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Obligationenrecht (OR)

Art. 26 OR vom 2024

Art. 26 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 26 Fahrlässiger
Irrtum

1 Hat der Irrende, der den Vertrag nicht gegen sich gelten lässt, seinen Irrtum der eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben, so ist er zum Ersatze des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens verpflichtet, es sei denn, dass der andere den Irrtum gekannt habe oder hätte kennen sollen.

2 Wo es der Billigkeit entspricht, kann der Richter auf Ersatz weiteren Schadens erkennen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 26 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG160112ForderungLeasing; Fahrzeug; Beklagten; Leasingvertrag; Kreditfähigkeit; Leasingrate; Leasingvertrags; Irrtum; Vertrag; Lieferant; Kläger; Leasingraten; Kreditfähigkeitsprüfung; Klägers; Widerklage; Fahrzeugs; Lieferantin; Vertrags; Entschädigung; Baujahr; Mängel; Schäden; Behauptung
ZHNP170025ForderungGesellschaft; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Mietvertrag; Aktien; Mietverhältnis; Recht; Mietverhältnisses; Geschäft; Aktienkauf; Vertrag; Verkauf; Aktienkaufvertrag; Grundlage; Option; Haftung; Klägers; Vermieter; Verfahren; Grundlagenirrtum; Irrtum; Klage; Parteien; Vermieterschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GLOG.2017.00003-Vertrag; Mietvertrag; Apos; Vertrags; Recht; Ehepaar; Laden; Gesellschaft; Urteil; Vorinstanz; Schaden; Beklagten; Verfahren; Parteien; Haftung; Forderung; Beruf; Höhe; Kläger; Urteils; Klägern; Rechnung; Berufung; Familie; Miete
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 19 (5A_521/2017)Art. 712a Abs. 2 ZGB; Widmung der Liegenschaft; Nutzung der Stockwerkeinheit; Wohnzweck; Auslegung des Reglements. Auslegung der reglementarischen Bestimmung, wonach die Stockwerkeinheiten zu Wohnzwecken bestimmt sind. Der Betrieb eines Pflegeheims geht über eine "Wohnnutzung" hinaus (E. 4). Stockwerke; Urteil; Wohnung; Reglement; Pflege; Stockwerkeinheit; Stockwerkeigentümer; Wohnzweck; Wohnnutzung; Miete; Person; Bewohner; Nutzung; Mieter; Betrieb; Liegenschaft; Zweck; Leistung; Stockwerkeinheiten; Wohnen; Obergericht; Mieterin; Büro; Zimmer; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Reglements; Wohnzwecken; Mietvertrag; Betreuung
142 V 466 (9C_330/2016)Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2; Aufschub der Zahlung von Invalidenrenten. Die auf Art. 26 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 basierende reglementarische Rentenaufschubsmöglichkeit der Vorsorgeeinrichtung besteht auch dann, wenn der Taggeldversicherer, der Taggelder für Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet hat, diese Leistungen im Umfang der nachträglich zugesprochenen Rente der Invalidenversicherung zurückfordert. Änderung der Rechtsprechung (E. 3.4). Invaliden; Reglement; Vorsorge; Rente; Taggeld; Krankentaggeld; Alter; Leistung; Arbeitgeber; Invalidenversicherung; Invalidenrente; Pensionskasse; Anspruch; Recht; Urteil; Vorsorgeeinrichtung; Lohnes; Taggelder; Leistungen; Sparbeitragsbefreiung; Krankentaggelder; Lohnfortzahlung; Koordination; Swica; Bestimmungen; Rentenaufschub; Krankentaggeldversicherung; Lohnzahlung; Beiträge

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5797/2020NormenkontrolleStiftung; Stiftungs; Recht; Vorinstanz; Vorsorge; Organ; BVGer; Verfügung; Reglement; Beschlussfassung; Stiftungsrat; Mitglied; Bundes; Organisation; Organisationsreglement; Sitzung; Urteil; Gebühr; BVGer-act; Mitglieder; Verwaltung; Willensbildung; Verfahren; Stiftungsurkunde
D-1710/2021Asilo (non entrata nel merito / procedura Dublino) ed allontanamentoStato; ’art; Dublino; Regolamento; ’autorità; Spagna; ’asilo; Centro; Tribunale; ’insorgente; Carta; ’interessato; Svizzera; ’annullamento; Verrières; CartaUE; ’applicazione; Corte; ’esame; ’Unione; Ordinanza; Parlamento; Consiglio; CorteEDU; Daniele; Cattaneo; Jesse; Joseph; Erard; Ticino

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2009.7Widerhandlung gegen Art. 46 aBankG und Art. 69 AFG.Verwaltung; Recht; Verjährung; Finanz; Apos;; Gericht; Verwaltungsrat; Schweiz; VStrR; FINMA; Verfügung; Verfahren; Bundesstrafgericht; Gesellschaft; Investoren; Verfahren; Verfügung; FINMAG; Widerhandlung; BankG; Geschäftstätigkeit; Gesellschaften; Bewilligung; Banken; Firmen; Person; Entscheid; Gericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hans-Ulrich Stauffer, Marc Hürzeler, MarkusBasler Kommentar zur beruflichen Vorsorge2021
Hans-Ulrich Stauffer, Marc Hürzeler, MarkusBasler Kommentar zur beruflichen Vorsorge2021