Art. 273 I. Eltern und Kinder
1 Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das minderjährige Kind haben gegenseitig Anspruch auf angemessenen persönlichen Verkehr. (2)
2 Die Kindesschutzbehörde kann Eltern, Pflegeeltern oder das Kind ermahnen und ihnen Weisungen erteilen, wenn sich die Ausübung oder Nichtausübung des persönlichen Verkehrs für das Kind nachteilig auswirkt oder wenn eine Ermahnung oder eine Weisung aus anderen Gründen geboten ist.
3 Der Vater oder die Mutter können verlangen, dass ihr Anspruch auf persönlichen Verkehr geregelt wird.
(1) Fassung gemäss Ziff. I 4 des BG vom 26. Juni 1998, in Kraft seit 1. Jan. 2000 (AS 1999 1118; BBl 1996 I 1).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ240003 | Beschwerde gegen die Beschlüsse Nr. ... (Kosten) | Bezirk; Kinder; Bezirksrat; Sorge; Dispositivziffer; Eltern; KESB-act; Besuch; Parteien; BR-act; Verfahren; Horgen; Kindes; Streit; Besuchsrecht; Entscheid; Beschlüsse; Erwachsenenschutzbehörde; Verfahrens; Oberrichter; Urteil; Besuchsrechts; Kinderbelangen; Kommunikation; Mediation; Anordnung; Beschwerdeführers; Interesse; Alleinzuteilung |
ZH | LY240012 | Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen) | Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2023.255 | - | Schweiz; Aufenthalt; Aufenthalts; Vater; Aufenthaltsbewilligung; Beziehung; Schein; Eltern; Scheinehe; Elternteil; Familie; Recht; Ausreise; Familien; Wegweisung; Urteil; Apos; Anspruch; Unterhalt; Besuch; Interesse; Bewilligung; Widerruf; Hinweis; Verwaltungsgericht |
SO | VWBES.2023.189 | - | Kinder; Institution; Mutter; Recht; Erziehung; Kindsmutter; Kindern; Entscheid; Zwillinge; Eltern; Kindes; Verfahren; Erziehungsfähigkeit; Erziehungsfähigkeitsgutachten; Platzierung; Beiständin; Mutter-Kind-Institution; Kindseltern; Familie; Erziehungskompetenzen; Kindsvater; Betreuung; Zusammenarbeit; üsse |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 III 49 (5A_375/2023) | Regeste Art. 273 Abs. 2, Art. 275 Abs. 3, Art. 301 Abs. 1, Art. 307 Abs. 1 und 3, Art. 389 Abs. 2 i.V.m. Art. 440 Abs. 3 ZGB ; Weisung an die Mutter, den Sohn mit Blick auf eine allfällige Besuchsrechtsregelung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrie "über seinen Vater aufklären zu lassen". Solange der persönliche Verkehr nicht behördlich geregelt ist, entscheidet darüber nicht die Kindesschutzbehörde, sondern die allein sorge- und obhutsberechtigte Mutter ( Art. 275 Abs. 3 ZGB ). Zur Frage, ob sich die Weisung anstatt auf Art. 273 Abs. 2 ZGB auf Art. 307 Abs. 3 ZGB stützen lässt, insbesondere zum Tatbestand der Gefährdung des Kindeswohls ( Art. 307 Abs. 1 ZGB ) und zur Verhältnismässigkeit (Art. 389 Abs. 2 i.V.m. Art. 440 Abs. 3 ZGB ) des Eingriffs in die privaten elterlichen Erziehungs- und Entscheidungsrechte ( Art. 301 Abs. 1 ZGB ) im konkreten Fall (E. 3). | Kindes; Vater; Aufklärung; Weisung; Kantonsgericht; Kindeswohl; Eltern; Besuchsrecht; Urteil; Kindesschutz; Entscheid; Gefährdung; Verkehr; Kindesschutzbehörde; Sachverhalt; Kindeswohls; Kontakt; Elternteil; Recht; Besuchsrechts; Zeitpunkt; Interesse; öglich |
143 I 21 (2C_27/2016) | Art. 8 EMRK; Art. 3, 9 und 18 KRK; Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 36 BV; Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG; Art. 273 Abs. 1, 298a Abs. 1 und 2, 301 Abs. 1bis, 301a ZGB; ausländerrechtlicher Familiennachzug unter dem neuen zivilrechtlichen Sorge- und Betreuungsrecht. Beim nachehelichen Härtefall im Sinne von Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG stehen die Interessen der gemeinsamen Kinder der Eheleute, deren Beziehung gescheitert ist, im Vordergrund und nicht jene von Kindern aus einer den Behörden verschwiegenen Parallelbeziehung (E. 4). Anspruch auf Schutz des Familienlebens bei umgekehrtem Familiennachzug: Interessenabwägung in Bezug auf eine Mutter, welche die Kinder mehrheitlich betreut und über das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater verfügt, dem ein gefestigtes Anwesenheitsrecht zusteht (E. 5). Im konkreten Fall wird der Nachzug verweigert, da der Vater lediglich einen "besuchsrechtsähnlichen" Umgang mit den Kindern pflegt (keine alternierende Obhut), er seinen finanziellen Pflichten diesen gegenüber nicht in einer Weise nachgekommen ist, dass von einer Kompensation der Geld- durch eine entsprechende Naturalleistung gesprochen werden könnte, die Mutter ihrerseits ohne absehbare Aussichten auf Besserung auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist und die Migrationsbehörden im Zusammenhang mit ihrem Aufenthalt getäuscht wurden (E. 6). | Kinder; Eltern; Urteil; Schweiz; Betreuung; Familie; Interesse; Sorge; Familien; Beziehung; Vater; Obhut; Interessen; Kindern; Aufenthalt; Elternteil; Kindes; Hinweisen; Anwesenheit; Anspruch; Mutter; Betreuungs; Aufenthalts; Recht; Migrations; Kontakt |
Autor | Kommentar | Jahr |
Ingeborg Schwenzer, Geiser, Cottier | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I | 2022 |
Ingeborg Schwenzer, Geiser, Cottier | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I | 2022 |