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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 255 StPO vom 2024

Art. 255 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 255 Voraussetzungen im Allgemeinen

1 Zur Aufklärung des Verbrechens oder Vergehens, das Gegenstand des Verfahrens bildet, kann eine Probe genommen und ein DNAProfil erstellt werden von: (1)

  • a. der beschuldigten Person;
  • b. anderen Personen, insbesondere Opfern oder Tatortberechtigten, soweit es notwendig ist, um von ihnen stammendes biologisches Material von jenem der beschuldigten Person zu unterscheiden;
  • c. toten Personen;
  • d. tatrelevantem biologischem Material.
  • 1bis Von der beschuldigten Person kann auch eine Probe genommen und ein DNAProfil erstellt werden, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, sie könnte weitere Verbrechen oder Vergehen begangen haben. (2)

    2 Die Polizei kann anordnen:

  • a. die nicht invasive Probenahme bei Personen;
  • b. die Erstellung eines DNA-Profils von tatrelevantem biologischem Material.
  • 3 Kann aus tatrelevantem biologischem Material lediglich das Y-DNA-Profil erstellt werden, so kann die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Verbrechens dessen Abgleich im Informationssystem nach Artikel 10 des DNA-Profil-Gesetzes vom 20. Juni 2003 (3) anordnen. (4)

    (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).
    (2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Juni 2022, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 468; BBl 2019 6697).
    (3) SR 363
    (4) Eingefügt durch Anhang 1 Ziff. 2 des BG vom 17. Dez. 2021, in Kraft seit 1. Aug. 2023 (AS 2023 309; BBl 2021 44).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 255 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB180224Rassendiskriminierung etc. und WiderrufBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Polizei; Zeuge; Urteil; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Aussage; Zeugen; Person; Täter; Freiheitsstrafe; Gericht; Aussagen; Gruppe; Recht; Berufung; Verteidigung; Privatklägers; Rassendiskriminierung; Sinne; Probe; Vorinstanz; Hitler; Geldstrafe; Fragen
    ZHUH180171Erstellen eines DNA-ProfilsDelikt; Delikte; DNA-Profil; Vergehen; Staatsanwaltschaft; Verbrechen; Betäubungsmittel; DNA-Profils; Erstellung; Recht; Verfahren; Betäubungsmittelgesetz; Bundesgericht; Aufklärung; Bundesgerichts; Beschwerdeführers; Verfügung; Winterthur; Probe; Rechtsprechung; Anhaltspunkte; Urteil; Geständnis; Drogen
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2020.97-ätte; Privatklägerin; Beschuldigte; Richt; Beschuldigten; Recht; Gericht; Urteil; Familie; Mutter; Opfer; Aussage; Druck; Beweis; Gewalt; Schwieger; Gericht; Angst; Bundesgericht; Berufung; Ehemann; Verfahren
    GLOG.2021.00021-Staats; Staatsanwaltschaft; DNA-Profil; Erstellung; DNA-Profils; Probe; Sachbeschädigung; Beschuldigte; Sinne; Anlasstat; Delikte; Recht; Glarus; Beschuldigten; Person; Massnahme; Verfügung; Aufklärung; Flugplatz; Vergehen; ­chen; Vorstrafe; Kanton; Obergericht; Eingabe
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 I 372 (1B_285/2020)
    Regeste
    Art. 8 EMRK ; Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2, Art. 16, Art. 22, Art. 36 BV ; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a, Art. 260 StPO ; Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung. Kritik an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein DNA-Profil nur einen leichten Eingriff in die körperliche Integrität und den Schutz der Privatsphäre darstellt (E. 2.3).
    Profil; DNA-Profil; Recht; Delikt; Kundgebung; Eingriff; Delikte; Aufklärung; Hinweis; Rechtsprechung; Selbstbestimmung; Hinweise; Erfassung; Hinweisen; Grundrecht; Vorinstanz; Person; Anhaltspunkt; Fingerabdrücke; Zwangsmassnahme; Schwere; Aktion; Taten
    145 IV 263 (1B_17/2019)Erstellung eines DNA-Profils im Hinblick auf allfällige künftige Straftaten. Art. 10 Abs. 2, Art. 13 Abs. 2 sowie Art. 36 BV; Art. 197 Abs. 1, Art. 255 Abs. 1 lit. a und Art. 259 StPO; Art. 1 Abs. 2 lit. a und Art. 16 DNA-Profil-Gesetz. Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO bildet (auch) eine gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines DNA-Profils im Hinblick auf allfällige künftige Straftaten (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.3). Die Verhältnismässigkeit der Erstellung eines DNA-Profils im Hinblick auf allfällige künftige Straftaten setzt insbesondere erhebliche und konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, dass die beschuldigte Person in solche Delikte verwickelt sein könnte, wobei diese von einer gewissen Schwere sein müssen. Ein hinreichender Tatverdacht im Sinne von Art. 197 Abs. 1 StPO kann und muss insoweit nicht bestehen. Er ist jedoch erforderlich hinsichtlich der Tat, die Anlass zur Probenahme oder Profilerstellung gibt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3.4). DNA-Profil; DNA-Profils; Erstellung; Taten; Delikt; Delikte; Urteil; Hinblick; Person; Recht; Anhaltspunkte; Profilerstellung; Auslegung; Grundlage; Tatverdacht; Probe; Rechtsprechung; Hinweis; Verfahren; édure; énale; Staatsanwaltschaft; Probenahme; Bundesgericht; Urteile

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BP.2016.65DNA-Analysen (Art. 255 ff. StPO). Amtliche Verteidigung im Beschwerdeverfahren (Art. 132 Abs. 2 lit. b StPO).Richt; Bundes; Tatverdacht; Verfahren; Verfahren; Verfügung; Anordnung; Beschwerdeverfahren; Begründung; Verteidigung; Verfahrens; Organisation; Verfahrensakten; DNA-Analyse; Person; Beschwerdekammer; Zwangsmassnahme; Gehör; Unterstützung; Hansjakob; Bezug; Ausführungen; Erstellung; Bundesgericht; Nellen; Einvernahme; DNA-Profils; Behörden
    SK.2015.4Versuchter Mord, eventuell versuchte vorsätzliche Tötung, subeventuell versuchte vorsätzliche schwere Körperverletzung und vollendete vorsätzliche schwere Körperverletzung, Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung.Beschuldigte; Apos;; Handgranate; Beschuldigten; Opfer; Bundes; Recht; Verletzung; Strasse; Protokoll; Täter; Splitter; Polizei; Urteil; Klage; Bosnien; EV-Protokoll; Ehefrau; Genugtuung; Explosion; Person; Gericht; Opfers; ätzlich

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Daniel Jositsch, Niklaus Schmid, SchweizerSchweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 3. Aufl., Zürich2018
    Schmid, JositschPraxis, 3. Auflage, Zürich2018