CCS Art. 279 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 279 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 279 (1)

1 L’uffant po purtar plant cunter il bab u cunter la mamma ubain cunter tuts dus per pretender dad els il mantegniment per il futur e per l’onn che preceda l’inoltraziun dal plant.

2–3 ... (2)

(1) Versiun tenor la cifra I 1 da la LF dals 25 da zer. 1976, en vigur dapi il 1. da schan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Abolì tras la cifra 2 da l’agiunta da la LF dals 24 da mars 2000 davart la cumpetenza en chaussas civilas, cun effect dapi il 1. da schan. 2001 (AS 2000 2355; BBl 1999 2829).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 279 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ220029Abänderung Unterhalt (vorsorgliche Massnahmen)Unterhalt; Berufung; Unterhalts; Beklagten; Verfahren; Vorinstanz; Klägerin; Klägerinnen; Einkommen; Entscheid; Verfügung; Massnahme; Privatschule; Gericht; Massnahmen; Gesuch; Berufungsverfahren; Kinder; Zweitberufung; Unterhaltsbeiträge; Sinne; Vereinbarung; Parteien; Unterhaltspflicht; Verfahrens; Besuch; ücksichtigt
ZHLZ210025Unterhalt und weitere KinderbelangeVerfahren; Verfahrens; Verfahrensbeteiligte; Unterhalt; Berufung; Beklagten; Kinder; Eltern; Recht; Verfahrensbeteiligten; Vorinstanz; Klägers; Berufungs; Unterhaltsbeiträge; Betreuung; Anschlussberufung; Mutter; Ferien; Parteien; Ausgabe; Phase; Fremdbetreuung; Vereinbarung; Entscheid; Überschuss; Urteil; Woche; Kinderkosten; ähren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR.2020.00027Nachsteuerverfahren wegen nicht deklarierter Unterhaltsleistungen (direkt an die Privatschule bezahlte Schulgelder).Pflichtige; Steuer; Steuer; Unterhalt; Kinder; Ehemann; Pflichtigen; Steueramt; Unterhaltsbeiträge; Krankenkasse; Steuern; Schulkosten; Eltern; Leistung; Bundessteuer; Rekurs; Schulgelder; Elternteil; Staats; Schule; Gemeindesteuer; Gemeindesteuern; Verböserung; Unterhaltspflicht; Gericht; Verwaltungsgericht; Urteil; Aufstellung; Krankenkassenprämien
ZHVO140023Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRechtspflege; Gesuch; Verfahren; Obergericht; Schlichtungsverfahren; Obergerichts; Friedensrichteramt; Stadt; Kreise; Gewährung; Entscheid; Obergerichtspräsident; Klage; Gesuchs; Gericht; Rechtsbeistand; Kantons; Bestellung; Rechtsbeistandes; Bezirksgericht; Kostenvorschuss; Präsident; Gerichtsschreiberin; Gürber; Mutter; Unterhalt; Vater; Schlichtungsverhandlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 III 368 (5A_689/2012)Art. 329 Abs. 3 ZGB; Verwandtenunterstützung, Verfahrensart. Klagt eine volljährige Person auf Bezahlung von Verwandtenunterstützungsbeiträgen oder klagt an ihrer Stelle das in ihren Anspruch subrogierte Gemeinwesen, so ist der Prozess bei gegebenem Streitwert im ordentlichen Verfahren (Art. 219 ff. ZPO) zu führen (E. 2 und 3). Verfahren; Verwandte; Verwandten; Verwandtenunterstützung; Unterhalt; Unterhalts; Klage; E-ZPO; Auslegung; Botschaft; Verfahrens; Kindes; Person; Anspruch; Verweis; Schweizerische; Untersuchungs; Recht; Klagen; Kinder; Gesetzes; Gemeinwesen; Zivilprozessordnung; Unterhaltsklage; änkt
138 III 145 (5A_404/2011)Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3). SchKG; Unterhalt; Anschluss; Gemeinwesen; Betreibung; Schuldner; Recht; Pfändung; Betreibungs; Subrogation; Betreibungsamt; Anschlusspfändung; Gläubiger; Person; Anschlussprivileg; Stadt; Aufsichtsbehörde; Schuldners; Unterhaltsanspruch; Rechte; Übergang; Entscheid; Bundesgericht; Kommentar; Schuldneranweisung; Bevorschussung; Forderung; Mittelland; Zivilsachen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Peter BreitschmidBasler Kommentar Art. 1-456 ZGB2018
Sutter-Somm, Breitschmid, Jungo, Freiburghaus, Gut, Schweizer Hand zum Schweizer Privatrecht2016