Art. 272a Ausschluss der Erstreckung
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2 Die Erstreckung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn der Vermieter dem Mieter einen gleichwertigen Ersatz für die Wohn- oder Geschäftsräume anbietet.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PD210017 | Kündigungsschutz / Anfechtung / unentgeltliche Rechtspflege | Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Unentgeltliche; Vorinstanz; Gesuch; Rechtspflege; Partei; Rechtsbegehren; Aussichtslosigkeit; Zahlung; Gericht; Verrechnung; Entscheid; Beschwerdeführers; Aussichtslos; Gesuchs; Beschluss; Gewährung; Unentgeltlichen; Frist; Akten; Begründung; Parteien; Geringer; Verlustgefahr; Kündigung; Gewinnaussichten; Verlustgefahren; Prüfung |
ZH | HE190054 | Rechtsschutz in klaren Fällen (Ausweisung) | Recht; Beklagten; Zahlung; Parteien; Gericht; Nebenkosten; Höhe; Verfahren; Urteil; Vertreten; Rechtsanwalt; Ausweisung; Beschwerde; Vorliegenden; Gesuch; Zahlungen; Erfolgte; Gesetzliche; Handelsgericht; Kantons; Rechtsschutz; Fällen; Kat-Nr; Kehlboden; Verfügung; Sinne; Streit; Summarverfahren; Unklar; Willenserklärung |