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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 281 StPO vom 2024

Art. 281 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 281 Voraussetzung und Durchführung

1 Der Einsatz darf nur gegenüber der beschuldigten Person angeordnet werden.

2 Räumlichkeiten oder Fahrzeuge von Drittpersonen dürfen nur überwacht werden, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen angenommen werden muss, dass die beschuldigte Person sich in diesen Räumlichkeiten aufhält oder dieses Fahrzeug benutzt.

3 Der Einsatz darf nicht angeordnet werden, um:

  • a. zu Beweiszwecken Vorgänge zu erfassen, an denen eine beschuldigte Person beteiligt ist, die sich im Freiheitsentzug befindet;
  • b. Räumlichkeiten oder Fahrzeuge einer Drittperson zu überwachen, die einer der in den Artikeln 170–173 genannten Berufsgruppen angehört.
  • 4 Im Übrigen richtet sich der Einsatz technischer Überwachungsgeräte nach den Artikeln 269–279.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 281 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB200386Mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Verteidiger; Gespräch; Bundesgericht; Berufung; Über; Verteidigung; Urteil; Anklage; Recht; Drogen; Gespräche; Mitbeschuldigte; Kokain; Verfahren; BetmG; Überwachung; Mitbeschuldigten; Akten; Verfahren; Gramm; Sinne; Untersuchung; Vorinstanz
    ZHSU170025Verletzung der VerkehrsregelnBeschuldigte; Berufung; Busse; Beschuldigten; Verkehr; Verkehrs; Über; Urteil; Vorinstanz; Strassen; Stadtrichteramt; Sachverhalt; Radar; Geschwindigkeit; Polizei; Überwachung; Recht; Gericht; Befehl; Ersatzfreiheitsstrafe; Kontrolle; Strassenverkehr; ASTRA; Verfahren; Einsprecher; Sinne; Verbindung
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2018.45 (AG.2019.826)ad 1: Sachbeschädigung (öffentliche Zusammenrottung und grosser Schaden), mehrfacher Landfriedensbruch, Freiheitsberaubung, mehrfache Nötigung, versuchte einfache Körperverletzung (mit gefährlichem Gegenstand), versuchte einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch und mehrfache Tätlichkeiten ad 2,Beschuldigte; Privatkläger; Berufung; Video; Gericht; Beschuldigten; Recht; Verfahren; Beweis; Akten; Entscheid; Interesse; Auflage; Barkeit; Urteil; Videoaufnahme; Verfahren; Verwertbarkeit; Diskussion; Person; Community; Berufungskläger; Verfahrens; Sinne; Recht; Familie; Berufungsbeklagte; E-Mail; Advokat
    BSBES.2018.116 (AG.2018.508)ObservationObservation; Gericht; Staatsanwaltschaft; Verfügung; Massnahme; Beschwerdeführers; Gerät; Ermittlung; Basel; Geräte; Über; Basel-Stadt; Kinder; Anordnung; Firma; Appellationsgericht; Weisung; Phone; Entscheid; Überwachung; Verfahren; Bundesgericht; Einzelgericht; Mädchen; Laptop; Bericht; ängliche
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 402 (1B_638/2020)
    Regeste
    Art. 278 Abs. 2, Art. 281 Abs. 3 lit. a StPO ; Art. 10 Abs. 2 und Art. 13 BV ; Bedingungen für die Verwendung von Zufallsfunden aus technischen Überwachungsmassnahmen, die im Besuchszimmer einer Strafanstalt durchgeführt wurden. Das Verbot, Überwachungsmassnahmen zu Beweiszwecken gegen eine sich in Haft befindliche beschuldigte Person durchzuführen ( Art. 281 Abs. 3 lit. a StPO ), bezweckt in erster Linie den Schutz der Privatsphäre des seiner Bewegungsfreiheit beraubten Gefangenen (E. 5.1.2 und 5.1.3). In Bezug auf Zufallsfunde (E. 3) aus der Überwachung des Besuchszimmers der Strafanstalt erstreckt sich dieser Schutz nicht auf Besucher bzw. auf weitere Beschuldigte, die sich in Freiheit befinden. Demzufolge kann eine sich in Freiheit befindliche beschuldigte Person Ziel einer technischen Überwachungsmassnahme sein, ungeachtet des Eingriffs in die Privatsphäre, den dies mit sich bringt; dabei ist es durchaus möglich, dass das Besuchszimmer eines Gefängnisses der am besten geeignete Ort für deren Durchführung ist (E. 5.1.3).
    évenu; étenu; énale; été; écouvertes; édure; étention; Enregistrement; Prozess; Tribunal; être; Person; Überwachung; était; édéral; SCHMID/JOSITSCH; Message; Schweizerische; Ministère; écembre; évrier; écoute; Exploitation; -après:; Encontre; étenus; Handbuch; Prozessordnung; République; Genève
    145 IV 42 (6B_181/2018)Art. 196, Art. 280 lit. b, Art. 281 Abs. 4 i.V.m. Art. 272 Abs. 1 und Art. 277 Abs. 2, Art. 141 Abs. 1 StPO; polizeiliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz; Beweisverwertungsverbot. Eine polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten in Geschäftsräumen zwecks Aufklärung einer Straftat stellt eine strafprozessuale Zwangsmassnahme unter Einsatz technischer Überwachungsgeräte dar. Diese muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden (E. 4.2 und 4.5). Dass die Geschäftsleitung als Hausherrin in die Überwachung eingewilligt hat, ändert nichts daran (E. 4.4). Wird die Massnahme weder von der Staatsanwaltschaft angeordnet noch vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt, sind die dabei gewonnenen Erkenntnisse absolut unverwertbar (Art. 281 Abs. 4 i.V.m. Art. 277 Abs. 2 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO) (E. 4.5). Video; Zwang; Zwangsmassnahme; Überwachung; Vorinstanz; Videoüberwachung; Urteil; Solothurn; Polizei; Staatsanwaltschaft; Kanton; Videoaufnahmen; Zwangsmassnahmen; Grundrecht; Kantons; Überwachungsgeräte; Zwangsmassnahmengericht; Verfahren; Beweise; Sinne; Person; Recht; Diebstahls; Obergericht; Kommentar; Privatsphäre; Einsatz

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2013.246Entraide judiciaire internationale en matière pénale à Taïwan. Saisie conservatoire (art. 33a OEIMP)
    Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten; Richt; Anklage; Organ; Organisation; Recht; Qaïda; Al-Qaïda; Einvernahme; Bundesanwalt; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Apos;; Punkt; Schweiz; Person; Unterstützung; Sinne; Über; Internet; Handlung; Urkunde; Verfahren; Anklagepunkt; Basel; Verfahrens

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donatsch, Hans, HansjakobZürcher Kommentar StPO2019