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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 234 ZPO vom 2024

Art. 234 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 234 Säumnis an der Hauptverhandlung

1 Bei Säumnis einer Partei berücksichtigt das Gericht die Eingaben, die nach Massgabe dieses Gesetzes eingereicht worden sind. Im Übrigen kann es seinem Entscheid unter Vorbehalt von Artikel 153 die Akten sowie die Vorbringen der anwesenden Partei zu Grunde legen.

2 Bei Säumnis beider Parteien wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 234 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230169RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegner; Verfügung; Frist; Verfahren; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Beschwerdeverfahren; Gesuchsgegners; Gericht; Stellung; Bundesgericht; Oberrichter; Gemeinde; Eingabe; Betreibung; Stellungnahme; Beweis; Akten; Mitteilung; Rechtspflege; Parteien; Entscheid; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin
ZHHG220150ForderungGericht; Rechnung; Klage; Recht; Beklagte; Beklagten; Gerichtsstand; Betreibung; Parteien; Verzug; SchKG; Zahlung; Forderung; Verzugszins; Zuständigkeit; Vertrag; Rechtsvorschlag; Kanton; Vertrags; Kantons; Rechnungen; Bestellung; Verfall; Schuldner; Liquidation; Betrag
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2023.53-Miete; Mieter; Mieterin; Ehemann; Berufung; Zivilgericht; Entscheid; Räumung; Vermieterin; Verhandlung; Tatsache; Tatsachen; Recht; Ausweisung; Tatsachenbehauptung; Zivilgerichts; Schonfrist; Ehemanns; Frist; Hauptverhandlung; Betreibung; Verfahren; Räumungsfrist; Tatsachenbehauptungen; Berufungskläger
BSBEZ.2021.13 (AG.2021.256)Schlichtungsgesuch eingereicht am 10. August 2020 (BGer Urteil vom 6. August 2021)Entscheid; Recht; Beschwerde; Schlichtungsbehörde; Antrag; Rechtsmittel; Schlichtungsgesuch; Rechtsvorschlag; Verfahren; Appellationsgericht; Basel-Stadt; Betreibung; Vorladung; Schlichtungsverhandlung; Zivilgerichts; Entscheids; Ausführungen; Vorbringen; Bestreitung; Beschwerdeverfahren; Bundesgericht; Dreiergericht; Parteien; Forderung; Akten; Streitwert; Begründung; Voraussetzungen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 440 (4D_76/2020)
Regeste
Art. 212 und 243 ff. ZPO ; Entscheidungsbefugnis der Schlichtungsbehörde; anwendbares Verfahren; Verhandlungsmaxime; Säumnis der beklagten Partei. Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2'000 Franken kann die Schlichtungsbehörde entscheiden, sofern die klagende Partei einen Antrag stellt. Allerdings muss sie dies nicht tun, da Art. 212 ZPO ihr einen grossen Ermessensspielraum einräumt (E. 3.3.1 und 6).
édure; Autorité; écision; être; ésent; Schweizerische; Schlichtungsbehörde; Zivilprozessordnung; ésente; Message; écité; Entscheid; Verfahren; égué; érante; égation; ègles; Schlichtungsverfahren; Kommentar; -projet; égations; éter; éposé; Président; été; étermination; SCHRANK; Zivilprozessrecht; écisionnelle; écution
146 III 297 (4A_85/2020)
Regeste
Art. 147, Art. 223 Abs. 1, Art. 234 Abs. 1 und Art. 245 Abs. 1 ZPO ; Säumnis im vereinfachten Verfahren. Bleibt die beklagte Partei im vereinfachten Verfahren der Verhandlung nach Art. 245 Abs. 1 ZPO unentschuldigt fern, hat das Gericht die Verhandlung in Abwesenheit der säumigen Partei durchzuführen und nicht in analoger Anwendung von Art. 223 Abs. 1 ZPO zu einem neuen Gerichtstermin vorzuladen (E. 2).
Verfahren; Säumnis; Verhandlung; Zivilprozess; Gericht; Recht; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Parteien; Säumnisfolge; Klage; Entscheid; Verfahrens; Termin; Hauptverhandlung; Säumnisfolgen; Einzelrichter; Kommentar; Urteil; Abwesenheit; Gerichtstermin; Sachverhalt; Bezirksgericht; Vorladung; Kantons; ündet

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
WilliBasler Kommentar ZPO2017
Jent-Sørensen, Kramer, Thomas 2. Aufl., Zürich2015