Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
Art. 242 ZPO vom 2024
Art. 242 (1) Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen
Endet das Verfahren aus anderen Gründen ohne Sachentscheid, so erlässt das Gericht einen Abschreibungsentscheid.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 ([AS 2023 491]; [BBl 2020 2697]).
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Art. 242 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PP240009 | Forderung | Vorinstanz; Verfügung; Parteien; Entscheid; Eingabe; Hauptverhandlung; Datum; Poststempel; Rechtspflege; Stellung; Verhandlung; Verfahren; Akten; Begründung; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichter; Gerichtsschreiber; Lakic; Klage; Streitwert; Gewährung; Beklagten; Doppel; Stellungnahme; Neuansetzung; Ausführungen; Klägers |
ZH | PQ240008 | Beschwerde gegen den Beschluss Nr. ... | Bezirk; Horgen; Bezirksrat; Obergericht; Oberrichter; Urteil; Bundesgericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiberin; Götschi; Beschluss; Kindes; Erwachsenenschutzbehörde; Eingabe; Akten; Verfahren; Geschäfts-Nr:; Mitwirkend:; Lichti; Aschwanden; Vorsitzende; Bantli; Keller; Pahud; Sachen; Beschwerdegegner; Bezirksrates; Erwägungen: |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG170002 | Ablehnung des Sekretariats des Schiedsgerichts | Schiedsgericht; Schiedsgerichts; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Statuten; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Verfahren; Parteien; Schiedsgerichtswesen; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; FINMA; Sekretär; Aufgabe; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Vorstand; Liste; Aufgaben; Entscheid; Bundes |
SG | B 2019/30 | Entscheid Gesuch um Wiederaufnahme des Disziplinar- und Berufsausübungsbewilligungsverfahrens. Art. 81 VRP (sGS 951.1). Bestätigung des Nichteintretensentscheids der Vorinstanz (Gesundheitsdepartement). Art. 95 Abs. 2 VRP: Tragung der amtlichen Kosten durch die Vorinstanz; Auferlegung nach dem Verursacherprinzip (Verwaltungsgericht, B 2019/30). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 2C_707/2019). | Recht; Verfügung; Verfahren; Entscheid; Akten; Verfahren; Berufsausübung; Revision; Gesuch; Berufsausübungsbewilligung; Disziplinar; Vorinstanz; Verfügungen; Verwaltungsgericht; Leiter; Rechtsdienst; Disziplinarverfahren; Verfahrens; Wiederaufnahme; Kanton; VerwGE; Beschwerdeführers; Verfahrens; Kantons; Zeitung; Ausstandsbegehren; Disziplinarverfahrens |
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Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Spühler, Schweizer | Basler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |
Spühler, Schweizer | Basler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung | 2017 |