Art. 264 Vorzeitige Rückgabe
der Sache
1 Gibt der Mieter die Sache zurück, ohne Kündigungsfrist oder -termin einzuhalten, so ist er von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nur befreit, wenn er einen für den Vermieter zumutbaren neuen Mieter vorschlägt; dieser muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen.
2 Andernfalls muss er den Mietzins bis zu dem Zeitpunkt leisten, in dem das Mietverhältnis gemäss Vertrag oder Gesetz endet oder beendet werden kann.
3
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RT230140 | Rechtsöffnung | Gesuchsgegnerin; Mieter; Recht; Rechtsöffnung; Mieterin; Miete; Mieter; Vermieterin; Mieterin; Verfahren; Vorinstanz; Einwendung; Schaden; Mietobjekt; Mietzins; Verfahren; Entscheid; Schadensminderungspflicht; SchKG; Sinne; Mietvertrag; Leistung; Parteien; Vertrag; Einwendungen; Beschwerdeverfahren; Noven; Kommentar-Bättig |
ZH | RT220141 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegner; Gesuchsteller; Kündigung; Recht; Vorinstanz; Mietvertrag; Rechtsöffnung; Miete; Mieter; Liegenschaft; Mieter; Noven; Frist; Vertrag; Gesuchstellers; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Mietobjekt; Schäden; Verfahren; Rechtsöffnungsgesuch; Sinne; Vermieter; E-Mail |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2001.00113 | Sozialhilfeleistungen (Berechnungsfaktoren) und Überbrückungskredit: | ühren; Mieter; Vorinstanz; Beschwerdeführenden; Fürsorge; Fürsorgebehörde; Ersatzmieter; F-Versicherung; Frauen; Ausserdem; Krankenkasse; Überprüfung; Verhältnisse; Entschädigungsfolgen; Berufskrankheit; Ermessen; Kostenreduktion; Entscheid; Ausführungen; Beschluss; Verbindung; Ersatzmieters |
SO | ZKBER.2021.75 | - | Mieter; Berufung; Vermieter; Vermieterin; Miete; Mieter; Apos; Zeuge; Mietvertrag; Mietzins; Vertrag; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Zeugen; Aussage; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Aussagen; Vertreter; Untermietvertrag; Gericht; Einzug; Urteil; Beklagten; Parteibefragung; Mietobjekt; Beweismittel |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
134 III 267 (5A_234/2007) | Art. 74 Abs. 2 lit. a BGG; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Hat das Bundesgericht eine Frage bislang nicht entschieden, bestehen diesbezüglich unterschiedliche kantonale Praxen und ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Frage dem Bundesgericht je unterbreitet werden kann, infolge der Streitwertgrenze äusserst gering, so liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor (E. 1.2.3). Regeste b Art. 264 Abs. 2 OR, Art. 82 SchKG; Mietvertrag als Rechtsöffnungstitel bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts. Der Mietvertrag bleibt bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts ohne Nennung eines zumutbaren Nachmieters provisorischer Rechtsöffnungstitel (E. 3). | Recht; Rechtsöffnung; Mietvertrag; Rückgabe; Mietobjekt; Mieter; Mieter; Rechtsöffnungstitel; Bundesgericht; Mietobjekts; Mietzins; Rechtsfrage; Obergericht; Mieters; Bezirksgericht; Mietverhältnis; Urteil; Entscheid; Streitwert; Vermieter; Ersatzpflicht; Lehrmeinung; Mietsache; STÜCHELI; Nennung; Kantons; Praxis |
129 III 526 | Art. 93 Abs. 1 SchKG; Lohnpfändung, Notbedarf, Wohnkosten. Bei der Herabsetzung übersetzter Wohnkosten eines Schuldners mit einem langjährig unkündbaren Mietvertrag muss nicht der nächste ordentliche Kündigungstermin abgewartet werden (E. 2.1-2.4). Angemessene Frist zur Anpassung der Wohnkosten (E. 3). | Wohnkosten; Schuldner; Kündigung; Miete; Frist; Mieter; Notbedarf; Schuldners; Mietvertrag; Kündigungstermin; Betreibungsamt; Mietzins; Urteil; Herabsetzung; Schuldbetreibung; Konkurs; Bundesgericht; Erwägungen; Existenzminimum; Berechnung; Schuldbetreibungs; Konkurskammer; Lohnpfändung; Aufsichtsbehörde |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-1558/2006 | Mehrwertsteuer | Leistung; Leistung; MWSTG; Dienstleistung; Quot;; Dienstleistungen; Urteil; Leistungen; Recht; Steuer; Miete; Mehrwertsteuer; Entschädigung; Gruppe; Vertrag; Schaden; Entscheid; Mieter; Zusammenhang; Grundstück; Praxis; BVGer; Hinweis; Nebenleistung; Schadenersatz; Ausland; Immobilien; Bundesgericht; Bundesgerichts; Hinweisen |
Autor | Kommentar | Jahr |
Oser, Widmer Lüchinger | Basler Obligationenrecht I | 2020 |
Oser, Widmer Lüchinger | Basler Obligationenrecht I | 2020 |