Obligationenrecht (OR)
Art. 269 OR vom 2024
Art. 269 Missbräuchliche Mietzinse I. Regel
Mietzinse sind missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag aus der Mietsache erzielt wird oder wenn sie auf einem offensichtlich übersetzten Kaufpreis beruhen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 269 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NG220014 | Kündigungsschutz / Anfechtung | Mietzins; Mietzinserhöhung; Recht; Kündigung; Methode; Klägerinnen; Ertrag; Vorinstanz; Berufung; Ertrags; Rechtsprechung; Ertragsoptimierung; Vermieter; Vermieterin; Beklagten; Ertragsoptimierungskündigung; Mietverhältnis; Mieter; Bundesgericht; Entscheid; Liegenschaft; Verfahren; Erhöhung; Parteien; Anpassung |
ZH | NG220010 | Anfechtung Anfangsmietzins | Mietzins; Miete; Mieter; Anfangsmietzins; Wohnung; Vermieter; Vorinstanz; Sanierung; Vermieterin; Anfangsmietzinses; Mietzinse; Berufung; Formular; Recht; Mietzinses; Missbräuchlichkeit; Begründung; Sanierungs; Gericht; Parteien; Investition; Nettomietzins; Erstvermietung; Zimmer; Festlegung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2023.12 | - | Mietzins; Berufung; Beweis; Vergleich; Mietzinse; Miete; Berufungsklägerin; Mieter; Herabsetzung; Vermutung; Missbräuchlichkeit; Mietzinses; Berufungsbeklagte; Vergleichsobjekte; Vermieter; Beweislast; Vorinstanz; Quartier; Gutachten; Urteil; Gericht; Quartierüblichkeit; Klage; Apos; Bundesgericht; Anfangsmietzins |
SO | ZKBER.2023.13 | - | Mietzins; Berufung; Beweis; Mietzinse; Miete; Vermutung; Mieter; Missbräuchlichkeit; Vermieter; Beweislast; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Herabsetzung; Mietzinses; Urteil; Vorinstanz; Amtsgerichtspräsidentin; Nettomietzins; Mietvertrag; Gericht; Bundesgericht; Anfangsmietzins; Entscheid; Hobbyraum; Referenzzinssatz; Verfahren; Klage |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
150 III 123 (4A_121/2023) | Regeste Art. 269a und 270 OR ; Miete; Anfechtung des Anfangsmietzinses für Wohnräume in einer Altbaute; Orts- oder Quartierüblichkeit; massive Erhöhung des Anfangsmietzinses. Missachtung des bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids ( BGE 147 III 431) durch überspannte Anforderungen an die Indizien, um begründete Zweifel an der Vermutung der Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses zu wecken (E. 3 und 4). | äuchlich; Anfangsmietzins; Vergleich; Vermutung; Missbräuchlichkeit; Vorinstanz; Anfangsmietzinses; Mietzins; Vergleichsobjekte; Quartier; Indiz; Urteil; Zweifel; Vormietverhältnis; Anforderungen; Rückweisung; Vormietverhältnisses; Daten; Vermieter; Rückweisungsentscheid; Erstinstanz; Objekt; Vermieterin; Erwägung; Mietzinsniveau; Mietzinse; Erhöhung |
150 III 71 (4A_252/2023) | Regeste Art. 269b, 269d, 270a und 270c OR; Art. 13 Abs. 4 VMWG ; indexierte Mietzinse; Anpassungen nach Ablauf der Indexdauer. Die Parteien eines indexierten Mietverhältnisses müssen Mietzinsanpassungen - darunter solche wegen Änderungen des hypothekarischen Referenzzinssatzes - bei Verwirkungsfolge unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf das Ende der Indexdauer verlangen. Fordern sie auf jenen Zeitpunkt (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) keine Mietzinsänderung, sind sie vermutungsweise mit dem in jenem Moment geltenden Mietzins einverstanden. Spätere Anpassungen gestützt auf davor eingetretene Umstände sind ausgeschlossen. Massgebend für künftige Mietzinsanpassungen nach der relativen Methode sind in diesem Fall die Kostenstände und der hypothekarische Referenzzinssatz im Zeitpunkt, in dem die Parteien das Mietverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ablauf der Indexdauer hätten kündigen können (E. 3). | Mietzins; Indexdauer; Referenzzinssatz; Parteien; Mietverhältnis; Anpassung; Miete; Urteil; Einhaltung; Kündigungsfrist; Mieter; Vermieterin; Zeitpunkt; Mietzinses; Referenzzinssatzes; Mietzinsanpassung; Nettomietzins; Mietzinsanpassungen; Methode; Mietvertrag; Herabsetzung; Zivilkreisgericht; Klage; Entscheid; Hypothekarzinsänderungen; Mietzinsänderung; ützt |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2015/15 | Zölle | Verfügung; Recht; Bürgschaft; Verwaltung; Vertrag; Bundes; Steuer; MinöStV; Mineralölsteuer; Abgabe; öffentlich-rechtlich; öffentlich-rechtliche; Urteil; Entscheid; Bürgschaften; Klage; Nichtig; Vorschrift; Rechtsverhältnis; Nichtigkeit; Verfügungen; Rechtskraft; Behörde; Dispositiv; Verträge; Vorschriften; Vorinstanz; Dispositiv-Ziff |
B-4258/2010 | Wohnraum-, Wohnbau- und Eigentumsförderung | Mietzins; Vorinstanz; Recht; Mietzinse; Mietzinserhöhung; Miete; Quot;; Mieter; Bundes; Mietzinsplan; Wohnung; Schlichtungsbehörde; Mietzinsanpassung; Verfahren; Rechtsmissbrauch; Mieterin; Vermieter; Eingabe; Verfügung; Rechtsmissbrauchs; Wohnbau; Parteien; Eigentumsförderung; Hinweis; Eigentumsförderungsgesetz; Zuständig |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Hans, Schweizer, Hansjakob | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2020 |
Heinrich | Basler Obligationenrecht I | 2020 |