Art. 273b Untermiete
1 Dieser Abschnitt gilt für die Untermiete, solange das Hauptmietverhältnis nicht aufgelöst ist. Die Untermiete kann nur für die Dauer des Hauptmietverhältnisses erstreckt werden.
2 Bezweckt die Untermiete hauptsächlich die Umgehung der Vorschriften über den Kündigungsschutz, so wird dem Untermieter ohne Rücksicht auf das Hauptmietverhältnis Kündigungsschutz gewährt. Wird das Hauptmietverhältnis gekündigt, so tritt der Vermieter anstelle des Mieters in den Vertrag mit dem Untermieter ein.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF120065 | Rechtsschutz in klaren Fällen / Ausweisung | Berufung; Berufungskläger; Ausweisung; Verfahren; Kündigung; Berufungsbeklagte; Vertrag; Summarischen; Berufungsbeklagten; Zustellung; Ausweisungsverfahren; Recht; Befristet; Untermiete; Einzelgericht; Vorladung; Mietgericht; Partei; Wohnung; Hauptmietverhältnis; Urteil; Audienz; Vorladungen; Schlichtungsbehörde; Entscheid; Kündigungsschutz; Mieter; Untermieter; Beschwerde |
ZH | PF120038 | Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung) Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes Audienz des Bezirksgerichtes Zürich vom 14. Juni 2012 (ER120098) | Beklagten; Beschwerde; Wohnung; Bundesgericht; Streitwert; Fällen; Mieter; Urteil; Ausweisung; Einzelgericht; Kündigung; Begründe; Recht; Obergericht; Oberrichter; Bezirksgericht; Mieterin; Mietverhältnis; Untermieter; Begründet; Akten; Streitwertes; Kantons; Zivilkammer; Diggelmann; Gerichtsschreiber; Audienz; Bezirksgerichtes; Eingabe |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB120007 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid | |
ZH | VB120006 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid |