Art. 273 Verfahren
1 Das Gericht führt eine mündliche Verhandlung durch. Es kann nur darauf verzichten, wenn der Sachverhalt aufgrund der Eingaben der Parteien klar oder unbestritten ist.
2 Die Parteien müssen persönlich erscheinen, sofern das Gericht sie nicht wegen Krankheit, Alter oder anderen wichtigen Gründen dispensiert.
3 Das Gericht versucht, zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LE230009 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat |
ZH | LE230009 | Eheschutz | Gesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2021.38 | - | Eheschutz; Parteien; Phasen; Regel; Kinder; Eheschutzverfahren; Regelung; Entscheid; Urteil; Richter; Unterhaltsbeiträge; Berechnung; Verhältnisse; Berufung; Trennung; Eheschutzmassnahmen; Ermessen; ZKBER; Ehefrau; Verfahren; Geltung; Zivilprozessordnung; Gericht; Hinweis; Interesse; Bundesgericht |
SO | ZKBER.2021.38 | - | Phase; Unterhalt; Kinder; Apos; Berufung; Parteien; Berufungskläger; Ehefrau; Eheschutz; Vorderrichter; Einkommen; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Betreuungsunterhalt; Gesuch; Arbeit; Ehemann; Gesuchsgegner; Besuch; BetrU; Besuchs; Berechnung; Phasen; Besuchsrecht; Verfügung; Phase:; Ausbildung; Entscheid; Berufungsbeklagte; Kindern |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
80 II 294 | Vaterschaftsklage. 1. Beweis der Beiwohnung durch die Aussagen der Mutter im Parteiverhör gemäss Art. 273 ff. der bernischen ZPO (Art. 8 und 314 Abs. 1 ZGB). 2. Feststellungen über den Reifegrad des Kindes, welche die durch den Geschlechtsverkehr der Mutter mit einem Dritten begründeten Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten (Art. 314 Abs. 2 ZGB) zu zerstreuen vermögen. | Beweis; Mutter; Parteiverhör; Vater; Vorinstanz; Aussage; Vaterschaft; Aussagen; Beklagten; Richter; Beweismittel; Zeugung; Wahrscheinlichkeit; Gutachten; Tatsache; Beiwohnung; Geschlechtsverkehr; Prozessrecht; Sinne; Wahrheit; Bundesrecht; Indiz; Kindes; Indizien; Tatsachen; Feststellung; Bericht; LABHARDT; Experte; Dekade |
Autor | Kommentar | Jahr |
Stalder, Oberhammer | ZPO | 2021 |
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger | Berner | 2019 |