Art. 27 Zulassung zu einem Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit Aus- und Weiterbildung
1
2 Bei Minderjährigen muss die Betreuung sichergestellt sein.
3 Der weitere Aufenthalt in der Schweiz nach Abschluss oder Abbruch der Aus- oder Weiterbildung richtet sich nach den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen dieses Gesetzes. (3)
(1) (2)Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2020.00507 | Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach pflichtgemässem Ermessen/Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zur Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung. | Aufenthalt; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Weiterbildung; Recht; Ausländer; Schweiz; Vorinstanz; Ermessen; EU/EFTA; Migration; Verlängerung; Interesse; Ausoder; Voraussetzung; Verwaltungsgericht; Erteilung; Verfügung; Verbindung; Zulassung; Weisungen; Staatsangehörige; Kanton |
SO | VWBES.2023.77 | - | Aufenthalt; Aufenthalts; Schweiz; Aufenthaltsbewilligung; Studium; Verwaltungsgericht; Ausländer; Verlängerung; Weiterbildung; Voraussetzungen; Zulassung; Ausbildung; Urteil; Entscheid; Bewilligung; Aufenthaltszweck; Verfügung; Beschwerde; Ausoder; Person; Gesuch; Immatrikulationsbestätigung; önnen |