Art. 240 Geldfälschung
1 Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten fälscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
2 In besonders leichten Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
3 Der Täter ist auch strafbar, wenn er die Tat im Ausland begangen hat, in der Schweiz betreten und nicht ausgeliefert wird, und wenn die Tat auch am Begehungsorte strafbar ist.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB110555 | Geldfälschung etc. | Angeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Freiheitsstrafe; Recht; Gericht; Falsifikate; Sinne; Aussage; Urteil; Banknote; Vorinstanz; Probezeit; Verteidigung; Geldstrafe; Entscheid; Banknoten; Kinder; Aussagen; Verletzung; Staatsanwaltschaft; Geldfälschung; Untersuchung; Berufung; Übrigen; Genugtuung |
SO | STKU.2004.2 | Geldfälschung etc. | Fälschung; Nominalwert; Vergleich; Niggli; Recht; Urteil; Kammer; Fälschungen; Lehre; Drohung; Obergericht; Obergerichts; Androhung; Vermögensdelikten; Rechtsgut; Pönalisierung; Gefährdung; Sicherheit; Geldverkehrs; Ausland; Marcel; Alexander; Niggli:; Kommentar; Recht; Wertzeichen; Zeichen; Gewicht; Hauptbeispiele |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2010 11 | 11 Art. 240 Abs. 1 und 2 StGB.Der Grundtatbestand nach Art. 240 Abs. 1 StGB ist bereits erfüllt, wenndie Fälschung nicht leicht erkennbar oder nicht bloss wenige Falsifikatemit geringem Nominalwert hergestellt worden sind, auch wenn die Vorgehensweise des Täters einfach war und er nur geringe kriminelle... | Falsifikate; Banknoten; Nominalwert; Annahme; Obergericht; Apos; Fälschung; Bundesgericht; Grundtatbestand; Energie; Rechtsprechung; Qualität; Angeklagte; Falsifikaten; Täters; Falles; Kantons; Kriterien; Vorgehen; Mindeststrafe; Freiheitsstrafe; Recht; Anzahl; Hinweis; Geldfälschung; Grenzwert; Sinne |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 IV 256 (6S.101/2007) | Geldfälschung (Art. 240 StGB); Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB); Betrug (Art. 146 StGB). Ein besonders leichter Fall der Geldfälschung i.S. von Art. 240 Abs. 2 StGB bejaht bei Herstellung von acht Zweihunderternoten (E. 3). Zwischen der Geldfälschung (Art. 240 StGB) und dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) besteht echte Konkurrenz (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 4.2). Zwischen dem Inumlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB) und dem Betrug besteht ebenfalls echte Konkurrenz (Änderung der Rechtsprechung; E. 4.3). Wer Falschgeld in Umlauf bringt (Art. 242 StGB), begeht in aller Regel zugleich einen Betrug. Über die Verwendung zur Zahlung hinausgehende arglistige Machenschaften sind nicht erforderlich (E. 4.4). Voraussetzungen der Annahme einer natürlichen Handlungseinheit bei Herstellung und In Umlaufsetzen von Falschgeld (E. 4.5). | Betrug; Recht; Falschgeld; Rechtsprechung; Betrugs; Vorinstanz; Fälschung; Geldfälschung; Inumlaufsetzen; Recht; Absatzhandlung; Absatzhandlungen; Urteil; Herstellung; Konkurrenz; Blüten; Falsifikate; Arglist; Urkunden; Delikt; Beschwerde; Geldes; Zweihunderternoten; Umlauf; Restaurants; Sternen; Donalds |
129 IV 238 | Art. 305bis Ziff. 1, Art. 19 Abs. 1 und Art. 20 StGB; Geldwäscherei, irrige Vorstellung über den Sachverhalt, Rechtsirrtum. Wer fälschlicherweise der Überzeugung ist, aus dem Drogenhandel stammende Vermögenswerte seien wegen Zeitablaufs nicht mehr einziehbar, handelt in einem Sachverhaltsirrtum (E. 3). | Recht; Sachverhalt; Geldwäscherei; Sachverhalts; Beschwerdegegner; Tatbestand; Rechtsirrtum; Vermögenswerte; Sachverhaltsirrtum; Vorsatz; Vorstellung; Irrtum; Vorinstanz; Täter; Recht; Barkeit; Tatbestandsmerkmal; Drogenhandel; STRATENWERTH; Tatbestandsmerkmale; Urteil; Bundesgericht; Staat; JENNY; Entscheid; Konten; Transaktionen; ässigen |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2019.64 | Versuchter Betrug (Art. 146 StGB i.V.m. Art. 22 StGB); In Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Einführen falschen Geldes (Art. 244 StGB i.V.m. Art. 250 StGB); Falsche Anschuldigung (Art. 303 StGB); Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Art. 91 Abs. 2 Bst. b SVG, Art. 95 Abs. 1 Bst. a SVG, Art. 96 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2 SVG, Art. 99 Ziff. 2 SVG); Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19a BetmG) | Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Geldes; Banknote; Banknoten; Bundes; Apos;; Umlauf; Urteil; Umlaufsetzen; Freiheitsstrafe; Falschgeld; Gericht; Fahrzeug; Falsifikat; Umlaufsetzens; Geldstrafe; Falsifikate; Betrug; Einführens; Täter; Busse; Verfahren; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts |
SK.2016.38 | Mehrfache Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 StGB), mehrfache versuchte Geldfälschung (Art. 240 Abs. 1 i.V.m. 22 Abs. 1 StGB), mehrfaches in Umlaufsetzen falschen Geldes (Art. 242 Abs. 1 StGB), mehrfacher gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), mehrfaches Fahren unter Drogeneinfluss (Art. 91 Abs. 2 Bst. b i.V.m.31 Abs. 2 SVG), mehrfaches Fahren ohne Berechtigung (Art. 95 Abs. 1 Bst. b i.V.m. 10 Abs. 2 SVG), Erwerb und Besitz einer Waffe (Teleskop-Schlagstock) als kroatischer Staatsangehöriger (Art. 4 Abs. 1 Bst. d, Art. 7, Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG, Art. 12 aWV [gültig bis am 14.03.2014]) und Tragen einer Waffe (Schlagstock) ohne Waffentragbewilligung (Art. 4 Abs. 1 Bst. d, Art. 27, Art. 33 Abs. 1 Bst. a WG, Art. 48 WV), Grobe Verletzung von Verkehrsregeln i.S.v. Art. 90 Abs. 2 SVG (Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen; Art. 27 Abs. 1 SVG, Art. 4a Abs. 1 und 5, Art. 5 VRV, Art. 22 Abs. 1 SSV). | Privatklägerschaft; Bundes; Apos;; Kammer; Bundesstrafgericht; Gericht; Urteil; Waffe; Bundesstrafgerichts; Parteien; Tribunal; Vorsitz; Bundesanwaltschaft; Geldfälschung; Verletzung; Verteidigung; Beschwerdekammer; Verfahrens; Gerichtsschreiber; Fürsprecher; Stephan; Schmidli; Umlaufsetzen; Geldes; Betrug; Drogeneinfluss; Berechtigung; Erwerb |
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller | Basler Kommentar 3. Auflage | 2013 |
Hans Vest, Stefan Trechsel, Schweizer | Praxis, éd. | 2013 |