LDAu Art. 25 - Citats

Einleitung zur Rechtsnorm LDAu:



Art. 25 Lescha davart il dretg d’autur (LDAu) drucken

Art. 25 Citats

1 Ovras publitgadas dastgan vegnir citadas, sch’il citat serva sco explicaziun, sco infurmaziun u sco illustraziun e sche quest intent giustifitgescha la dimensiun dal citat.

2 Il citat sco tal e la funtauna ston vegnir inditgads. Sch’i vegn renvi a l’autur en la funtauna, sto quel medemamain vegnir inditg .


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 25 Lescha davart il dretg d’autur (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210072NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdegegner; Urheber; Staatsanwaltschaft; Recht; Nichtanhandnahme; Quelle; Recht; Gericht; Quellen; Verfahren; Quellenangabe; Untersuchung; Täter; Urheberrecht; Auflage; Anzeige; Antrag; Urheberrechts; Beschwerdeführers; Verfolgung; Voraussetzung; See/Oberland; Wichtigtuer
ZHHE140296vorsorgliche MassnahmenBeklagte; Beklagten; Recht; Zitat; Urheber; Gesuch; Roman; Reportage:; Werke; Roman:; Plagiat; Massnahme; Verfügung; Gesuchsgegner; Androhung; Hauptsache; Massnahmen; Bestrafung; Öffentlichkeit; Parteien; Urheberrecht; Über; Autors; Exemplare; Wasser; Augen; Kaspische; üssen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZK.2017.2 (AG.2018.701)Verletzung des Urheberrechts / StufenklageRecht; Urheber; Klage; Klägers; Feststellung; Verletzung; Rechtsbegehren; Urheberrecht; Feststellungs; Beklagten; Artikels; Gewinn; Zitat; Lizenz; Klageantwort; Leistung; Stufe; Feststellungsklage; Urheberrechts; Publikation; Auflage; -paper; Genugtuung; Kommentar; Anspruch; Basel; Bezug; Müller
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 480Urheberrecht; Zitatrecht; Urheberpersönlichkeitsrecht (Art. 11 und 25 URG). Voraussetzungen des Zitatrechts bei Sprachwerken (E. 2 und 3). Indirekter Eingriff in die Werkintegrität durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Sprachwerkes in einer Zeitung (E. 4)? Schweiz; Urheber; Klägers; Schweizerzeit; Meinung; Ausländer; Mörgeli; Zitat; Schweizerzeit; Christoph; Stäuble; Eduard; Urheberrecht; Berufung; Kreis; Meinungs; Artikels; Zitatrecht; Tages-Anzeiger; Sinne; Georg; Ausländerkriminalität; Publikation; Urteil; Redaktion; Obergericht; Recht; Vorinstanz
108 II 475Reprographierechte an literarischen Werken. 1. Feststellungsklage: Aktivlegitimation einer Genossenschaft, der die Reprographierechte abgetreten werden; massgebender Zeitpunkt (E. 1). 2. Art. 25 Abs. 2 URG gilt nur zugunsten der Presse. Ein Unternehmen, das für die betriebsinterne Information Zeitungsartikel vervielfältigen lässt, kann sich nicht auf diese Ausnahmebestimmung berufen (E. 2). 3. Art. 22 URG. Wann ist nach einer zeitgemässen Auslegung dieser Bestimmung eine Wiedergabe zu eigenem, privatem Gebrauch ohne Gewinnzweck anzunehmen? Umstände, unter denen offensichtlich eine Wiedergabe mit Gewinnzweck vorliegt (E. 3). 4. Notwendigkeit und Möglichkeiten einer gesetzgeberischen Lösung (E. 4). Urheber; Recht; Werke; Wiedergabe; Presse; Klage; Reprographie; Gewinn; Gewinnzweck; Feststellung; Zeitung; Gebrauch; Urheberrecht; Beklagten; Reprographierecht; TROLLER; Vervielfältigung; Vergütung; Reprographierechte; Schweiz; Gesetzes; Entwicklung; ptt-intern; Autoren; Urhebers; Pressedienst; Erlaubnis; Kabelfernsehen; Rechte