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Obligationenrecht (OR)

Art. 296 OR vom 2024

Art. 296 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 296 Kündigungsfristen und
-termine

1 Die Parteien können das unbefristete Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten auf einen beliebigen Termin kündigen, sofern durch Vereinbarung oder Ortsgebrauch nichts anderes bestimmt und nach Art des Pachtgegenstandes kein anderer Parteiwille anzunehmen ist.

2 Bei der unbefristeten Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen können die Parteien mit einer Frist von mindestens sechs Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer dreimonatigen Pachtdauer kündigen. Sie können eine längere Frist und einen anderen Termin vereinbaren.

3 Halten die Parteien die Frist oder den Termin nicht ein, so gilt die Kündigung für den nächstmöglichen Termin.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 296 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP120022Anfechtung des Ausschlusses aus einer Vereinigung / Feststellungsklage / HerausforderungsbegehrenBerufung; Recht; Einzelgericht; Beklagten; Ausschluss; Klage; Urteil; Rechtsbegehren; Ziffer; Verfahren; Berufungsverfahren; Mitglied; Partei; Begründung; Vorinstanzliche; Beschluss; Generalversammlung; Vorinstanzlichen; Feststellung; Pacht; Gericht; Kündigung; Gesetzlich; Sachverhalt; Vi-Prot; Läge; Entscheid; Brief; Angefochten; Präsident
SGBZ.2007.61Entscheid Art. 1 OR; Art. 296 Abs. 3 OR (SR 220); Art. 1 Abs. 4 LPG; Art. 4 Abs. 1 LPG, Parzelle; Pacht; Protokoll; Partei; Parteien; Besprechung; Fläche; Beklagten; Amtsnotar; Amtsnotariat; Hinsichtlich; Kündigung; Vertrag; Berufung; Einigung; Zusammenhang; Versammlung; Zeuge; Objektiv; Landwirtschaftlich; Recht; Landwirtschaftliche; Ergebnis; Klägers; Liegenschaft; Flächen; Vereinbarung; Einvernahme; Sicht
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