CPS Art. 283 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 283 Cudesch penal svizzer (CPS) drucken

Art. 283 Violaziun dal secret da votaziun e d’elecziun

Tgi che sa procura en moda illegala enconuschientschas, co che singulas votantas e singuls votants voteschan u elegian, vegn chasti cun in chasti da detenziun da fin 3 onns u cun in chasti pecuniar.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
91 IV 228Art. 220 StGB. Vorenthalten eines Unmündigen. 1. Täter kann auch der Ehegatte sein, dem das Kind während des Scheidungsverfahrens nicht zugeteilt ist (Erw. 1). 2. Dieser Ehegatte ist dem schweizerischen Recht auch dann unterworfen, wenn er das Kind im Ausland zurückhält, der andere Ehegatte aber, dem es zugeteilt ist, in der Schweiz wohnt. 3. Unter Erfolg im Sinne von Art. 7 StGB ist der Schaden zu verstehen, um dessentwillen die Handlung unter Strafe gestellt ist. Ein solcher Schaden tritt nicht nur bei den Erfolgsdelikten im technischen Sinne, sondern auch bei den schlichten Tätigkeitsdelikten ein (Erw. 2). Erfolg; Recht; Schweiz; Sinne; Kinde; Ehegatte; Gewalt; Scheidung; Ehefrau; Cramer; Kinder; Schaden; ührt; Eheschutzrichter; ündige; Rechte; Tätigkeit; Vorenthalten; Scheidungsverfahrens; Ausland; Handlung; Anordnung; Elternteil; Pflicht; Erfolgsdelikte; Urteil; Unmündigen; Täter; Erfolgsdelikten; Tätigkeitsdelikten