Art. 263 Massnahmen vor Rechtshängigkeit
Ist die Klage in der Hauptsache noch nicht rechtshängig, so setzt das Gericht der gesuchstellenden Partei eine Frist zur Einreichung der Klage, mit der Androhung, die angeordnete Massnahme falle bei ungenutztem Ablauf der Frist ohne Weiteres dahin.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG210019 | URG etc. | Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit |
ZH | HE230112 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Generalversammlung; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Verwaltungsrat; Verfahren; Einberufung; Verfahrens; Generalversammlungen; Gesuchsgegners; Handelsregister; Aktien; Verwaltungsrates; Verbot; Massnahmen; Handelsregisteramt; Dispositiv; Kantons; Frist; Gesuchstellern; Anordnung; Gericht; Hauptsache; Einzelgericht |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKEIV.2023.5 | - | Gesuch; Gesuchsteller; Obergericht; Urteil; Entscheid; Rechtsmittel; Massnahmen; Begründung; Zivilkammer; Obergerichts; Urteils; Erlass; Vollstreckung; Gericht; Rechtspflege; Zuständigkeit; Bundesgericht; Ausweisung; Parteien; Berufung; Schweizerische; Frist; Voraussetzung; Verfahren; Gewährung; Beschwerdeschrift; Verfassungsbeschwerde |
SO | ZKEIV.2022.1 | - | Gesuch; Massnahme; Massnahmen; Obergericht; Berufung; Gesuchsteller; Entscheid; Aufschub; Zivilkammer; Vollstreckbarkeit; Rechtsmittelinstanz; Parteien; Verfügung; Vollstreckung; Staehelin; Vizepräsident; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Schaller; Rechtsanwältin; Gesuchsgegnerin; Obergerichts; Amtsgerichtspräsident; Erlass; Begründung; Anordnung; Daniel; Angelegenheiten; Verfahrens |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 III 40 | Konkursandrohung, Aberkennungsklage. 1. Kommt einem Rechtsmittel gegen den Rechtsöffnungsentscheid keine aufschiebende Wirkung zu und wird ihm diese auch nicht durch richterliche Verfügung erteilt, so kann trotz Hängigkeit des Rechtsmittels die Konkursandrohung erlassen werden (Erw. 2). 2. Die Frist für die Aberkennungsklage beginnt in einem solchem Fall schon mit der Mitteilung des erstinstanzlichen Rechtsöffnungsentscheids zu laufen (Erw. 3.). | Rechtsöffnung; Konkurs; Konkursandrohung; Rechtsöffnungsentscheid; Betreibung; Entscheid; Aberkennungsklage; Kantonsgerichtsausschuss; Rechtsöffnungsbeschwerde; Fortsetzung; Fortsetzungsbegehren; Betreibungsamt; Betriebene; Zustellung; Gesetzes; Rechtsmittel; Frist; Mitteilung; Lugnez; Schuldnerin; Gläubigerin; Schuldbetreibung; Rekurs; Konkurskammer; Bescheinigung; Rechtskraft; Verfügung; Sachverhalt; Parteien |
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger | Kommentar zur ZPO | 2016 |
Spühler, Schweizer, Thomas | Basler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung | 2013 |