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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 297 ZPO vom 2024

Art. 297 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 297 Anhörung der Eltern und Mediation

1 Sind Anordnungen über ein Kind zu treffen, so hört das Gericht die Eltern persönlich an.

2 Das Gericht kann die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 297 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY230025Abänderung Scheidungsurteil (begründeter Entscheid über vorsorgliche Massnahmen betreffend Untersagung Wegzug)Kindes; Massnahme; Vorinstanz; Beklagten; Eltern; Entscheid; Betreuung; Berufung; Elternteil; Verfahren; Deutschland; Parteien; Betreuungs; Wegzug; Kinder; Massnahmen; Sachverhalt; Recht; Obhut; Aufenthalt; Kindeswohl; Untersagung; Sohnes; Bezug; Abänderung; Gericht; Scheidungsurteil; Umzug
ZHLY220004Ehescheidung (Abänderung vorsorgliche Massnahmen)Vorinstanz; Phase; Beklagten; Einkommen; Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Parteien; Klägers; Recht; Kinder; Wohnkosten; Vereinbarung; Familie; Massnahme; Unterhaltsbeiträge; Phasen; Nettoeinkommen; Zahlungen; Über; Liegenschaft; Hinweis; Betreuung; Familienzulage; Berufungsverfahren; Familienzulagen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2020.38 (AG.2021.308)vorsorgliche Massnahmen (Ergänzung Scheidungsurteil)Berufung; Kinder; Berufungsbeklagte; Besuch; Besuchs; Berufungsbeklagten; Berufungsklägerin; Verfahren; Entscheid; Kindern; Gericht; Kontakt; Besuchsrecht; Scheidung; Verfahren; Parteien; Eltern; Recht; Kindes; Bericht; Massnahme; Kindsvater; Eingabe; Familie; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfügung
BSZB.2020.24 (AG.2020.553)vorsorgliche Massnahme im ScheidungsverfahrenKinder; Ehefrau; Ehemann; Berufung; Entscheid; Eltern; Unterhalt; Über; Ehemanns; Überschuss; Elternteil; Einkommen; Zivilgericht; Grundbedarf; Partei; Barunterhalt; Parteien; Betreuung; Woche; Kinderzulage; Gericht; Verfahren; Stellung; Leistung; Eheschutz; Stellungnahme; Stunden; Überschussanteil
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 Ia 167Art. 4 BV; Veröffentlichung und Inkrafttreten kantonaler Erlasse. Es ist mit Art. 4 BV grundsätzlich nicht vereinbar, kantonale Erlasse vor ihrer Veröffentlichung anzuwenden. Recht; Erlass; Veröffentlichung; Inkrafttreten; Erlasse; Gesetze; Bundes; Urteil; Gesetzes; Kanton; Publikation; Kantons; Inkraftsetzung; Rechtsmittel; Zeitpunkt; Streitwert; Regierung; Übergangsbestimmungen; Bestimmungen; Verordnung; Vorschrift; Kantonsgericht; Graubünden; Streitwertgrenze; Vorschriften; Gesetzessammlung; Ausführungsbestimmungen