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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 24 BV vom 2024

Art. 24 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 24 Niederlassungsfreiheit

1 Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, sich an jedem Ort des Landes niederzulassen.

2 Sie haben das Recht, die Schweiz zu verlassen oder in die Schweiz einzureisen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 24 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG230012Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Vertrag; Mietvertrag; Wohnung; Vermieter; Berufungsbeklagte; Miete; Mieter; Vertragsänderung; Recht; Daten; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Kündigung; Person; Partei; Vermieterin; Verhältnis; Personen; Einkommen; Untervermietung; Verfahren; Wohnsitz; Mietzins; Mietpartei; Mietvertrags
ZHNG230011Forderung / Einseitige Vertragsänderung (Rückweisung)Berufung; Berufungsklägerin; Mietvertrag; Vertrag; Vermieter; Miete; Mieter; Berufungsbeklagte; Recht; Wohnung; Person; Vertragsänderung; Beklagten; Kündigung; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Personen; Daten; Parteien; Gebrauch; Vermieterin; Mietvertrags; Verhältnis; Mietzins; Einkommen; Mietobjekt; Verhältnisse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00147Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen SozialhilfeabhängigkeitSchweiz; Sozialhilfe; Recht; Arbeit; Aufenthalt; Familie; Interesse; Aufenthalts; Integration; Aufenthaltsbewilligung; Ehemann; Rekurs; Kinder; Schweizer; Töchter; Familien; Sozialhilfebezug; Arbeitsmarkt; Widerruf; Ausländer; Sozialhilfeabhängigkeit; Deutsch; Alter; Migrationsamt; Tochter
ZHVB.2018.00327Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Sozialhilfeabhängigkeit. Zumutbarkeit der Rückkehr in den Kongo.Schweiz; Recht; Aufenthalt; Sozialhilfe; Person; Interesse; Aufenthalts; Arbeit; Wegweisung; Kinder; Aufenthaltsbewilligung; Kongo; Vorinstanz; Heimat; Entscheid; Sozialhilfeabhängigkeit; Widerruf; Lebens; Beschwerdeführenden; Schweizer; Familie; Interessen; ährige
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 V 58 (9C_759/2020)
Regeste
Art. 34a BVG (je in der vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2016 in Kraft gestandenen und in der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung); Art. 24 (in der vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 in Kraft gestandenen Fassung), Art. 24a BVV 2 (in Kraft seit 1. Januar 2017); Überentschädigung im Bereich der weitergehenden beruflichen Vorsorge nach Eintritt des AHV-Rentenalters. Auslegung einer reglementarischen Bestimmung betreffend die Überentschädigungsberechnung nach Eintritt des ordentlichen AHV-Rentenalters anhand von Art. 24a Abs. 1 und 2 BVV 2 . Bezieht die berufsvorsorgeversicherte Person nach Erreichung des AHV-Rentenalters neben einer AHV-Altersrente auch UVG-Rentenleistungen, sind gemäss der genannten Bestimmung im Rahmen der vorzunehmenden Überentschädigungsberechnung die AHV-Rentenleistungen ebenfalls anzurechnen (E. 5 und 6.1).
Leistung; Leistungen; Vorsorge; Rente; Renten; Rentenalter; Altersrente; Überentschädigung; Invalidenrente; Kürzung; Erreichen; Vorsorgeeinrichtung; Rentenalters; Person; Reglement; Reglements; Urteil; Invalidität; AHV-Rente; Pensionskasse; Überentschädigungsberechnung; Einkünfte; Mitteilungen; AHV-Altersrente; AHV-Rentenalter; Sozialversicherungen; Berufliche; Fassung
145 I 73 (1C_188/2018)Art. 4 und 5 Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, Art. 17 und 27 UNO-Pakt II, Art. 2 FZA, Art. 6 und 8 EMRK, Art. 8, 9, 13, 24, 26, 27, 29, 29a und 30 BV; abstrakte Kontrolle des Neuenburger Gesetzes über Lagerplätze fahrender Gemeinschaften (LSCN). Konventions- und verfassungsrechtlicher Rahmen zum Schutz fahrender Gemeinschaften (E. 4). Das LSCN begründet keine Ungleichbehandlung zwischen den fahrenden Gemeinschaften und der sesshaften Bevölkerung (E. 5.2); es verletzt das Diskriminierungsverbot nicht, indem es Plätze für den Aufenthalt und die Durchreise von "schweizerischen fahrenden Gemeinschaften" und Plätze für die Durchreise von "anderen fahrenden Gemeinschaften" vorsieht (E. 5.3). Das LSCN ist sowohl mit der Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) als auch mit der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) vereinbar (E. 6). Die Räumung eines rechtswidrigen Lagers - vorgesehen in den Art. 24 bis 28 LSCN - verletzt weder den Schutz der Privatsphäre (Art. 13 BV) noch die Niederlassungsfreiheit (Art. 24 BV) noch die Allgemeinen Verfahrensgarantien (Art. 29 BV) noch die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) noch die gerichtlichen Verfahrensgarantien (Art. 30 BV) (E. 7). Conseil; évacuation; être; -cadre; écis; érêt; Accueil; éjour; écision; étaire; érant; édure; Aires; édéral; Suisse; épart; ésente; érêts; âtelois; évoit; ègle; étranger; Autre; économique; éfini; Convention; éhicule; égal; êté; épartement

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1828/2019RentenanspruchBundes; Frist; Bundesverwaltungsgericht; BVGer; Vater; Verfügung; Beschwerdeführers; Urteil; Verfahren; Ausland; Vorinstanz; Zwischenverfügung; Schweiz; Verwaltungsverfahren; Praxis; Parteien; Vertreter; IVSTA; Kostenvorschuss; Wiederherstellung; Praxiskommentar; Verwaltungsverfahrensgesetz; Verfahrenskosten; Einzelrichter; Daniel; Stufetti; Gerichtsschreiberin; Karin; Wagner; IV-Stelle
C-2854/2011Zustimmung zur Aufenthaltsbewilligung (Übriges)Gericht; Schweiz; Aufenthalt; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Interesse; Familie; Ehefrau; Recht; Bundesgericht; Schweizer; Urteil; Zustimmung; Verlängerung; Beschwerdeführers; Freiheitsstrafe; Bundesverwaltungsgericht; Migration; Kosovo; Entscheid; Bundesgerichts; Interessen; Bundesamt; Wegweisung; Verfügung; Kinder; Migrationsamt; Gewalt; ünde

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marti, Schweizer, Egli 4. Auflage, Zürich2023
SchweizerKommentar zum Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft1900