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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 27 StGB vom 2024

Art. 27 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 27 Persönliche Verhältnisse

Besondere persönliche Verhältnisse, Eigenschaften und Umstände, welche die Strafbarkeit erhöhen, vermindern oder ausschliessen, werden bei dem Täter oder Teilnehmer berücksichtigt, bei dem sie vorliegen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 27 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSR170008Mehrfache Schändung etc.Gesuchsteller; Gesuchstellers; Ehefrau; Revision; Kantons; Befehl; Genugtuung; Staatsanwalt; Urteil; Staatsanwaltschaft; Privatklägerin; Sinne; Handlung; Revisionsverfahren; Anträge; Eingabe; Freispruch; Rechtsmittel; Verteidigung; Entscheid; Gerichtskasse; Verfahrens; Medien; Obergericht; Befehls; Stellungnahme; Verfahren; Anzeige
ZHGG150250Weiterleiten einer ehrenrührigen Kurznachricht über Twitter (Retweet).Beschuldigte; Privatkläger; Richt; Twitter; Retweet; Beschuldigten; Tweet; Account; Veröffentlichung; Follower; Persönlichkeit; -hitlerc; Person; -hitlerch; Medium; Dölf; Medien; Genugtuung; Leser; Gericht; Domain; Verbreitung; Tweets; Persönlichkeitsverletzung; Hermann; Bundesgericht; Politik
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.45-Beschuldigte; Vorhalt; Apos; Delikt; Staat; Recht; Beschuldigten; Urteil; Diebstahl; Vorhalte; Einbruch; Solothurn; Freiheit; Freiheitsstrafe; Hausfriedensbruch; Auslagen; Täter; Urteils; Protokoll; Berufung; Delikts; Recht; Gericht; Sachbeschädigung
BSSB.2019.86 (AG.2021.299)A____ (entschieden am 29.05.2019): vorsätzliche Tötung, Nötigung und mehrfache Übertretung nach Art. 19a Ziff. 1 des BetmG B____ (entschieden am 18.04.2019): schwere KörperverletzungBeschuldigte; Beschuldigten; Gericht; Berufung; Urteil; Verfahren; Schuld; Verfahrens; Schuldfähigkeit; Rückweisung; Vorinstanz; Urteils; Gutachten; Gericht; Gerichts; Akten; Testosteron; Tatzeit; Begutachtung; Berufungsgericht; Basel; Parteien; Staatsanwaltschaft; Gutachtens; Verfahren; Antrag; ührt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 66 (6B_216/2020)
Regeste
Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 StGB ; verbotene Handlungen für einen fremden Staat. Der Straftatbestand soll die Ausübung fremder Staatsgewalt auf dem Gebiet der Schweiz verhindern und das staatliche Machtmonopol sowie die schweizerische Souveränität schützen (E. 1.4.1). Eine Handlung, die mit einer Verletzung oder Umgehung des schweizerischen oder internationalen Amts- oder Rechtshilferechts einhergeht bzw. die gemäss Amts- und Rechtshilferecht im Zuständigkeitsbereich einer schweizerischen Behörde bzw. Amtsperson liegt, wird von Art. 271 Ziff. 1 StGB erfasst. Die Herausgabe von Informationen und Unterlagen, die in der Schweiz einzig auf hoheitliche Anordnung hin rechtmässig herausgegeben werden dürfen, tangiert das von Art. 271 StGB geschützte Rechtsgut. Betroffene dürfen nur Akten herausgeben, über die sie frei verfügen dürfen. Nicht frei verfügt werden darf über nicht öffentlich zugängliche, identifizierende Informationen über Dritte (E. 1.4.2). Dass die herauszugebenden Informationen bestimmungsgemäss auch in einem Drittstaat gespeichert sind, führt zu keiner anderen Beurteilung (E. 1.4.3).
Handlung; Schweiz; HUSMANN; Staat; Daten; Behörde; Rechtshilfe; Urteil; Verfahren; Handlungen; Informationen; Kunden; Recht; ROSENTHAL; Gebiet; Bewilligung; Bundesstrafgerichts; Ausland; Unterlagen; Kammer; MARKUS; GOUGH; OESTERHELT/FRACHEBOUD; Bundesanwaltschaft; Drittstaat; GAUTHEY/MARKUS; Behörden
145 IV 114 (6B_1314/2016)Art. 1 und Art. 47 (in den ab 1. Juli 2004 und ab 1. Januar 2009 geltenden Fassungen) BankG; Unterstellung unter das Bankkundengeheimnis durch eine Tätigkeit für ein ausländisches Bankinstitut, welches einen Teil von Vermögensverwaltungsdienstleistungen einer schweizerischen Bank erbringt? Anwendbare Fassungen von Art. 47 BankG (E. 3.1). Zum Anwendungsbereich des BankG (E. 3.2). Persönlicher Geltungsbereich von Art. 47 Abs. 1 lit. a BankG (E. 3.3): Verhältnis des persönlichen und sachlichen Geltungsbereichs (E. 3.3.2). Prüfung der Eigenschaft eines "Angestellten" (E. 3.3.3) oder "Beauftragten" (E. 3.3.4) im Sinne dieser Strafbestimmung. Da im konkreten Fall weder das eine noch das andere zutrifft, entfällt eine Prüfung des räumlichen Geltungsbereichs (E. 3.4). Für einen Schuldspruch wegen Verletzung des Geschäftsgeheimnisses (Art. 162 StGB) bleibt kein Raum (E. 4). BankG; Julius; Beschwerdegegner; Daten; Recht; Verletzung; Bankkunden; Geschäft; WikiLeaks; Vorinstanz; Kunde; Kunden; Geltung; Geltungsbereich; Angestellte; Schweiz; Bankgeheimnis; Recht; Arbeit; Urteil; Banken; Anklage; E-Mail; Sinne; Kaimaninseln; Leistung; Person; Eigenschaft; Trust

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-597/2019Luftfahrt (Übriges)Beweis; Vorinstanz; Recht; Sorgfalt; Bundes; Sorgfalts; Sorgfaltspflicht; Luftverkehrsunternehmen; Vermutung; Person; Recht; Reisedokument; Verfahren; Urteil; Kommentar; Beweislast; Behörde; Schweiz; Sanktion; Untersuchung; Reisedokumente; Einreise; Sachverhalt; Personen; Mitwirkung; Swiss
B-7184/2017AussenhandelBundes; Güter; Vorinstanz; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Beweis; Schweiz; Endempfänger; Endempfängerin; Ausfuhr; Verfügung; Verordnung; Ermessen; Entscheid; Wirtschaft; Verfahren; Sicherheit; Gericht; Annahme; Repressionsmittel; Gesuch; Personen; Internet; Bewilligung; Software; Beurteilung; ändig

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2022.53Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Recht; Apos;; Staat; Verfahren; Verfahren; Schweiz; Richt; Urteil; Handlung; Busse; Bundes; Verfahrens; Kammer; Berufungsverhandlung; Inkasso; Beweis; Handlungen; Ziffer; Entschädigung; Zahlung; Täter; Mahnung; Bussen; Geldstrafe; Verfahrenskosten; ührt
SK.2021.34Recht; Bundes; Staat; Schweiz; Beschuldigte; Beschuldigten; Apos;; Handlung; Handlungen; Busse; Verfahren; Inkasso; Bundesanwaltschaft; Ersatz; Bussen; Behörde; Urteil; Verfahrens; Zahlung; Person; Bundesstrafgericht; Ersatzforderung; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Gericht; Über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Cramer, Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 2. Auflage 2013
HansBasler Kommentar Strafrecht I2013