktivierungstherapie; Ergotherapie; Einreihung; Aktivierungstherapierenden; Vergleich; Polizeidienst; Punkten; Erfahrung; Polizist; Ergotherapierende; Diskriminierung; Beruf; Ergotherapierenden; Polizisten; Funktionsstufe; Person; Bewertung; Recht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 210 (8C_435/2019) | Regeste Art. 8 Abs. 2 und 3 BV ; Art. 8 Abs. 1 lit. f und Art. 15 AVIG ; Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG . Bei einer schwangeren Frau, die sich auf unbefristete Stellen bewirbt, kann für die Frage der Vermittlungsfähigkeit grundsätzlich nicht nur der Zeitraum bis zum Geburtstermin betrachtet werden. Die Vermittlungsfähigkeit kann nicht generell unter Hinweis auf die zu geringe Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitgeber die Versicherte siebeneinhalb Wochen vor der Geburt anstellen würde, verneint werden. Damit würde den in Frage kommenden Arbeitgebern eine diskriminierende Haltung unterstellt, die als gesetzwidriges Verhalten nicht zur Begründung beigezogen werden darf (E. 5.1 und 5.2). | Arbeit; Vermittlung; Vermittlungsfähigkeit; Geburt; Hinweis; Geburtstermin; Recht; Arbeitgeber; Vorinstanz; Person; Arbeitsbemühungen; Urteil; Zeitraum; Anspruch; Gastgewerbe; Arbeitssuche; Rechtsprechung; Hinweisen; Wahrscheinlichkeit; Verfügung; Einspracheentscheid; Arbeitnehmer; Gericht; Mutterschaft |
145 II 153 (8C_594/2018) | Art. 8 Abs. 2 und Abs. 3 BV; Art. 3 Abs. 1 GlG; direkte Diskriminierung. Mangels Geschlechtsspezifität ist eine direkte Diskriminierung nach Art. 3 Abs. 1 GlG aufgrund der sexuellen Orientierung nicht möglich (E. 4). | Diskriminierung; Geschlecht; Geschlechts; Orientierung; Arbeit; Bundes; Gleichstellung; Recht; Kriterium; Votum; Geschlechter; Diskriminierungen; Sinne; Entschädigung; Gleichstellungsgesetz; Lebensform; Diskriminierungsverbot; Anstellung; Nichtanstellung; Vorinstanz; Arbeitnehmer; Bundesgericht; Anspruch; Person; Frauen; Männer; Urteil; Arbeitsverhältnis |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2017.161 | Ansprüche aus Gleichstellungsgesetz (Art. 36 Abs. 4 BPG i.V.m. Art. 13 GIG). | Arbeit; Bundes; Probezeit; Beschwerdegegner; Diskriminierung; Gericht; Gleichstellung; Mutterschaft; Gerichtsschreiber; Geschlecht; Gleichstellungsgesetz; Person; Arbeitszeit; Mutterschaftsurlaub; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Recht; Vorgesetzte; Bundesverwaltungsrichter; Reduktion; Gerichtsschreiberin; Vorgesetzten; Verlängerung; Entscheid; Geschlechts |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar zum Gleichstellungsgesetz | 2009 |
Kaufmann, Frei, Bigler | Kommentar zum Gleichstellungsgesetz | 1997 |