113 II 168 | Art. 226m Abs. 1 OR. Unterstellung eines Mietvertrags unter Abzahlungsrecht. Anwendbarkeit der Abzahlungsvorschriften auf einen langfristigen Automietvertrag, der erst nach Zahlung eines bedeutenden Teils des Wagenwerts aufgelöst werden kann, so dass der Mieter aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Kündigung verzichtet. | Abzahlung; Abzahlungs; Vertrag; Leasing; Mietvertrag; Recht; Urteil; Obergericht; Miete; Wagen; Eigentum; Abzahlungskauf; Berufung; Abzahlungsrecht; Zahlung; Kündigung; Vorinstanz; Entwurf; Unterstellung; Mietvertrags; Abzahlungsvorschriften; Hinweis; Klage; Bundesgericht; Verträge; Leasingvertrag; Eigentumserwerb; Unkosten; Treuebonus |
103 II 247 | Ausweisung eines Mieters nach Art. 265 OR; Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit und des Endentscheides; Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag. 1. Art. 46, Art. 48 Abs. 1 OG. Der Entscheid über das Ausweisungsbegehren eines Vermieters im Sinne von Art. 265 OR, der gestützt auf § 222 Ziff. 2 der zürcherischen ZPO ergeht, ist ein Endentscheid in einer Zivilrechtsstreitigkeit (E. 1). 2. Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag (E. 2). 3. Hinterlegung des Mietzinses bei Ansetzung einer Zahlungsfrist gemäss Art. 265 OR; Zulässigkeit (E. 3a)? Fristenlauf bei gerichtlicher Hinterlegung (E. 3c und d). | Vertrag; Recht; Beklagten; Hinterlegung; Miete; Pacht; Mieter; Entscheid; Ausweisung; Sinne; Mietzins; Bundesgericht; Zahlung; Parteien; Verfügung; Pachtvertrag; Einzelrichter; Verfahren; Berufung; Frist; Obergericht; Geschäft; Betrieb; Zivilrechtsstreitigkeit; Zahlungsfrist; Beschluss; SCHMID |