Art. 262 Untermiete
1 Der Mieter kann die Sache mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten.
2
3 Der Mieter haftet dem Vermieter dafür, dass der Untermieter die Sache nicht anders gebraucht, als es ihm selbst gestattet ist. Der Vermieter kann den Untermieter unmittelbar dazu anhalten.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NG230012 | Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung) | Berufung; Berufungsklägerin; Vertrag; Mietvertrag; Wohnung; Vermieter; Berufungsbeklagte; Miete; Mieter; Vertragsänderung; Recht; Daten; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Kündigung; Person; Partei; Vermieterin; Verhältnis; Personen; Einkommen; Untervermietung; Verfahren; Wohnsitz; Mietzins; Mietpartei; Mietvertrags |
ZH | HE230134 | Rechtsschutz in klaren Fällen | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Recht; Gesuchsgegnerinnen; Ausweisung; Gericht; Haftung; Vermieterin; Mietverhältnis; Kündigung; Ladenlokal; Erdgeschoss; Büro; Obergeschoss; -gasse; Frist; Kostenvorschuss; Sachverhalt; Mieterin; Parteien; Streitwert; Handelsgericht; Kantons; Einzelgericht; Liegenschaft; Ausweisungsbefehl; Verfügung; Rechtslage |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB120006 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid | Ausweisung; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Aufsichts; Obergericht; Vorinstanz; Bundesgericht; Beschluss; Stadtammann; Betreibungsamt; Bezirksgerichts; Erkenntnisverfahren; Kommentar; Kantons; Liegenschaft; Obergerichts; Räumung; Ziffer |
ZH | VB120007 | Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid | Ausweisung; Mieter; Entscheid; Untermiete; Untermieter; Recht; Ausweisungsentscheid; Vermieter; Gericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Verwaltungskommission; Verfahren; Aufsichts; Obergericht; Vorinstanz; Bundesgericht; Beschluss; Stadtammann; Betreibungsamt; Bezirksgerichts; Erkenntnisverfahren; Kommentar; Kantons; Liegenschaft; Obergerichts; Räumung; Ziffer |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
139 III 353 (4A_37/2013) | Art. 262 und 263 OR. Mietvertrag; Wirkungen der Übertragung des Mietverhältnisses auf den Untermietvertrag. Im Fall einer gültigen Übertragung des Mietverhältnisses tritt der übernehmende Mieter anstelle des vorherigen Mieters in den Mietvertrag ein; Art. 263 OR verlangt die Zustimmung eines eventuellen Untermieters nicht (E. 2.1.1). Verhältnis zwischen dem Haupt- und dem Untermietvertrag (E. 2.1.2). Abschluss eines neuen Untermietvertrags zwischen dem eintretenden Mieter und den ehemaligen Untermietern des vorherigen Mieters im Anschluss an die Übertragung des Mietverhältnisses (E. 2.1.3). Gültigkeit der durch den eintretenden Mieter ausgesprochenen Kündigung gegenüber den Untermietern (E. 2.1.4-2.1.6). | -location; Usage; ésiliation; été; LACHAT; Mieter; était; -bailleur; -locataire; érer; éder; Übertragung; Mietverhältnisses; Untermietvertrag; éduire; Commentaire; édé; Ailleurs; Extrait; Mieters; Mietvertrag; Untermietern; Objet; écrit; Effet; érant; être; WEBER; Kommentar; Espèce |
138 III 59 (4A_227/2011) | Art. 262, 271 und 271a Abs. 1 lit. a OR; Untermiete, Kündigung des Mietverhältnisses. Treu und Glauben als Schranke der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses (E. 2.1). Die vage Möglichkeit, die Mietsache allenfalls wieder einmal selber zu nutzen, rechtfertigt eine Untervermietung nicht (E. 2.2). Massgebender Zeitpunkt, bis zu dem im Verfahren Gründe für die Kündigung vorgebracht werden können (E. 2.3). Der Umstand, dass der Vermieter für eine gewisse Zeit ein vertrags- oder gesetzwidriges Verhalten des Mieters geduldet hat, schliesst eine ordentliche Kündigung wegen dauernder Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses nicht notwendigerweise aus (E. 3). | Kündigung; Miete; Mieter; Mieter; Urteil; Untervermietung; Vermieter; Untermiete; Mietverhältnis; Glauben; Vertrauensverhältnis; Vater; Mieters; Zustimmung; Kantonsgericht; Recht; Grund; Mietsache; Umstand; Verhalten; Entscheid; Mietvertrag; Interesse; Kündigungsgr; Feststellung; Mietverhältnisses; Zeitpunkt |
Autor | Kommentar | Jahr |
Sutter-Somm, Seiler, Schweizer | Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2021 |
Sutter-Somm, Seiler, Schweizer | Hand zur Schweizerischen Zivilprozessordnung | 2021 |