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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 258 ZGB vom 2024

Art. 258 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 258 D. Klage der Eltern (1)

1 Ist der Ehemann vor Ablauf der Klagefrist gestorben oder urteilsunfähig geworden, so kann die Anfechtungsklage von seinem Vater oder seiner Mutter erhoben werden.

2 Die Bestimmungen über die Anfechtung durch den Ehemann finden entsprechende Anwendung.

3 Die einjährige Klagefrist beginnt frühestens mit der Kenntnis des Todes oder der Urteilsunfähigkeit des Ehemannes.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 258 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF140009Erbschein Berufung gegen einen Erbschein des Einzelgerichtes (Erbschaftskanzlei) des Bezirksgerichtes Bülach vom 14. Januar 2014 (EM130540)Berufung; Berufungs; Erbschein; Berufungskläger; Erben; Kinder; Entscheid; Recht; Vorinstanz; Karrer/Vogt/; Karrer/Vogt/Leu; Vater; Vaters; Behörde; Erbberechtigung; Bestreitung; Obergericht; Erbschaft; Erblasserin; Personen; Bundesgericht; Oberrichter; Ausstellung; Erbscheins; Todes; Aufgr; Mutter; Halbgeschwister
VDHC/2014/42écision; Indemnité; ’indemnité; Assistance; ’assistance; éside; édure; ésident; écembre; ’office; Action; Président; ’Est; ’il; ’action; ésaveu; ération; ’arrondissement; éritiers; élai; Objet; écès; érations; étant; Tappy

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.459-Erblasser; Kindes; Anerkennung; Vater; Kindesverhältnis; Zivilstand; Testament; Kinder; Verfügung; Erben; Recht; Vaters; Vaterschaft; Zivilstandsamt; Entscheid; Beschwerde; Wille; Kindesanerkennung; Verwaltungsgericht; Erblassers; Personen; Zahlvaters; Gesuch; Beschwerdeführern; Schweiz; Willen; Verfahren
BSZB.2021.1 (AG.2021.449)Anfechtung des KindesverhältnissesRecht; Berufung; Ehemann; Ehefrau; Verfahren; Entscheid; Auflage; Zivilgericht; Ehemanns; Kommentar; Anfechtung; Gericht; Verfahrens; Klage; Basel; Berufungsverfahren; Rechtspflege; Schweizer; Entscheids; Erben; Kindes; Anfechtungsklage; Honorar; Kindesverhältnis; Rechtsbeistand; Basler; Schweizerische; Zivilprozess; Aufwand
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
101 Ib 9Ehelicherklärung (Art. 258 ff. ZGB); materiell zu Unrecht bestehender Registereintrag. Auch wenn ein zu Unrecht bestehender Legitimationseintrag durch eine strafbare Handlung veranlasst wurde, darf er nicht auf dem Verwaltungsweg gelöscht werden; die damit im Widerspruch stehenden Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes sind mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar. Legitimation; Löschung; Justiz; Basel-Stadt; Eheleute; Urteil; Zivilstandsregister; Kanton; Berichtigung; Justizdepartement; Kantons; Legitimationseintrag; Knabe; Gericht; Ehelicherklärung; Kindes; Register; Eintragung; Unrecht; Aufsicht; Legitimationseintrages; Anfechtung; Verwaltung; Bundesgericht; Zivilstandsregistern; Zivilstandsbeamte; Urteil; Knaben; Ehemann
86 IV 180Art. 217 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Vernachlässigung der Unterstützungspflicht gegenüber einem nach Art. 258 ZGB legitimierten Kinde. Kann der Kassationshof bei Bestreitung der Abstammung des Kindes vom unterhaltspflichtigen Registervater die Rechtsgültigkeit der Ehelicherklärung vorfrageweise überprüfen? Kinde; Kindes; Legitimation; Ehelicherklärung; Nichtigkeit; Basel-Stadt; Rechtsgültigkeit; Eltern; Unterstützungspflicht; Kassationshof; Unterhalt; Vater; ässig; Voraussetzung; Kommentar; Richter; Mangel; Nichtigkeitsgr; Familienstand; Urteil; Kantons; Vernachlässigung; Bestreitung; Registervater; überprüfen; Altersjahr; Legitimationsregister; önne; Kinder; ührt

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
BVGE 2013/47Erleichterte EinbürgerungVater; Schweiz; Kindes; Bürger; Schweizer; Bürgerrecht; Kindesverhältnis; Vaters; Bürgerrechts; Einbürgerung; Erwerb; Mutter; Vaterschaft; Botschaft; Gesuch; Revision; Recht; Voraussetzung; Abstammung; Bürgerrechtsgesetzes; Anerkennung; Urteil; Zahlvaterschaft; Inkrafttreten; Vaterschaftsklage; Altersjahr; Kindesverhältnisses

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schnyder, Büchler, Jungo, Schweizer ZGB2018