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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 265 ZPO vom 2024

Art. 265 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 265 Superprovisorische Massnahmen

1 Bei besonderer Dringlichkeit, insbesondere bei Vereitelungsgefahr, kann das Gericht die vorsorgliche Massnahme sofort und ohne Anhörung der Gegenpartei anordnen.

2 Mit der Anordnung lädt das Gericht die Parteien zu einer Verhandlung vor, die unverzüglich stattzufinden hat, oder setzt der Gegenpartei eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Nach Anhörung der Gegenpartei entscheidet das Gericht unverzüglich über das Gesuch.

3 Das Gericht kann die gesuchstellende Partei von Amtes wegen zu einer vorgängigen Sicherheitsleistung verpflichten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 265 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240002Persönlicher Verkehr etc.Entscheid; Vorinstanz; Recht; Ziffer; Beschluss; Verfahren; Dielsdorf; Bezirk; Massnahme; Entscheids; Dispositiv-Ziffer; Rechtspflege; Bezirksrat; Antrag; Rechtsverbeiständung; Stellungnahme; Parteien; Obergericht; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Anträge; Eingabe; Gefährdungsmeldung; Besuchsrecht; Bewilligung; Beschwerdeführers; Massnahmen; Gesuch; Gehör; Verfahrens
ZHHE230156BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Eintrag; Eintragung; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Vertrag; Grundstück; Vertrags; Recht; Gipserarbeiten; Frist; Akontorechnung; Partei; Gericht; Pfandrecht; Arbeit; Beweis; Vollendung; Grundbuch; Grundbuchamt; Parteien; Unternehmer; Rechnung; Bauhandwerkerpfandrecht; Pfandrechts; Forderung; ändlich
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180011Aufsichtsbeschwerde gegen einen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid eines Bezirksgerichts vom 27. August 2018 (BA180006-...)Grundbuch; Bezirksgericht; Grundbuchamt; Aufsicht; Recht; Antrag; Beschluss; Aufsichtsbehörde; Verwaltungskommission; Rechtsmittel; Grundbuchs; Grundbuchsperre; Betreibungsamt; Grundbuchamtes; Obergericht; Begehren; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgerichts; Massnahmen; Eingabe; Verfahren; Gesuch; Behandlung; Entscheid; Verfügung; Betreibungsamtes; Anordnung; Akten; Obergerichts
ZHVB180007Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F)Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Massnahmen; Anordnung; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule; Obergericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 III 587 (4A_406/2015)Art. 343 Abs. 1 lit. b und c ZPO; vorsorgliche Massnahmen, Ordnungsbusse. Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung eines superprovisorisch angeordneten vorsorglichen Verbots (E. 3-6). Verbot; Ordnungsbusse; Verbots; Vorinstanz; Verfügung; Vollstreckung; Entscheid; Instagram; Instagram-Account; Verhalten; Nichterfüllung; Gesuchs; Verletzung; Zuwiderhandlung; Recht; Massnahme; Urteil; Bildzeichen; Schweiz; Dispositiv-Ziffer; Anordnung; Schweizerische; Facebook; Dreieckslogo; Unterlassung; Höhe; Internet; Gesuchsbeilage; ätte
140 III 289 (5A_268/2014)Art. 445 ZGB; Erwachsenenschutz; vorsorgliche Massnahmen ohne vorgängige Anhörung der Verfahrensbeteiligten; Beschwerdeweg. Entscheide über superprovisorische Massnahmen des Erwachsenenschutzes sind grundsätzlich nicht mit Beschwerde beim Bundesgericht anfechtbar (E. 1.1) und unterliegen auch nicht der Beschwerde gemäss Art. 445 Abs. 3 ZGB an das zuständige kantonale Gericht (E. 2). Massnahme; Massnahmen; Erwachsenenschutz; Verfahren; Entscheid; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Anhörung; Bundesgericht; Personen; Kindes; Rechtsmittel; Verfahrens; Entscheide; Erwachsenenschutzes; Anordnung; Auslegung; Botschaft; Voraussetzungen; Stellungnahme; Urteil; Schweizerischen; Regel; Verfahrensbeteiligten; Wortlaut

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1776/2013nach Auflösung der FamiliengemeinschaftVerfügung; Bundes; Aufenthalt; Aufenthalts; Vorinstanz; Aufenthaltsbewilligung; Ehefrau; Integration; Zustimmung; Quot;; Verlängerung; Ehemann; Schweiz; Eheschutzverfahren; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Regionalgericht; Drohung; Anspruch; Erteilung; Gericht; Voraussetzung; Entscheid; Kanton; Massnahmen; Drohungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Karl Spühler, Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Spühler, Schweizer, ThomasBasler Kommentar Schweizerische Zivilpro- zessordnung2017