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Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Art. 25 VwVG vom 2022

Art. 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 25 F. Feststellungsverfahren

1 Die in der Sache zuständige Behörde kann über den Bestand, den Nichtbestand oder den Umfang öffentlichrechtlicher Rechte oder Pflichten von Amtes wegen oder auf Begehren eine Feststellungsverfügung treffen.

2 Dem Begehren um eine Feststellungsverfügung ist zu entsprechen, wenn der Gesuchsteller ein schutzwürdiges Interesse nachweist.

3 Keiner Partei dürfen daraus Nachteile erwachsen, dass sie im berechtigten Vertrauen auf eine Feststellungsverfügung gehandelt hat.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VD2024/393Accident; écision; édure; éré; était; évision; Assurée; ’accident; ’intimée; ’il; ’elle; ésité; ’assurée; ’arrêt; Expert; éans; ésultat; état; él Obésité; érale; Assureur; érie; ’au; LPA-VD
VDEntscheid/2024/87écution; Exécution; écision; ’exécution; énal; était; érapeutique; ’il; énale; ération; Sylvabelle; écembre; édure; ’au; RASAdultes; élargissement; étenu; évolution; Office; établi; éseau; érieur; Autorité; LPA-VD; Tribunal
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR140006Rekurs gegen den Beschluss eines Bezirksgerichts betr. Nichtbeförderung zum GerichtsschreiberRekurrent; Rekurrenten; Gericht; Rekurs; Gerichtsschreiber; Rekursgegnerin; Beförderung; Recht; Verfahren; Nichtbeförderung; Anspruch; Mitarbeiter; Entscheid; Mitarbeiterbeurteilung; Verfahrens; Verfügung; Bewerber; Bezirksgericht; Erlass; Verletzung; Arbeit; Beschluss; Anstellung; Mobbing; Vizepräsident; Person; Auditor; Akten
ZHVB.2007.00118Frage des Anfechtungsinteresses bei der Verweigerung der Umadressierung einer LiegenschaftStrasse; Recht; Verwaltung; Liegenschaft; M-Strasse; Verfügung; Rekurs; Verwaltungs; Bezirksrat; Bundes; Gemeinderat; P-Strasse; Zufahrt; Umadressierung; Rechtsprechung; Handlung; Rekurrentin; Bosshart; Notzufahrt; Gesuch; Rechtsmittel; Adressierung; Rechtsschutz; Beschluss; Verwaltungsrecht; üglich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 38 (9C_474/2019) Art. 25 und 25a VwVG ; Art. 25 und 32 KVG ; Art. 65, 65d-65g, 66a KVV; Gesuch um Erlass einer Verfügung im Rahmen eines "Health Technology Assessment (HTA)". Das zur Thematik des Einsatzes von Arzneimitteln mit einem bestimmten Wirkstoff zur Behandlung entsprechender Krankheiten eingeleitete "Health Technology Assessment (HTA)" führt als Instrument zur Erarbeitung einer Entscheidgrundlage möglicherweise, nicht aber zwingend zur Einleitung eines Arzneimittelüberprüfungsverfahrens nach KVV. Es weist auf Grund seiner spezifischen Ausgestaltung nicht die Qualität eines Verwaltungsverfahrens auf. Der Anspruch auf Erlass einer Verfügung nach Art. 25 oder 25a VwVG ist deshalb zu verneinen (E. 4.3.2, 6 und 7). Verwaltung; Recht; Verfügung; Verfahren; Leistung; Verwaltungsverfahren; Bericht; Erlass; Bundes; Sinne; Leistungen; Anspruch; Entscheid; Arzneimittel; HTA-Bericht; Realakt; Handlung; Hinweis; Assessment; BACHMANN; Person; Empfehlung; Handlungen; Überprüfung; Hinweise; Urteil; Technology; Interesse; Pflicht
144 II 233 (2C_601/2016)Art. 25a VwVG; Art. 197 Abs. 1, 4 und 5 StGB; Art. 11 Abs. 1 BV; Rechtsschutz gegen die Kampagne "LOVE LIFE - bereue nichts" als Realakt in der Form einer amtlichen Warnung und Empfehlung in generell-abstrakter Struktur. Die Kampagne "LOVE LIFE - bereue nichts" ist eine amtliche Warnung und Empfehlung; sie ist ein Realakt in generell-abstrakter Struktur und eine Handlung i.S.v. Art. 25a Abs. 1 VwVG (E. 4). Schutzwürdiges Interesse und Berühren von Rechten und Pflichten i.S.v. Art. 25a Abs. 1 VwVG (E. 7). Der "Anspruch auf einen besonderen Schutz" nach Art. 11 Abs. 1 BV hängt von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen ab; Grenzen in Bezug auf Informationskampagnen mit sexuellem Inhalt (E. 8.2); Anwendung auf den konkreten Fall (E. 8.3 und 8.4). Recht; Kinder; Jugendliche; Handlung; Kampagne; Realakt; Schutz; Handlungen; Warnung; Recht; LOVE; Warnungen; Jugendlichen; Bundes; Rechte; Realakte; Darstellung; Bilder; Darstellungen; Pflicht; Pflichten; TSCHANNEN; Empfehlung; LIFE; Person; Entwicklung; LIFE-Kampagne; Informationskampagne

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-4721/2024Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (sicherer Drittstaat - Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)Deutschland; Vorinstanz; Wegweisung; Recht; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Asylgesuch; Schutz; Drittstaat; Schweiz; Behörden; Sinne; Ausländer; Beschwerdeführers; Verfahren; Gesuch; Regel; Aufenthalt; Schutzstatus; Gewährung; Behandlung; äufige
A-903/2023MehrwertsteuerMWSTG; Vorsteuer; Steuer; Beteiligungen; Vorinstanz; Mehrwertsteuer; Sinne; Vorsteuerabzug; Anteile; Person; Recht; Leistung; Unternehmen; Bundes; Holdinggesellschaft; Einfluss; Leistungen; Vertrauen; Steuerpflicht; Darlehen; Kapital; Kommentar; Auskunft; Vorsteuerkorrektur; Urteil; Vertrauens; Vorsteuern; Steuerperiode; Regel

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Kölz, Häner, Waldmann, Bertschi, WeissenbergerPraxis Verwaltungsverfahrensgesetz2016
Kölz, Häner, Krauskopf, Waldmann, BertschiPraxis Verwaltungsverfahrensgesetz2013