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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 257 StPO vom 2024

Art. 257 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 257 (1) Bei verurteilten Personen

Das Gericht kann in seinem Urteil anordnen, dass von einer wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilten Person eine Probe genommen und ein DNAProfil erstellt wird, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, die verurteilte Person könnte weitere Verbrechen oder Vergehen begehen.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 257 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230291vorsätzliche Tötung etc. und WiderrufBeschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger
ZHSB230105Sexuelle Handlungen mit KindernBeschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Aussage; Aussagen; Vorinstanz; Tochter; Einvernahme; Handlung; Handlungen; Verteidigung; Berufung; Urteil; Mutter; Polizei; Verfahren; Journal; Kinder; Pyjamahose; Kindern; Exfrau; Sinne; Kanton; DNA-Profil; Probe
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.97-ätte; Privatklägerin; Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Recht; Gericht; Urteil; Familie; Mutter; Opfer; Aussage; Druck; Beweis; Gewalt; Schwieger; Gericht; Angst; Bundesgericht; Berufung; Ehemann; Verfahren
BSBES.2021.56 (AG.2021.532)Befehl für erkennungsdienstliche Erfassung und nicht-invasive ProbenahmeRecht; Erfassung; Delikte; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Vorfall; Akten; Person; Bundesgericht; Verfahren; Basel; Verfügung; Sachverhalt; Massnahmen; Taten; Drohung; Verfahren; Beschwerdeverfahren; Erstellung; Aufklärung; Daten; Zwangsmassnahme; Schwere; Geschädigten
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2009.76Auslieferung an Polen. Beschwerde gegen Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Auslieferung; Recht; Polen; Verfahren; Staat; Beschwerde; Schweiz; Urteil; Rechtshilfe; Verfahren; Behörde; Bundesamt; Behandlung; Bundesstrafgericht; Gericht; Entscheid; Beschwerdeführers; Behörden; Verfahrens; Beweis; Punkt; Bundesgericht; Justiz; Auslieferungsersuchen; Sachen; Sachverhalt; Verfolgte; Person

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Schweizer, Lieber, Wohlers Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2020