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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 291 ZPO vom 2024

Art. 291 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 291 Einigungsverhandlung

1 Das Gericht lädt die Ehegatten zu einer Verhandlung vor und klärt ab, ob der Scheidungsgrund gegeben ist.

2 Steht der Scheidungsgrund fest, so versucht das Gericht zwischen den Ehegatten eine Einigung über die Scheidungsfolgen herbeizuführen.

3 Steht der Scheidungsgrund nicht fest oder kommt keine Einigung zustande, so gibt das Gericht der klagenden Partei Gelegenheit zur Klagebegründung oder zur Ergänzung der Begründung. Das Verfahren wird kontradiktorisch fortgesetzt. Es gilt das vereinfachte Verfahren. (1)

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 291 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC230041Ehescheidung (Sistierung)Scheidung; Verfahren; Beschwerdegegner; Eheschutz; Sistierung; Scheidungsverfahren; Vorinstanz; Recht; Verfahrens; Parteien; Eingabe; Entscheid; Verfügung; Abänderung; Scheidungsverfahrens; Interesse; Einigung; Urteil; Bezirksgericht; Eheschutzurteil; Unterhalt; Massnahmen; Scheidungsurteil; Geburt; Scheidungspunkt; Ehegatten; Streit
ZHRB230003Forderung (Rechtsvertretung)Recht; Vorinstanz; Klagt; Beklagten; Verfahren; Interesse; Interessen; Hauptverhandlung; Beschluss; Anwalt; Vertretung; Mandat; Kurzgutachten; Interessenkonflikt; Beweis; Anwalts; Beschwerdeverfahren; Klient; Spruchkörper; Parteiwechsel; Frist; Vertretungsbefugnis; Gericht; Kenntnisse; Interessenkollision; Tatsachen; Akten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190004Aufsichtsbeschwerde (FE180073-...)Obergericht; Aufsicht; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Verwaltungskommission; Obergerichts; Rekurs; Kantons; Beschwerdegegner; Oberrichterin; Pflichtverletzungen; Rechtsmittel; Verfahrens; Gerichtsschreiberin; Heuberger; Golta; Bezirksrichter; Amtspflichten; Kenntnisnahme; Scheidungsverfahren; Einigungsverhandlung; Protokoll; Rekurskommission; Beilage; Bezirksgericht; Entscheid; Geschäfts-Nr; Mitwirkend:; Obergerichtspräsident
ZHVO120041Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Rechtspflege; Obergericht; Obergerichts; Schlichtungsverfahren; Gesuchs; Verfahren; Entscheid; Gesuchsteller; Obergerichtspräsident; Gewährung; Kantons; Präsident; Gericht; Friedensrichteramt; Stadt; Klage; Abänderung; Parteientschädigung; Beurteilung; Instanz; Schlichtungsverfahrens; Kommentar; Schweizerischen; Zivilprozessordnung; Scheidungsurteils; Scheidungsklage; Rechtsmittel
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 527Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Regeste b
Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit. Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).
Anfechtung; SchKG; Recht; Handelsgericht; Anfechtungsklage; Gläubiger; Konkurs; Recht; Schuld; Kanton; Schutz; Anfechtungsklagen; Klage; Sinne; Reflexwirkung; Zuständigkeit; Schuldner; Gläubigers; Handelsgerichts; Kommentar; Gläubigerschutz; Schutznorm; Vermögens; Urteil; Beurteilung; Bundesgericht; Handelsgerichte; ützt
138 III 366 (5A_871/2011)Art. 291 ZPO; Einigungsverhandlung. Pflicht zur Durchführung der Einigungsverhandlung (E. 3.1). Zeitpunkt des Schriftenwechsels (E. 3.2.2). Einigung; Einigungsverhandlung; Scheidung; Klage; Gericht; Klageantwort; Stellung; Stellungnahme; Frist; Scheidungsklage; E-ZPO; Botschaft; Urteil; Scheidungsgr; BÄHLER; Parteien; Obergericht; TAPPY; Schriftenwechsel; Einreichung; Kantons; Verfahren; Einholung; Scheidungsfolgen; Ermessen; Schweizerische; ünde