Art. 26 Untersuchung von Wettbewerbsbeschränkungen Vorabklärung
1 Das Sekretariat kann Vorabklärungen von Amtes wegen, auf Begehren von Beteiligten oder auf Anzeige von Dritten hin durchführen.
2 Das Sekretariat kann Massnahmen zur Beseitigung oder Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen anregen.
3 Im Verfahren der Vorabklärung besteht kein Recht auf Akteneinsicht.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 II 217 (2C_985/2015) | Regeste Art. 7 Abs. 1 und 2, Art. 49a KG ; Art. 7 EMRK ; Art. 2-6 SVKG ; Art. 5 Abs. 2, Art. 11 Abs. 3 lit. a und b der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen; Voraussetzung und Missbräuchlichkeit einer Kosten-Preis-Schere; gesetzliche Grundlage; Kriterien und Bemessung der Sanktionierung. Missbräuchlichkeit einer Kosten-Preis-Schere (E. 5): strukturelle Voraussetzungen einer Kosten-Preis-Schere (E. 5.2); wettbewerbsrelevantes Verhalten ist die unzureichende Marge (E. 5.3), die mit einem Kosten-Preis-Vergleich beim marktbeherrschenden Unternehmen zu eruieren ist (E. 5.4); Nachweis einer missbräuchlichen Kosten-Preis-Schere (E. 5.5); zeitliche Dimension des Kosten-Preis-Vergleichs (E. 5.7). | Preis; Unternehmen; Beschwerdeführerinnen; Verhalten; Wettbewerb; Markt; Kosten-Preis-Schere; Recht; Swisscom; Wettbewerbs; Vorinstanz; Verhaltens; Urteil; Unternehmens; Randnr; Verhaltensweise; Sanktion; Schweiz; Vorleistung; Internet; Endkunden; Behinderung; Gewinn |
143 II 297 (2C_180/2014) | Art. 2 Abs. 2, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1-4, Art. 49a Abs. 1 KG; Art. 5 Abs. 1, Art. 96 BV; Art. 7 EMRK; Art. 23 Abs. 1 und 2 FHA; grundsätzlich erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung von Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG; Abreden, die in Art. 5 Abs. 3 und 4 KG aufgeführt und nach Art. 5 Abs. 1 KG unzulässig sind, unterliegen der Sanktion nach Art. 49a Abs. 1 KG. Grundlagen des Auswirkungsprinzips nach Art. 2 Abs. 2 KG und dessen völkerrechtliche Zulässigkeit (E. 3 und 8). Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf einem Markt: Auslegung und Inhalt des Begriffs "Erheblichkeit"; Abreden nach Art. 5 Abs. 3 und 4 KG erfüllen danach grundsätzlich das Kriterium der Erheblichkeit nach Art. 5 Abs. 1 KG (E. 5.1-5.3). Auslegung des Begriffs "Beeinträchtigung"; es genügt, dass Abreden den Wettbewerb potentiell beeinträchtigen können (E. 5.4). Auslegung von Art. 5 Abs. 4 KG und dessen Anwendung auf den Sachverhalt. In casu liegt eine vertikale Vertriebs-Wettbewerbsabrede mit einem absoluten Gebietsschutz i.S. von Art. 5 Abs. 4 KG vor (E. 6). Eine Rechtfertigung durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gelingt nicht (E. 7). Sanktionierung nach Art. 49a KG: Die Passage "unzulässige Abreden nach Artikel 5 Absätze 3 und 4" in Art. 49a Abs. 1 KG verweist auf die in den beiden Absätzen aufgeführten Abreden (Bezugnahme auf den Abredetyp; E. 9.4). Art. 49a Abs. 1 KG verletzt Art. 7 EMRK nicht (E. 9.3 und 9.5). Sanktionierung in casu (E. 9.6 und 9.7). | Wettbewerb; Abrede; Wettbewerbs; Kartell; Abreden; Recht; Kartellrecht; Gebiet; Schweiz; Markt; Vertrieb; Auslegung; Sanktion; Erheblichkeit; Kartellgesetz; Vertrag; Verhalten; Folgend:; Unternehmen; Völkerrecht; Bezug; Botschaft; Vorinstanz; Wettbewerbsrecht; ZÄCH; Vertrags |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-902/2016 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Vorinstanz; Verfügung; Recht; Publikation; Wiedererwägung; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Schlussbericht; Verpflichtungserklärung; Entscheid; Urteil; Stellung; Veränderung; Sekretariat; Wiedererwägungsgesuch; Anträge; Verfahrens; Publikationsverfügung; Genehmigung; Markt; Antrag; Stellungnahme; Sistierung; Zusammenschlussvorhaben; Verhältnisse; Rechtsbegehren; Streit |
B-4139/2015 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Bericht; Schlussbericht; Publikation; Vorinstanz; Urteil; Schlussberichts; Recht; Bundes; Verfügung; Geschäftsgeheimnis; BVGer; Verfahren; Sekretariat; Interesse; Geschäftsgeheimnisse; Hinweis; Veröffentlichung; Vorabklärung; Hinweise; Verfahrens; Ganzen:; Hinweisen; Ziffer; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Stellung; Beschwerde; Entscheid; Bericht |
Autor | Kommentar | Jahr |
Amstutz | Basler Kommentar zum Kartellgesetz [BSK] | 2010 |
- | Basler Kommentar KG | 2010 |