Art. 234 Gewährleistung
1 Bei Zwangsversteigerung findet, abgesehen von besonderen Zusicherungen oder von absichtlicher Täuschung der Bietenden, eine Gewährleistung nicht statt.
2 Der Ersteigerer erwirbt die Sache in dem Zustand und mit den Rechten und Lasten, die durch die öffentlichen Bücher oder die Versteigerungsbedingungen bekannt gegeben sind oder von Gesetzes wegen bestehen.
3 Bei freiwilliger öffentlicher Versteigerung haftet der Veräusserer wie ein anderer Verkäufer, kann aber in den öffentlich kundgegebenen Versteigerungsbedingungen die Gewährleistung mit Ausnahme der Haftung für absichtliche Täuschung von sich ablehnen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC230025 | Ergänzung Scheidungsurteil | Berufung; Liegenschaft; Parteien; Recht; Berufungsklägerin; Beklagten; Vorinstanz; Verkauf; Miteigentum; Berufungsbeklagte; Liegenschaften; Versteigerung; Antrag; ProtVi; Grundstück; Scheidung; Stadt; Auseinandersetzung; Entscheid; Gericht; Urteil; Eltern; Unterhalt; Verfahren; Klägers; Tochter; Kinder; Grundstücke |
ZH | LC130037 | Ehescheidung | Ehefrau; Gesuchsteller; Ehemann; Rente; Recht; Dispositiv; Urteil; Berufung; Ziffer; Grundstück; Scheidung; Stadtammannamt; Versteigerung; Liegenschaft; Kapital; Verfahren; Rechtskraft; Einzelrichter; Ehemannes; Scheidungsurteil; Antrag; Dispositivziffer; Scheidungsurteils; Parteien; Schätzung; Mindestangebot; Sinne; Entschädigung; üterrechtliche |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2004/47 | Entscheid Gebäudeversicherung, Art. 37 Abs. 2 GVG (sGS 873.1). Wer ein beschädigtes Gebäude im Rahmen einer Betreibung auf Pfandverwertung ersteigert, vermag allein deswegen noch keine achtenswerten Gründe im Sinne des Gesetzes nachzuweisen, die eine Gleichstellung mit dem Versicherten zu rechtfertigen vermöchten (Verwaltungsgericht, B 2004/47). | Quot; Verwaltung; Recht; Gebäude; Gleichstellung; Betreibung; Schaden; Vertrauen; Vertrauens; Betreibungsamt; Gründequot; Quot;achtenswerte; Hinweis; Gesetze; Gesetzes; Ansprüche; Gebäudes; Person; Verfügung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Vorinstanz; Zeitpunkt; Sodann; önnen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
123 III 165 | Freiwillige öffentliche Versteigerung; Wegbedingung der Sachgewährleistung (Art. 234 Abs. 3 OR). Auslegung von Auktionsbedingungen, insbesondere der Freizeichnungsklausel, und die Bedeutung von Beschreibungen im Auktionskatalog (E. 3 und 4). | Auktion; Katalog; Auktionsbedingungen; Zustand; Swatch; Käufer; Vorinstanz; Freizeichnung; Berufung; OIGOL; Garantie; Auktionator; Echtheit; Täuschung; Beschreibung; Auktionskatalog; Luzern; Uhren; Ziffer; Versteigerung; Urteil; Freizeichnungsklausel; Klage; Bundesgericht; Beschreibungen; Fabrikneue; Dummy; Zuschlag; Zusicherung; Kommentar |
120 III 136 | Art. 234 Abs. 1 OR und Art. 45 Abs. 1 lit. g. VRG (SR 281.42). Abgesehen von besonderen Zusicherungen oder von absichtlicher Täuschung der Bietenden, was im vorliegenden Fall nicht zutrifft, findet in der Zwangsversteigerung eine Gewährleistung nicht statt (E. 2). | était; ères; Autre; éposé; été; Office; Avait; ément; Extrait; Chambre; Delémont; Auraient; être; égard; Autorité; éponse; Appartements; étaient; état; Urteilskopf; Arrêt; Regeste; Zusicherungen; Täuschung; Bietenden; Zwangsversteigerung; Gewährleistung; Sachverhalt; LOffice; Annulation |
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Praxis Art. 319-362 OR | 2006 |