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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 242 ZPO vom 2024

Art. 242 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 242 (1) Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen

Endet das Verfahren aus anderen Gründen ohne Sachentscheid, so erlässt das Gericht einen Abschreibungsentscheid.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 242 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP240009ForderungVorinstanz; Verfügung; Parteien; Entscheid; Eingabe; Hauptverhandlung; Datum; Poststempel; Rechtspflege; Stellung; Verhandlung; Verfahren; Akten; Begründung; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Lakic; Klage; Streitwert; Gewährung; Beklagten; Doppel; Stellungnahme; Neuansetzung; Ausführungen; Klägers
ZHPQ240008Beschwerde gegen den Beschluss Nr. ...Bezirk; Horgen; Bezirksrat; Obergericht; Oberrichter; Urteil; Bundesgericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin; Götschi; Beschluss; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Eingabe; Akten; Verfahren; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Lichti; Aschwanden; Vorsitzende; Bantli; Keller; Pahud; Sachen; Beschwerdegegner; Bezirksrates; Erwägungen:
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Schiedsgerichts; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Statuten; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Verfahren; Parteien; Schiedsgerichtswesen; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; FINMA; Sekretär; Aufgabe; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Vorstand; Liste; Aufgaben; Entscheid; Bundes
SGB 2019/30Entscheid Gesuch um Wiederaufnahme des Disziplinar- und Berufsausübungsbewilligungsverfahrens. Art. 81 VRP (sGS 951.1). Bestätigung des Nichteintretensentscheids der Vorinstanz (Gesundheitsdepartement). Art. 95 Abs. 2 VRP: Tragung der amtlichen Kosten durch die Vorinstanz; Auferlegung nach dem Verursacherprinzip (Verwaltungsgericht, B 2019/30). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 2C_707/2019). Recht; Verfügung; Verfahren; Entscheid; Akten; Verfahren; Berufsausübung; Revision; Gesuch; Berufsausübungsbewilligung; Disziplinar; Vorinstanz; Verfügungen; Verwaltungsgericht; Leiter; Rechtsdienst; Disziplinarverfahren; Verfahrens; Wiederaufnahme; Kanton; VerwGE; Beschwerdeführers; Verfahrens; Kantons; Zeitung; Ausstandsbegehren; Disziplinarverfahrens
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017