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Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 295 Vorzeigegeld
1 Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann der Bund über die Nationalbank die für Scheingeschäfte und die Dokumentation der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit benötigten Geldbeträge in der erforderlichen Menge und Art zur Verfügung stellen.
2 Der Antrag ist mit einer kurzen Sachverhaltsdarstellung an das Bundesamt für Polizei zu richten.
3 Die Staatsanwaltschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze des zur Verfügung gestellten Geldes. Bei Verlust haftet der Bund oder der Kanton, dem die Staatsanwaltschaft zugehört.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | Jug/2011/292 | - | Appel; Appelant; évrier; ésion; ésions; Lappel; étant; énale; Lappelant; Office; Vevey; égal; également; Auteur; écution; écidive; ès-verbal; él édéral; ègle; ègles; -amende |
VD | 2010/1137 | - | étention; éfaut; Arrondissement; éventive; ésident; Broye; Indemnité; Instruction; Office; Genève; évenu; étier; ération; énale; ésente; érêts; également; Audience; éfenseur; édéral; Ordonnance; évoqué; évrier; Président |