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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 256c ZGB vom 2024

Art. 256c Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 256c III. Klagefrist (1)

1 Der Ehemann hat die Klage binnen Jahresfrist einzureichen, seitdem er die Geburt und die Tatsache erfahren hat, dass er nicht der Vater ist oder dass ein Dritter der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt hat, in jedem Fall aber vor Ablauf von fünf Jahren seit der Geburt.

2 Die Klage des Kindes ist spätestens ein Jahr nach Erreichen der Volljährigkeit zu erheben. (2)

3 Nach Ablauf der Frist wird eine Anfechtung zugelassen, wenn die Verspätung mit wichtigen Gründen entschuldigt wird.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 25. Juni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).
(2) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 256c Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLZ170013VaterschaftRicht; Berufung; Recht; Klägers; Klage; Vorinstanz; Beklagten; Anfechtung; Berufungsverfahren; Verfahren; Mutter; Vormalige; Partei; Vater; Abstammung; Vormaligen; Vaters; Vaterschaft; Sistierung; Vaterschaftsvermutung; Entscheid; Ziffer; Abgewiesen; Mitteilung; Rechtsbegehren; Anfechtungsklage; Gericht; Teilurteil; Zürich; Ttmm
ZHLZ170002VaterschaftVater; Beklagten; Vaterschaft; Zweifel; Klägers; Vorinstanz; Recht; Spermien; Klage; Partei; Berufung; Anfechtung; Beweis; Parteien; Frist; Rungen; Müsse; Kindes; Abklärung; Aufgr; Urteil; Verfahren; Anlässlich; Anfechtungsklage; Trennung; Untersuchung; Resultat; Besprechung; Abstammung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2015.15 (AG.2015.775)Anfechtung Kindsverhältnis
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