Art. 268 Beschlagnahme zur Kostendeckung
1
2 Die Strafbehörde nimmt bei der Beschlagnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der beschuldigten Person und ihrer Familie Rücksicht.
3 Von der Beschlagnahme ausgenommen sind Vermögenswerte, die nach den Artikeln 92–94 SchKG (1) nicht pfändbar sind.
(1) SR 281.1Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220518 | Gewerbsmässiger Diebstahl etc. | Beschuldigte; Privat; Beschuldigten; Privatkläger; Dossier; Privatklägerin; Sinne; Recht; Anklage; Einreise; Entscheid; Berufung; Verteidigung; Rechtskraft; Vorinstanz; Hinsicht; Profil; Dispositiv; Schuh; Sachverhalt; Gericht; Eintritt; Geschädigte; Dossiers |
ZH | SB230134 | Betrug etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Kredit; Fahrzeug; Umsatz; Sinne; Berufung; Verteidigung; Urteil; Covid; Recht; Covid-; Vorinstanz; Zusammenhang; Konto; Fahrzeuge; Sachverhalt; Treuhänder; Privatklägerin; Gerichtskasse; Beweis; Staats; Staatsanwaltschaft; Verletzung; Zeuge; Umsatzerlös |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2022.81 | - | Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Beweis; Staat; Louis; Apos; Täter; Verfahren; Aussage; Recht; Solothurn; Beruf; Berufung; Vorinstanz; Gericht; Waffe; Betäubungsmittel; Polizei; Aussagen; Firma; Staatsanwalt; Olten; Geldstrafe; Sachverhalt; Untersuchung |
GL | OG.2021.00012 | Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde mit Urteil vom 12. August 2021 (1B_97/2021) nicht eingetreten. | Staats; Staatsanwalt; Edition; Staatsanwaltschaft; Person; Siegelung; Editionsverfügung; Recht; Herausgabe; Beschlagnahme; Glarus; Kanton; Verfahren; Kantons; Beschwerde; Aufzeichnungen; Zwangsmassnahmen; Zeugnisverweigerungsrecht; Verfügung; Jugendanwaltschaft; Arbeitsrapporte; Inhaber; Unternehmen; Obergericht; Eingabe; Mitarbeiter; Baustelle; Rechtsmittel; ässig |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
141 IV 360 | Art. 12 BV und Art. 268 StPO; Beschlagnahme zur Kostendeckung. Bei der Beschlagnahme zur Kostendeckung müssen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten berücksichtigt und Vermögenswerte ausgenommen werden, die nach den Art. 92-94 SchKG nicht pfändbar sind (Art. 268 Abs. 2 und 3 StPO). Diese Prüfung trägt dem Verhältnismässigkeitsprinzip und dem Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums Rechnung (E. 3.1). Regeste b Art. 12 BV; Art. 71 Abs. 2 und 3 StGB, Art. 263 StPO; Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung. Die Beschlagnahme zur Sicherstellung einer Ersatzforderung (Art. 71 Abs. 3 StGB) ist aufrechtzuerhalten, sofern sie vom Umfang her nicht offensichtlich unverhältnismässig ist, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung des Existenzminimums (Art. 12 BV). Erst vor dem Sachrichter ist die persönliche - insbesondere finanzielle - Situation des Beschuldigten zu berücksichtigen (E. 3.2). Umfasst diese Art der Beschlagnahme sämtliche Einkünfte, ist sie mit der Pfändung des Erwerbseinkommens nach Schuldbetreibungsrecht vergleichbar. Die Behörde muss daher, in Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips, bereits bei der Anordnung der Beschlagnahme darauf achten, nicht in das Existenzminimum des Beschuldigten einzugreifen (E. 3.4). | équestre; énal; éance; été; être; énale; évenu; évrier; équestré; éventuelle; Beschlagnahme; Autorité; Existence; édure; équestres; équestrés; éré; ération; éposé; Ministère; Genève; édéral; Ailleurs; Exécution; HIRSIG-VOUILLOZ; ément; République; Beschuldigten; Existenzminimum |
102 IV 103 | Art. 277bis BStP, Art. 303 Ziff. 1 StGB. 1. Ob der Täter wider besseres Wissen gehandelt habe, ist Tatfrage (Erw. 1). 2. Überprüfungsbefugnis des Kassationshofes. Sie erstreckt sich grundsätzlich auch auf Rechtsfragen, die weder im kantonalen Verfahren noch in der Nichtigkeitsbeschwerde aufgeworfen worden sind (Erw. 2). 3. Wer während eines bereits im Gange befindlichen Strafverfahrens an der falschen Anschuldigung festhält, macht sich dadurch nicht nach Art. 303 StGB strafbar (Erw. 3). | Anschuldigung; Kanton; Kantons; Gericht; Kaufmann; Hauser; Nidwalden; Untersuchung; Kassationshof; Urteil; Täter; Tatbestand; Absicht; Verfahren; Nichtigkeitsbeschwerde; Kantonsgericht; Punkt; Kindsmisshandlung; Eröffnung; Verfolgung; Verfahren; René; Kinder; Vorinstanz; Bundesgericht; Rechtsfrage; ährend |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2020.58 | Urteil; Bundes; Berufung; Bundesstrafgericht; Kammer; Gericht; Bundesstrafgerichts; Urteils; Apos;; Gesuch; Beurteilung; Person; Hauptverhandlung; Verfahren; Einzelrichter; Tribunal; Parteien; StPO;; Abwesenheitsurteil; Entscheide; Gerichtsschreiberin; Bundesanwaltschaft; Urkundenfälschung; Kanton; Beschlagnahme; Verfahrenskosten; Rechtskraft | |
SK.2019.64 | Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB); Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG) | Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Apos;; Umlauf; Urteil; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Falsifikate; Betrug; Einführens; Täter; Busse; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts |
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer | Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung | 2014 |
Donatsch, Hans, Heim, Hansjakob, Lieber, Heimgartner | 2014 |