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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 245 ZPO vom 2024

Art. 245 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 245 Vorladung zur Verhandlung und Stellungnahme

1 Enthält die Klage keine Begründung, so stellt das Gericht sie der beklagten Partei zu und lädt die Parteien zugleich zur Verhandlung vor. Bei Säumnis einer Partei an der Verhandlung lädt das Gericht unverzüglich noch ein einziges Mal zur Verhandlung vor und weist die Parteien dabei auf die Folgen einer allfälligen weiteren Säumnis ihrerseits hin. Die Verhandlung findet innert 30 Tagen seit der ersten Verhandlung statt. (1)

2 Enthält die Klage eine Begründung, so setzt das Gericht der beklagten Partei zunächst eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme. Lädt das Gericht die Parteien zur Verhandlung vor, so gilt bei Säumnis Artikel 234 sinngemäss. (2)

(1) Zweiter und dritter Satz eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).
(2) Zweiter Satz eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 245 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP230036Anfechtung Zirkularbeschluss vom 06./07./09./16. Mai 2022Vorinstanz; Berufung; Pergola; Streitwert; Wiederherstellung; Stockwerkeigentümer; Garten; Sitzplatz; Klägern; Beschluss; Rückbau; Recht; Verfahren; Beklagten; Beschlusses; Rückbaukosten; Interesse; Wiederherstellungskosten; Verfügung; Klage; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Entscheid; Gericht; Einzelgericht; Gartens; Offerte; Aufrechterhaltung; Sitzplatzes; ändliche
ZHNP230016ForderungBerufung; Beklagten; Recht; Forderung; Schlussrechnung; Zahlung; SIA-Norm; Entscheid; Vorinstanz; Parteien; Bezirksgericht; Gericht; Verfahren; Fälligkeit; Urteil; Klage; Werkvertrag; Ausführungen; Prüfung; Garantie; Prüfungsbescheid; Betrag; Erwägungen; Akten; Verfalltag; Zahlungsfrist; Differenzen; Berufungskläger
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2024.17-Berufung; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Berufungsbeklagten; Provision; Klage; Interessenten; Mäkler; Auftrag; Apos; Reservation; Klagebeilage; Beweismittel; Vereinbarung; Abschluss; Mäklervertrag; Parteien; Reservationsvereinbarung; Beilage; Liegenschaft; Vertrag; Urteil; Auftragnehmerin; Betreibung; Verhandlung; Vertrages; Auftraggeber; Rechtsgeschäft; E-Mail; Tatsache
BSBEZ.2019.63 (AG.2019.845)Ausstandsgesuch vom 27. Juni 2019 gegen Präsident E____Zivilgericht; Zivilgerichts; Zivilgerichtspräsident; Recht; Sicherheit; Entscheid; Verfahren; Ausstand; Beschwerde; Gericht; Verfügung; Appellationsgericht; Zivilgerichtspräsidenten; Auflage; Stellungnahme; Ausstandsgesuch; Kommentar; Beschwerdeführers; Frist; Parteien; Begründung; Klage; Prozessführung; Rechtsmittel; Streitwert; Zuschläge; Feststellung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 297 (4A_85/2020)
Regeste
Art. 147, Art. 223 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und Art. 245 Abs. 1 ZPO ; Säumnis im vereinfachten Verfahren. Bleibt die beklagte Partei im vereinfachten Verfahren der Verhandlung nach Art. 245 Abs. 1 ZPO unentschuldigt fern, hat das Gericht die Verhandlung in Abwesenheit der säumigen Partei durchzuführen und nicht in analoger Anwendung von Art. 223 Abs. 1 ZPO zu einem neuen Gerichtstermin vorzuladen (E. 2).
Verfahren; Säumnis; Verhandlung; Zivilprozess; Gericht; Recht; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Parteien; Säumnisfolge; Klage; Entscheid; Verfahrens; Termin; Hauptverhandlung; Säumnisfolgen; Einzelrichter; Kommentar; Urteil; Abwesenheit; Gerichtstermin; Sachverhalt; Bezirksgericht; Vorladung; Kantons; ündet
140 III 450 (4A_65/2014)Art. 243 ff. und 233 ZPO, vereinfachtes Verfahren. Anspruch und Verzicht auf Durchführung einer Hauptverhandlung (E. 3).
Verfahren; Verhandlung; Gericht; Klage; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Schriftenwechsel; Anspruch; Verzicht; Vorinstanz; Hauptverhandlung; KILLIAS; Kommentar; Parteien; Entscheid; Urteil; TAPPY; Verfahrens; MAZAN; Botschaft; Begründung; Frist; Stellungnahme; Abhaltung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Karl Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung, Zürich2017
Jent-Sørensen, Sarbach, Schweizer Schweizerische Zivilprozessordnung2015