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Obligationenrecht (OR)

Art. 272a OR vom 2024

Art. 272a Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 272a Ausschluss der Erstreckung

1 Die Erstreckung ist ausgeschlossen bei Kündigungen:

  • a. wegen Zahlungsrückstand des Mieters (Art. 257d);
  • b. wegen schwerer Verletzung der Pflicht des Mieters zu Sorgfalt und Rücksichtnahme (Art. 257f Abs. 3 und 4);
  • c. wegen Konkurs des Mieters (Art. 266h).
  • d. eines Mietvertrages, welcher im Hinblick auf ein bevorstehendes Umbau- oder Abbruchvorhaben ausdrücklich nur für die beschränkte Zeit bis zum Baubeginn oder bis zum Erhalt der erforderlichen Bewilligung abgeschlossen wurde.
  • 2 Die Erstreckung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Vermieter dem Mieter einen gleichwertigen Ersatz für die Wohn- oder Geschäftsräume anbietet.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 272a Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPD210017Kündigungsschutz / Anfechtung / unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Unentgeltliche; Vorinstanz; Gesuch; Rechtspflege; Partei; Rechtsbegehren; Aussichtslosigkeit; Zahlung; Gericht; Verrechnung; Entscheid; Beschwerdeführers; Aussichtslos; Gesuchs; Beschluss; Gewährung; Unentgeltlichen; Frist; Akten; Begründung; Parteien; Geringer; Verlustgefahr; Kündigung; Gewinnaussichten; Verlustgefahren; Prüfung
    ZHHE190054Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung)Recht; Beklagten; Zahlung; Parteien; Gericht; Nebenkosten; Höhe; Verfahren; Urteil; Vertreten; Rechtsanwalt; Ausweisung; Beschwerde; Vorliegenden; Gesuch; Zahlungen; Erfolgte; Gesetzliche; Handelsgericht; Kantons; Rechtsschutz; Fällen; Kat-Nr; Kehlboden; Verfügung; Sinne; Streit; Summarverfahren; Unklar; Willenserklärung
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