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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 28 MWSTG vom 2024

Art. 28 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 28 Vorsteuerabzug Grundsatz

1 Die steuerpflichtige Person kann im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit, unter Vorbehalt der Artikel 29 und 33, die folgenden Vorsteuern abziehen:

  • a. die ihr in Rechnung gestellte Inlandsteuer;
  • b. die von ihr deklarierte Bezugsteuer (Art. 45–49);
  • c. die von ihr entrichtete oder zu entrichtende Einfuhrsteuer, die mit unbedingter Forderung veranlagt wurde oder die mit bedingter Forderung veranlagt wurde und fällig geworden ist, sowie die von ihr für die Einfuhr von Gegenständen deklarierte Steuer (Art. 52 und 63).
  • 2 Hat die steuerpflichtige Person bei nicht steuerpflichtigen Landwirten und Landwirtinnen, Forstwirten und Forstwirtinnen, Gärtnern und Gärtnerinnen, Viehhändlern und Viehhändlerinnen und Milchsammelstellen Erzeugnisse der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Gärtnerei, Vieh oder Milch im Rahmen ihrer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bezogen, so kann sie als Vorsteuer 2,6 Prozent des ihr in Rechnung gestellten Betrags abziehen. (1)

    3 Der Abzug der Vorsteuer nach Absatz 1 ist zulässig, wenn die steuerpflichtige Person nachweist, dass sie die Vorsteuer bezahlt hat. (2)

    (1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. Dez. 2022 über die Anhebung der Mehrwertsteuer- sätze zur Zusatzfinanzierung der AHV, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2022 863).
    (2) Ursprünglich: Abs. 4. Ursprünglicher Abs. 3 aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2016, mit Wirkung seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 28 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSU210013Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazuBeschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; MWSTG; Steuer; Galerie; Gericht; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Urteil; Bundes; Sinne; Verlagerung; Busse; Verlagerungsverfahren; VStrR; Recht; Berufung; Verfügung; Memorandum; Fall-Nr; Gerichts
    ZHNP120018Kollokation Bonus; Ferien; Höhe; Abgangsentschädigung; Recht; Konkurs; Freistellung; Ferientag; Ferientage; Kläger; Arbeitgeber; Klägers; Arbeitnehmer; Kollokation; Beklagten; Vorinstanz; Vergütung; Gratifikation; Arbeitgebers; Arbeitsverhältnis; Geschäftsjahr; Entschädigung; Berufung; Verfügung; Mitarbeiter; Ermessen; Verfahren; Urteil; Forderung
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    AGAGVE 2011 101AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 465 2011 Anwaltsrecht 465 V. Anwaltsrecht 101 Parteikosten Bei der Bemessung der...Mehrwertsteuer; Prozessentschädigung; Praxis; Anwaltsrecht; Bemessung; Mehrwertsteuerpflicht; Parteien; Schaden; MWSTG; Leistung; Mehrwert-; Rechnung; Erwägung; Parteikosten; Parteientschädigung; Entscheid; Regierungsrats; Erwägungen; Instanzen; Vertretung; Sicht; -Leistung; Partei-; Verfahren; Schadenersatz; Verwaltungsbehörden
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    149 II 43 (2C_2/2022)
    Regeste
    Art. 18 Abs. 2 lit. a und Art. 33 Abs. 2 MWSTG ; Begriff der Subventionen und der anderen öffentlich-rechtlichen Beiträge; Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens. Mittelflüsse zwischen Dienststellen desselben Gemeinwesens sind keine Subventionen und führen grundsätzlich nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs (E. 3-3.6.2). Die Steuerumgehung bleibt vorbehalten (E. 3.6.3 und 3.6.4).
    MWSTG; Dienststelle; Subvention; Gemeinwesen; Gemeinde; öffentlich-rechtliche; Bundes; Urteil; Subventionen; Mittelflüsse; Vorsteuer; Liegenschaftsverwaltung; Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzug; Recht; Beiträge; Einlage; Gemeinwesens; Steuerumgehung; Vorinstanz; öffentlich-rechtlichen; Gemeindehaus; Dienststellen; Vorsteuerabzugs; Gemeindehauses; Auslegung; Einlagen; Unternehmen; Sinne; Verfügung
    142 II 488 (2C_1115/2014)Art. 130 Abs. 1 BV; Art. 1 Abs. 1 und 2, Art. 10, Art. 28 ff. MWSTG; Art. 58 Abs. 1 lit. b, Art. 59 Abs. 1 DBG; Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs (hier: Erwerb von Kunstgegenständen). Der Vorsteuerabzug bedingt neben den formellen Voraussetzungen, dass die steuerpflichtige Person wirtschaftlich mit Vorsteuern belastet ist und diese "im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit" anfallen (E. 2.3). Die Kriterien der "unternehmerischen Tätigkeit" (MWSTG) und der "geschäftsmässigen Begründetheit" (DBG) sind betriebswirtschaftlich geprägt und weitgehend deckungsgleich (E. 3.6). Auch eine Kunstsammlung bildet grundsätzlich einen Bestandteil des Unternehmens im Sinne des Mehrwertsteuerrechts. Bestreitet die Eidgenössische Steuerverwaltung die Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, hat sie dies nachzuweisen, wobei unter Würdigung der Gesamtumstände eine qualitative und quantitative Prüfung anzustellen ist (E. 3.7 und 3.8). MWSTG; Vorsteuer; Steuer; Kunst; Unternehmen; Vorsteuerabzug; Mehrwertsteuer; Leistung; Unternehmens; Kunstwerk; Kunstwerke; Bereich; Urteil; Steuerpflicht; Person; Zweck; Recht; Leistungen; Einlageentsteuerung; Entscheid; Tochtergesellschaft; Hauptsitz; Steuerpflichtigen; Bundesgericht; CLAVADETSCHER; Tochtergesellschaften

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-5962/2023MehrwertsteuerVersicherung; Versicherungs; MWSTG; Vorsteuer; Leistung; Versicherungsschutz; Steuer; Schulungsprogramm; Urteil; Vorsteuerkorrektur; Vorinstanz; Leistungen; Nebenleistung; Methode; Recht; Teilnehmer; BVGer; Hauptleistung; Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzug; MWSTV; Bundesverwaltungsgericht; Korrektur; Urteile; Verwendung; Kommentar; Verwaltung; Verfügung
    A-5956/2023MehrwertsteuerVersicherung; Versicherungs; MWSTG; Vorsteuer; Leistung; Versicherungsschutz; Steuer; Urteil; Schulungsprogramm; Vorinstanz; Vorsteuerkorrektur; Leistungen; Recht; Nebenleistung; Methode; BVGer; Teilnehmer; Mehrwertsteuer; Hauptleistung; Korrektur; Bundesverwaltungsgericht; MWSTV; Vorsteuerabzug; Urteile; Einsprache; Verwaltung; Steuerkorrektur; Verfügung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BV.2018.32Entschädigung bei Einstellung (Art. 100 Abs. 4 VStrR).Entschädigung; VStrR; Verfahren; Entschädigungs; Verfahren; Verhalten; Apos;; Vorsteuer; Beschwerdeführer; Person; Rechnung; Verwaltung; Recht; Beschwerdeführern; Inhaber; Bundesstrafgericht; Anspruch; Verfahrens; Sàrl; Bundesstrafgerichts; Kostenauflage; Einstellung; Verfügung; Rechnungen; ähren
    BE.2013.4Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Daten; Datei; Dateien; Bundes; Durchsuchung; VStrR; Beschwerdekammer; Einfuhr; Gesuchsgegners; Entsiegelung; Untersuchung; Beschlagnahme; Verfahren; Beschlagnahmeverbot; MWSTG; Anwalt; Outlook-Archiv-Datei; Laptop; Bundesstrafgericht; Dokumente; Person; Papiere; Elemente; Kunstgegenstände

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Marti Kommentar zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer2015
    Felix Geiger, Regine Schluckebier, Schweizer Schweizerisches Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer mit den Ausführungserlassen sowie Erlasse zum Zollwesen2012