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Kartellgesetz (KG)

Art. 25 KG vom 2023

Art. 25 Kartellgesetz (KG) drucken

Art. 25 Amts- und Geschäftsgeheimnis

1 Die Wettbewerbsbehörden wahren das Amtsgeheimnis.

2 Sie dürfen Kenntnisse, die sie bei ihrer Tätigkeit erlangen, nur zu dem mit der Auskunft oder dem Verfahren verfolgten Zweck verwerten.

3 Dem Preisüberwacher dürfen die Wettbewerbsbehörden diejenigen Daten weitergeben, die er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

4 Die Veröffentlichungen der Wettbewerbsbehörden dürfen keine Geschäftsgeheimnisse preisgeben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 25 Kartellgesetz (KG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRZK1 2022 48Entschädigung der unentgeltlichen RechtsvertretungRecht; Aufwand; Stunden; Entscheid; Verfahren; Vorinstanz; Entschädigung; Regionalgericht; Gericht; Kürzung; Kommunikation; Kanton; Hauptverhandlung; Honorar; Rechtsschrift; Plädoyer; Kantons; Aufwands; Rechtsanwalt; Synergien; Klageantwort; Graubünden; Mandantschaft; Ehescheidung; Rechtsvertreter; Zusammenhang; Arbeit; Plessur

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 II 60 (2C_292/2008)Art. 26-30, Art. 49a Abs. 1 und Abs. 3 lit. a sowie Art. 39 KG, Art. 25 VwVG; Gesuch um Erlass einer (Feststellungs-)Verfügung im Melde- und Widerspruchsverfahren bezüglich direkter kartellrechtlicher Sanktionen. Das Melde- und Widerspruchsverfahren nach Art. 49a Abs. 3 lit. a KG ist ein kartellrechtliches Sonderverfahren, das zu keinem eigenständigen Entscheid über die Zulässigkeit eines gemeldeten wettbewerbsrelevanten Verhaltens führt; es soll als Vorverfahren sui generis den Betroffenen in Konkretisierung der offen formulierten Gesetzesgrundlage eine eigene Einschätzung der Zulässigkeit der gemeldeten Wettbewerbsbeschränkung erlauben (E. 2-3.2). Zwar lässt Art. 25 Abs. 1 VwVG auch Feststellungsverfügungen über Rechte und Pflichten zu, die auf einem sich erst zukünftig verwirklichenden Sachverhalt beruhen; die entsprechende Regelung findet im Verfahren von Art. 49a Abs. 3 lit. a KG indessen keine Anwendung, soweit damit ein Entscheid im Sinne von Art. 30 KG vorweggenommen werden soll (E. 3.3). Wettbewerb; Wettbewerbs; Sanktion; Verfahren; Wettbewerbskommission; Recht; Verhalten; Verhaltens; Kartellgesetz; Unternehmen; Meldung; Widerspruch; Feststellung; Sekretariat; Untersuchung; Sanktionen; Widerspruchs; Verhaltensweise; Bundes; Wettbewerbsbeschränkung; Melde; Widerspruchsverfahren; Sachverhalt; Entscheid; Zulässigkeit; Vorabklärung; Abrede

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5130/2019Unzulässige WettbewerbsabredenUnternehmen; Quot;; Unternehmens; Wettbewerb; Recht; Sanktion; Beschwerdeführerin; Recht; Beschwerdeführerinnen; Untersuchung; Urteil; Verfahren; Konzern; Gesellschaft; Schlub; Vorinstanz; BVGer; Umstrukturierung; Verfügung; Kartellrecht; Eröffnung; Vermögens; Verfahrens; Frist; Publikation
B-4139/2015Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Bericht; Schlussbericht; Publikation; Vorinstanz; Urteil; Schlussberichts; Recht; Bundes; Verfügung; Geschäftsgeheimnis; BVGer; Verfahren; Sekretariat; Interesse; Geschäftsgeheimnisse; Hinweis; Veröffentlichung; Vorabklärung; Hinweise; Verfahrens; Ganzen:; Hinweisen; Ziffer; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Stellung; Beschwerde; Entscheid; Bericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2018.214Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Rumänien. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Recht; Rechtshilfe; Kultur; Ausfuhr; Kulturgut; Rechtshilfeersuchen; Kulturgüter; Bundes; Staat; Briefmarken; Sachverhalt; Behörde; UNESCO-Konvention; Schweiz; Sachverhalts; Verfahren; Behörden; Vertragsstaat; Sicht; Rumänien; Rechtshilfeakten; Sichtmappe; Einfuhr; Staatsanwaltschaft; Unterlagen; Darstellung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marc AmstutzBasler Kommentar zum Kartellgesetz2010