CPC Art. 295 - Princip

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 295 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 295 Interess dals uffants en fatschentas dal dretg da famiglia 1. chapitel Disposiziuns generalas Princip

Per plants independents vala la procedura simplifitgada.


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Art. 295 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRZ180006UnterhaltVerfahren; Recht; Verfügung; Unterhalt; Vorinstanz; Klage; Beklagten; Kläger; Klägers; Verfahrens; Gemeinwesen; Vorderrichter; Einzelgericht; Entscheid; Sozialhilfe; Anträge; Berufung; Rechtsmittel; Anspruch; Gericht; Streitwert; Rechtsschutzinteresse; Verfügungen; Unterhaltsanspruch; Protokoll; Akten; Stellungnahme; Rechte; Forderung
ZHRZ180002Unterhalt (Entschädigungsfolgen)Parteien; Vorinstanz; Parteientschädigung; Klage; Verfahren; Recht; Gericht; Verfügung; Mehrwertsteuer; Frist; Nichteintreten; Prozessvoraussetzung; Unterhalt; Hauptverhandlung; Schlichtungsverfahren; Klägers; Ziffer; Entscheid; Verfahrens; Unterhalts; Klagebewilligung; Beklagten; Dispositiv-Ziffer; Nichteintretens; Obergericht; Abänderung; Festsetzung; Rechtsanwendung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO120124Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Verfahren; Gericht; Einkommen; Bestellung; Klage; Abänderung; Unterhalt; Gesuchstellers; Kanton; Obergerichts; Entscheid; Friedensrichteramt; Beurteilung; Schlichtungsverfahrens; Anspruch; Verhältnisse; Hauptsache; Kantons; Obergerichtspräsident; Antrag; Bedürftigkeit; Ehegattin
SOZKBER.2021.56-Berufung; Unterhalt; Recht; Apos; Berufungsklägerin; Tochter; Vorderrichterin; Kinder; Mutter; Ausbildung; Unterhaltsbeiträge; Phase; Elter; Verfügung; Vater; Ausbildungszulage; Ausbildungszulagen; Eltern; Rechtsanwalt; Parteien; Berufungsbeklagte; Verfahren; Scheidungsverfahren; Phase:; Volljährige; Ehefrau; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 474Rechtsmittel gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Bestätigung der Rechtsprechung). Begriff des Endentscheides im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG (E. 1a). Letztinstanzliche kantonale Entscheide über gerichtliche Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft stellen grundsätzlich keine Endentscheide im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG dar und können daher nicht mit eidgenössischer Berufung angefochten werden. Daran hat auch Art. 114 ZGB in der Fassung vom 26. Juni 1998 nichts geändert (E. 2a und b). Eheschutz; Eheschutzmassnahmen; Recht; Berufung; Entscheid; Endentscheid; Verfahren; Massnahme; Massnahmen; Endentscheide; Rechtsprechung; Gesuchsgegner; Entscheide; Sachverhalt; Bundesgericht; Berufungsfähigkeit; Kanton; Verhältnisse; Scheidung; Rechtsmittel; Sinne; Beweismittel; Schaffhausen; Ehegatte; Unterhaltsbeitrag