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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 28 StGB vom 2024

Art. 28 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 28 der Medien

1 Wird eine strafbare Handlung durch Veröffentlichung in einem Medium begangen und erschöpft sie sich in dieser Veröffentlichung, so ist, unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen, der Autor allein strafbar.

2 Kann der Autor nicht ermittelt oder in der Schweiz nicht vor Gericht gestellt werden, so ist der verantwortliche Redaktor nach Artikel 322bis strafbar. Fehlt ein verantwortlicher Redaktor, so ist jene Person nach Artikel 322bis strafbar, die für die Veröffentlichung verantwortlich ist.

3 Hat die Veröffentlichung ohne Wissen oder gegen den Willen des Autors stattgefunden, so ist der Redaktor oder, wenn ein solcher fehlt, die für die Veröffentlichung verantwortliche Person als Täter strafbar.

4 Die wahrheitsgetreue Berichterstattung über öffentliche Verhandlungen und amtliche Mitteilungen einer Behörde ist straflos.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 28 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220004Vorsorgliche Massnahme (Persönlichkeitsverletzung)Berufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Massnahme; Gericht; Berufungsbeklagten; Bilanz; Urteil; Vorinstanz; Gesuch; Verfahren; Aussage; Persönlichkeit; Spiegelstrich; Parteien; Tatsache; Person; Investition; Verhalten; Entscheid; Corporate; Governance; Massnahmebegehren; Bezirk; Vorwurf; Schriftenwechsel; Gesellschaft; Gesuchs
ZHUE210332NichtanhandnahmeSchweiz; Erfolg; Täter; Recht; Staat; Recht; Ehrverletzung; Internet; Staatsanwaltschaft; Zuständigkeit; Erfolgs; Ausland; Bundesgericht; Person; Sinne; Äusserung; Anknüpfung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Medien; Gewalt; Äusserungen; Täters; Täterschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2005/202EntscheidVerfassungsrecht, Schutz der Privatsphäre, Art. 13 Abs. 2 BV (SR 101). Eine Bestimmung im städtischen Polizeireglement, wonach öffentliche Strassen und Plätze mit Videokameras überwacht werden können, welche eine Personenidentifikation zulassen, wobei die Aufnahmen während 100 Tagen aufbewahrt, aber erst in einem konkreten Verfahren eingesehen werden, erweist sich im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens nicht als unverhältnismässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Verwaltungsgericht, B 2005/202). Aufbewahrung; Stadt; Person; Antrag; Ueberwachung; Gallen; Aufbewahrungsfrist; Interesse; Eingriff; Frist; Sicherheit; Recht; Personen; Massnahme; Verfahren; Opfer; Gesundheitsdepartement; Vorinstanz; Entscheid; Hinweis; Antrags; Aufzeichnung; Stadtrat; Verhältnismässigkeit; Grundrecht; ürden
BSSB.2017.37 (AG.2020.622)HausfriedensbruchBerufung; Berufungskläger; Recht; Recht; Baustelle; Privatklägerin; Zutritt; Baustellen; Akten; Gewerkschaft; Baustellenkontrolle; Arbeit; Urteil; Werksareal; Interesse; Zutrittsrecht; Gewerkschaften; Gericht; Hausverbot; Hausfriedensbruch; Tatbestand; Zugang; Interessen; Anklage; Baustellenkontrollen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 65 (6B_440/2019)
Regeste
Art. 28 Abs. 1 StGB ; Strafbarkeit der Medien; keine Anwendbarkeit von Art. 28 Abs. 1 StGB beim "Teilen" und Kommentieren eines fremden Beitrags auf Facebook. Grundsatz der exklusiven Strafbarkeit des Autors bei Mediendelikten (E. 5.1-5.3). Der in Art. 28 Abs. 1 StGB verankerte Begriff des "Mediums" umfasst nicht nur sämtliche Kommunikationsträger, sondern auch Kommunikationsmittel (E. 5.4.1-5.4.3).
Medien; Medium; Person; Media; Barkeit; Veröffentlichung; Personen; Recht; Facebook; Social; Verbreitung; SCHWARZENEGGER; Herstellung; Meinung; Kommunikation; Recht; Sinne; Schweiz; Anwendungsbereich; Anwendbarkeit; Öffentlichkeit; WERLY; Drucker; Schweizerische; Beiträge; Herstellungs; Verbreitungskette; Teilnahme; änkt
146 IV 88 (6B_614/2019) Art. 91a Abs. 1 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 und 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 SKV ; Verweigerung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit; Betäubungsmittelvortests; hinreichende Verdachtsmomente zur Durchführung; Beweiswert. Für die Durchführung von Vortests nach Art. 10 Abs. 2 SKV genügen geringe Anzeichen einer durch Betäubungs- oder Arzneimittel beeinträchtigten Fahrfähigkeit; eines hinreichenden Tatverdachts, wie er zur Anordnung strafprozessualer Zwangsmassnahmen nach Art. 197 Abs. 1 lit. b StPO erforderlich ist, bedarf es nicht (E. 1.4.2). ähig; Fahrunfähigkeit; Blutprobe; Massnahme; Feststellung; Hinweis; Betäubungsmittel; Anordnung; Urteil; Polizei; Tatbestand; Person; Betäubungsmittelvortest; Recht; Verweigerung; Massnahmen; Anzeichen; Vortest; Hinweise; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Fahrzeug; Bundesgericht; Strassen; Vereitelung; Sinne; Zustand; önne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1096/2020ÖffentlichkeitsprinzipRecht; Dokument; Beschwerdeführerinnen; Rechtsgutachten; Bundes; Person; Beschwerdegegner; Zugang; STENFO; Vorinstanz; Interesse; Kernkraftwerk; Personen; Anwalt; Urteil; Kernkraftwerkbetreiberin; Informationen; Personendaten; Bundesverwaltung; Quot;; Beruf; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Daten; Dokuments; Rechtsgutachtens; Auftrag; Behörde; Entsorgung
D-3403/2019Asyl und WegweisungVorinstanz; Verfügung; Recht; Beschwerdeführer; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Landes; Schulter; Urteil; Landesverweisung; Vorbringen; Person; Sachverhalt; Wegweisung; Schweiz; Entscheid; Ausführungen; Gendarmerie; Flüchtlingseigenschaft; Behörde

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2023.5Bundes; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Gewalt; Genugtuung; Bundesgerichts; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Drohung; Apos;; Verteidigung; Person; Behörde; Lebenshaltungskosten; Hauptverhandlung; Amtshandlung; Sicherheit; Sinne; Zwang; Tagessatz; Berufung
BG.2023.17Revision; Bundes; Kammer; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Revisionsgesuch; Beschwerdekammer; Verfahren; Beschluss; Berufungskammer; Verfahren; Rechtsmittel; StBOG; Gericht; Bundesstrafgericht; Durchsuchung; Bundesstrafgerichts; Bundesgericht; Revisionsgr; Parteien; Bundesanwaltschaft; Sicherstellung; Urteils; Revisionsgründe; Gebühr; BStKR; Richter; Hausdurchsuchung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, TrechselKommentar zum Strafgesetzbuch1997