DO Art. 241 -

Einleitung zur Rechtsnorm DO:



Art. 241 Dretg d’obligaziuns (DO) drucken

Art. 241 Dal donatari

1 Acceptar ina donaziun ed acquistar ina donaziun en moda giuridicamain valaivla po er ina persuna che n’è betg abla d’agir, premess ch’ella saja abla da giuditgar.

2 La donaziun n’è dentant betg acquistada u vegn annullada, sche la represchentanza legala scumonda da l’acceptar u ordinescha ch’ella stoppia vegnir restituida.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 241 Dretg d’obligaziuns (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB140060AberkennungSchenkung; Stiftung; Schenkungsversprechen; Berufung; Stiftungsrat; Urteil; Vorinstanz; Organ; Person; Annahme; Meilen; Verfahren; Zahlung; Betreibung; Schenkungsversprechens; Schenker; Bezirks; Berufungsklägerin; Bezirksgericht; Parteien; Organe; Beschenkten; Stiftungsratsmitglied; Beklagten; Erwägungen; Schenkers; Geheimhaltung
SGHG.2017.153Entscheid Art. 257 Abs. 1 ZPO (SR 272); Inwieweit der Rückzug einer negativen Feststellungsklage, namentlich nach Zustellung der Klage aber noch vor Einreichung einer Klageantwort, eine rechtskräftige Beurteilung der streitgegenständlichen Forderung bewirkt, ist unklar. Für eine Leistungsklage, die im Wesentlichen mit dem Argument erhoben wird, der Schuldner habe eine negative Feststellungsklage zurückgezogen, weshalb der Bestand der streitgegenständlichen Forderung als rechtskräftig beurteilt zu gelten habe, kann kein Rechtsschutz in klaren Fällen gewährt werden (Handelsgerichtspräsident, 1. Dezember 2017, HG.2017.153). Forderung; Feststellung; Klage; Feststellungsklage; Recht; Rechtskraft; Verfahren; Entscheid; Klagerückzug; Bundesgericht; Erstgericht; Forderungen; SchKG; Urteil; Leistung; Aberkennungsklage; Klageantwort; Wortlaut; Erwägung; Hinweis; Sachverhalt; Rückzug; Feststellungklage; Abweisung; Betreibung; Leistungsklage

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGHG.2017.153Entscheid Art. 257 Abs. 1 ZPO (SR 272); Inwieweit der Rückzug einer negativen Feststellungsklage, namentlich nach Zustellung der Klage aber noch vor Einreichung einer Klageantwort, eine rechtskräftige Beurteilung der streitgegenständlichen Forderung bewirkt, ist unklar. Für eine Leistungsklage, die im Wesentlichen mit dem Argument erhoben wird, der Schuldner habe eine negative Feststellungsklage zurückgezogen, weshalb der Bestand der streitgegenständlichen Forderung als rechtskräftig beurteilt zu gelten habe, kann kein Rechtsschutz in klaren Fällen gewährt werden (Handelsgerichtspräsident, 1. Dezember 2017, HG.2017.153). Forderung; Feststellung; Klage; Feststellungsklage; Recht; Rechtskraft; Verfahren; Entscheid; Klagerückzug; Bundesgericht; Erstgericht; Forderungen; SchKG; Urteil; Leistung; Aberkennungsklage; Klageantwort; Wortlaut; Erwägung; Hinweis; Sachverhalt; Rückzug; Feststellungklage; Abweisung; Betreibung; Leistungsklage
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BH.2017.4Abweisung des Haftentlassungsgesuchs (Art. 228 i.V.m. Art. 222 StPO).Bundes; Ersatzmassnahme; Entscheid; Haftentlassung; KZMG-BE; Verfahren; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Ersatzmassnahmen; Beschwerdekammer; Untersuchungshaft; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Anordnung; Haftentlassungsgesuch; Antrag; Bundesstrafgerichts; Fluchtgefahr; Zwangsmassnahmen; Haftentlassungsgesuchs; Verfahrensakten; Gericht; Stunden; Zwangsmassnahmengericht; Freitag; Akten; Beschuldigte; Entscheide; Beschwerdeverfahren

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sutter-Somm, Hasenböhler, Leuenberger, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]2016
Thomas Sutter, Thomas Sutter-Somm, Sutter-Somm, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Zürich2016