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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 27 VwVG vom 2022

Art. 27 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 27 II. Ausnahmen

1 Die Behörde darf die Einsichtnahme in die Akten nur verweigern, wenn:

  • a. wesentliche öffentliche Interessen des Bundes oder der Kantone, insbesondere die innere oder äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft, die Geheimhaltung erfordern;
  • b. wesentliche private Interessen, insbesondere von Gegenparteien, die Geheimhaltung erfordern;
  • c. das Interesse einer noch nicht abgeschlossenen amtlichen Untersuchung es erfordert.
  • 2 Die Verweigerung der Einsichtnahme darf sich nur auf die Aktenstücke erstrecken, für die Geheimhaltungsgründe bestehen.

    3 Die Einsichtnahme in eigene Eingaben der Partei, ihre als Beweismittel eingereichten Urkunden und ihr eröffnete Verfügungen darf nicht, die Einsichtnahme in Protokolle über eigene Aussagen der Partei nur bis zum Abschluss der Untersuchung verweigert werden.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 27 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VD2024/608Enfant; ’elle; était; ’BA; ’AA; ’enfant; écision; ’au; éré; Adoption; Autorité; ’il; Elles; édé; édure; érêt; écembre; ’était; ’elles; éférence; ’est; éférences; Intérêt; Avoir
    VD2023/555’assuré; Assurée; ’assurée; était; ’expert; ’OAI; écis; ’expertise; ’il; évrier; ’invalidité; écision; édecin; émotionnelle; Assurance-invalidité; étérinaire; édical; él éciation; écembre; ’est; ’activité; ’elle
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGB 2011/179Urteil Steuerrecht, Art. 248 Abs. 1, Art. 257, Art. 259 Abs. 2, Art. 262 und Art. 270 Steuer; Verfahren; Steuerhinterziehung; Steuer; Beweis; Quot; Recht; Beschwerde; Veranlagung; Befehl; Steuerverfahren; Steuerhinterziehungsverfahren; Begründung; Betrag; Konto; Verwaltungsgericht; Tatbestand; Verfahrens; Verfahren; Akten; Steuerbehörde; Sache; Vorinstanz; Unschuldsvermutung
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 I 280 (1C_377/2019)
    Regeste
    Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3).
    Daten; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Beschwerdeführenden; Recht; Überwachung; Urteil; Gesuch; Person; Kommunikation; Rechtsschutz; Massnahme; Massnahmen; Personen; Auskunft; Schutz; Hinweis; Bundesverwaltungsgericht; Überwachungsmassnahme; Überwachungsmassnahmen; Hinweisen
    142 II 451Art. 6 und Art. 22 StromVG, Art. 4 Abs. 1 und Art. 19 StromVV; Entscheid der ElCom "im Streitfall" über Elektritzitätstarife bzw. Überprüfung anrechenbarer Energiekosten durch die ElCom. Prozessuale Stellung von Lieferanten und Endverbrauchern in den jeweiligen Verfahren. Kostenaufteilung zwischen Endverbrauchern mit Grundversorgung und freien Kunden. Absenkung der Vertriebskosten. Stromkonsumenten haben in Verfahren, in denen die ElCom von Amtes wegen die anrechenbaren Kosten eines Netzbetreibers oder Elektrizitätslieferanten festlegt (vgl. Art. 22 Abs. 2 lit. b StromVG), keine Parteistellung. Wird die ElCom hingegen als Streitentscheiderin im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a StromVG angerufen (Streit über u.a. Elektrizitätstarife), haben in einem solchen Verfahren nicht nur die Lieferanten, sondern auch die Endverbraucher Parteistellung, und zwar nicht als Dritte, sondern als materielle Verfügungsadressaten (E. 3). Aufgaben und Stellung der ElCom als Aufsichtsbehörde im Rahmen der Überprüfung der Elektrizitätstarife (E. 4). Auslegung des Begriffs "anteilsmässig" in Art. 6 Abs. 5 StromVG: Auch wenn Grundversorgung und Netzzugang kostenträgermässig aufgeteilt werden und in der Grundversorgung nicht der Marktpreis gilt, soll nach dem klaren Willen des Gesetzes ein Marktanteil in die Tarife der festen Endverbraucher einfliessen. Kein Vorrang der Eigenproduktion für die Grundversorgung (E. 5). Bedeutung von Art. 19 StromVV. Es ist nicht gesetzwidrig, wenn die ElCom einen Effizienzvergleich auf einen Teilbereich der Kosten beschränkt und eine Absenkung der anrechenbaren Kosten bereits aufgrund eines Einkennzahlenvergleichs anordnet (E. 6). ElCom; Strom; Endverbraucher; Grundversorgung; Elektrizität; Energie; StromVG; Bundes; Verfahren; Preis; Vorinstanz; Tarif; Markt; Verfügung; Streit; Urteil; Recht; Netzzugang; Verteilnetzbetreiber; Elektrizitätstarif; Parteistellung; Elektrizitätstarife; Kunde; Bundesverwaltungsgericht; Bezug; Methode; StromVV; Kunden; Vertriebskosten

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    E-2133/2024Asyl und WegweisungVerfahren; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Bundes; Wegweisung; Schweiz; Verfügung; Beschwerdeführers; Person; Akten; Türkei; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Flüchtling; Gericht; Aufenthalt; Sachverhalt; Anspruch; BVGer; Staat; Provinz; Familie
    D-4333/2024Asyl und Wegweisungühre; Anhörung; Burundi; Beschwerdeführers; Recht; Rückübersetzung; SEM-Akte; Person; Akten; Verfügung; Ausreise; Wegweisung; Beweis; Protokoll; Auftrag; Flüchtling; Verfahren; Kopie; Beweismittel; Hausdurchsuchung; Regierung; Gemeinde; Vollzug; Gemeinderat

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BV.2022.32Verfahren; Akten; Verfahrens; Bundes; Beschwerde; Verfahrensleiter; Verwaltung; Akteneinsicht; Verwaltungsstrafverfahren; Untersuchung; Einsicht; Fedpol; Beschwerdegegner; Verfahrensleitung; VStrR; Einsetzung; Verfahrens; Aktenverzeichnis; Bundesamt; Polizei; Stellvertreter; Wirtschaftsstrafgericht; Verfügung; Antrag; Verfahrensakten
    RR.2018.172Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Bundes; Verfahren; Richt; Konto; Rechtshilfeersuchen; Verfahren; Zahlung; Gehör; Entscheid; Akten; Staat; Behörde; Zahlungen; Über; Limited; Gehörs; BG-RVUS; Interesse; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Sachverhalt; Bundesgericht; Schlussverfügung; Bundesstrafgerichts; Abdeckung

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Müller, Schindler, Auer Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren VwVG2019
    - Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren [VwVG]2019