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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 237 StPO vom 2024

Art. 237 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 237 8. Abschnitt: Ersatzmassnahmen Allgemeine Bestimmungen

1 Das zuständige Gericht ordnet an Stelle der Untersuchungs- oder der Sicherheitshaft eine oder mehrere mildere Massnahmen an, wenn sie den gleichen Zweck wie die Haft erfüllen.

2 Ersatzmassnahmen sind namentlich:

  • a. die Sicherheitsleistung;
  • b. die Ausweis- und Schriftensperre;
  • c. die Auflage, sich nur oder sich nicht an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Haus aufzuhalten;
  • d. die Auflage, sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden;
  • e. die Auflage, einer geregelten Arbeit nachzugehen;
  • f. die Auflage, sich einer ärztlichen Behandlung oder einer Kontrolle zu unterziehen;
  • g. das Verbot, mit bestimmten Personen Kontakte zu pflegen.
  • 3 Das Gericht kann zur Überwachung solcher Ersatzmassnahmen den Einsatz technischer Geräte und deren feste Verbindung mit der zu überwachenden Person anordnen.

    4 Anordnung und Anfechtung von Ersatzmassnahmen richten sich sinngemäss nach den Vorschriften über die Untersuchungs- und die Sicherheitshaft.

    5 Das Gericht kann die Ersatzmassnahmen jederzeit widerrufen, andere Ersatzmassnahmen oder die Untersuchungs- oder die Sicherheitshaft anordnen, wenn neue Umstände dies erfordern oder die beschuldigte Person die ihr gemachten Auflagen nicht erfüllt.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 237 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUB170103Anordnung SicherheitshaftFlucht; Fluchtgefahr; Bundesgericht; Schweiz; Bundesgerichts; Person; Ersatzmassnahmen; Urteil; Staat; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gericht; Tatverdacht; Annahme; Kantons; Sicherheit; Recht; Landesverweis; Anordnung; Sicherheitshaft; Vorinstanz; Ausland; Beschuldigten; Landesverweisung; Bezirks; Anklage; Akten; Freiheitsstrafe; Haftgr
    ZHSB160055Raub etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Privatkläger; Freiheit; Sinne; Freiheitsstrafe; Verteidigung; Therapie; Raufhandel; Täter; Ersatzmassna; Alkohol; Ersatzmassnahme; Urteil; Busse; Vollzug; Gewalt; Tatbestand; Untersuchung; Strasse; Tatschwere; Berufung; Sachbeschädigung; Ersatzmassnahmen; Rollladen; Erfolg
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOSTBER.2021.44-Beschuldigt; Beschuldigte; Beschuldigten; Lokal; Apos; Frauen; Urteil; Arbeit; Staat; Beweis; Telefon; Gaststätte; Lande; Landes; Person; Schweiz; «Gaststätte; Landesverweisung; Vorhalt; Bezug; ührte
    GLOG.2020.00043-Beschuldigte; Beschuldigten; Person; Personen; Verfahren; Flucht; Kanton; Staats; Kantons; Sicherheitshaft; Obergericht; Staatsanwalt; Kantonsgericht; Kantonsgerichts; Urteil; Staatsanwaltschaft; Berufung; Schweiz; Entscheid; Personenwagen; ­gen; Schuss; Italien; Kollegen; Untersuchung; Fluchtgefahr; Glarus; Erwägungen
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 209 (6B_1456/2020)
    Regeste
    Art. 63 Abs. 4 StGB ; Anordnung einer ambulanten Behandlung von psychischen Störungen; Beginn der (Fünfjahres-)Frist. Wird eine ambulante Behandlung von psychischen Störungen erst nach deren rechtskräftigen Anordnung angetreten, beginnt die Fünfjahresfrist gemäss Art. 63 Abs. 4 Satz 1 StGB bzw. die richterlich festgesetzte Frist mit dem effektiven Behandlungsbeginn zu laufen. Hat die betroffene Person bereits "vorzeitig" - in Freiheit als Ersatzmassnahme oder während der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft bzw. dem vorzeitigen Strafvollzug - mit einer ambulanten Behandlung begonnen, ist für den Fristenlauf grundsätzlich auf das Datum des in Rechtskraft erwachsenen Anordnungsentscheids abzustellen (E. 2.3 und 2.4).
    Behandlung; Massnahme; Störung; Störungen; Frist; Vollzug; Anordnung; Bundesgericht; Freiheit; Massnahmen; Ersatz; Ersatzmassnahme; Verlängerung; Sicherheitshaft; Recht; Untersuchungs; Urteil; Fünfjahresfrist; Person; Rechtskraft; Zusammenhang; Anordnungsentscheid; Datum; Anordnungsentscheids; Vollzug; Massnahmenvollzug; Hinweisen
    147 IV 123 (1B_438/2020)
    Regeste
    Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO ; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die Anordnung von ihr beantragter Ersatzmassnahmen ablehnt, bei der kantonalen Beschwerdeinstanz anzufechten (E. 2).
    Staatsanwaltschaft; Ersatzmassnahme; Beschwerde; Ersatzmassnahmen; Entscheid; Untersuchungs; Zwangsmassnahme; Nichtanordnung; Beschwerdeinstanz; Zwangsmassnahmengericht; Bundesgericht; Sicherheitshaft; Beschwerdelegitimation; Rechtsprechung; Kantons; Vorinstanz; Aufhebung; Untersuchungsoder; Zwangsmassnahmengerichts; Entscheide; Nichtverlängerung; Verfahren; Urteil; Appenzell; Anordnung; Therapie; Alkoholabstinenz; Innerrhoden

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-5631/2011Invalidenversicherung (Übriges)Vollzug; Gericht; Schweiz; Rente; Vorinstanz; IV­Rente; Antritt; Recht; Gerichts; Zahlung; Urteil; Bundesgericht; Auszahlung; Bundesgerichts; Sistierung; Schweizer; Ausland; Beschwerdeführer; Bundesverwaltungsgericht; Vollzugs; Vollzug; Beschwerdeführers; ährend

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CN.2022.16Entscheid; Bundesgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Sicherheitshaft; Urteil; Anklage; Zwangsmassnahmen; Tatverdacht; Anordnung; Untersuchungshaft; Person; Bundesgerichts; Zwangsmassnahmengericht; Entscheide; Gericht; Bundesstrafgericht; Apos;; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Bundesstrafgerichts; Fluchtgefahr; Sanktion; Bundesanwaltschaft; Tatverdachts; Taten
    CA.2023.8Gericht; Bundes; Untersuchung; Entscheid; Untersuchungs; Verfahren; Verfahren; Untersuchungshaft; Bundesgericht; Kammer; Beschwerdekammer; Tatverdacht; Zwangsmassnahmen; Verlängerung; Verfahrens; Beschluss; Bundesstrafgerichts; Beschwerdeführers; Verhältnis; Parteien; Urteil; Beschleunigungsgebot; Freiheitsstrafe; Sachverhalt

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donatsch, Zuberbühler, Frei, Lieber, WohlersZürcher Kommentar StPO2020
    Schweizer, Hug Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014