Art. 23 Bundesgerichtsbarkeit im Allgemeinen
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2 Die in besonderen Bundesgesetzen enthaltenen Vorschriften über die Zuständigkeit des Bundesstrafgerichts bleiben vorbehalten.
(1) SR 311.0Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2017.117 (AG.2018.73) | Nichtanhandnahme (BGer 6B_297/2018 vom 6. September 2018) | Staatsanwalt; Verfahren; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Zeige; Verfahrens; Person; Basel; Anzeige; Urkunde; Basel-Stadt; Entscheid; Verfügung; Nichtanhandnahme; Urkundenfälschung; Akten; Amtsmissbrauch; Verfahren; Nichtanhandnahmeverfügung; Recht; Eingabe; Verfahrensleiter; Appellationsgericht; Bundesanwaltschaft; Personen; Anzeige; Prothese |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 259 (1B_52/2021) | Regeste Art. 32 Abs. 1 BV , Art. 6 Ziff. 2 EMRK , Art. 10 Abs. 2 lit. a und Art. 14 Abs. 2 UNO-Pakt II , Art. 10 Abs. 1 und Art. 234 StPO ; Vollzug strafprozessualer Haft (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) in einer Strafvollzugsanstalt. Aufgrund von Verfassungs- und Völkerrecht gilt ein der Unschuldsvermutung entsprechendes Trennungsgebot beim Vollzug von strafprozessualer Haft und Strafvollzug. Das Gesetz sieht die Trennung jedoch bloss in der Regel vor. Eine Ausnahme kommt nur als letzte Möglichkeit aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles in Frage. Wegen der aggressiven Haltung und wiederholten Gewaltanwendung des Häftlings sind solche besonderen Umstände zu bejahen. Da das Haftregime sehr restriktiv ist, könnte sich aber auf die Dauer die Frage des menschenwürdigen Vollzugs stellen (E. 2 und 3). | Sicherheits; Vollzug; Untersuchungs; Vollzug; Pöschwies; Freiheit; Gefängnis; Vollzugs; Verwaltungsgericht; Kanton; Sicherheitshaft; Trennung; Justiz; Freiheitsstrafe; Person; Anstalt; Justizvollzug; Unschuldsvermutung; Haftregime; Sicherheitsabteilung; Vollzugs; Beschwerdeführer; UNO-Pakt; Umstände; Freiheitsstrafen; Beschwerdeführers; Kantons; Trennungsgebot; Verlegung |
147 IV 209 (6B_1456/2020) | Regeste Art. 63 Abs. 4 StGB ; Anordnung einer ambulanten Behandlung von psychischen Störungen; Beginn der (Fünfjahres-)Frist. Wird eine ambulante Behandlung von psychischen Störungen erst nach deren rechtskräftigen Anordnung angetreten, beginnt die Fünfjahresfrist gemäss Art. 63 Abs. 4 Satz 1 StGB bzw. die richterlich festgesetzte Frist mit dem effektiven Behandlungsbeginn zu laufen. Hat die betroffene Person bereits "vorzeitig" - in Freiheit als Ersatzmassnahme oder während der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft bzw. dem vorzeitigen Strafvollzug - mit einer ambulanten Behandlung begonnen, ist für den Fristenlauf grundsätzlich auf das Datum des in Rechtskraft erwachsenen Anordnungsentscheids abzustellen (E. 2.3 und 2.4). | Behandlung; Massnahme; Störung; Störungen; Frist; Vollzug; Anordnung; Bundesgericht; Freiheit; Massnahmen; Ersatz; Ersatzmassnahme; Verlängerung; Sicherheitshaft; Recht; Untersuchungs; Urteil; Fünfjahresfrist; Person; Rechtskraft; Zusammenhang; Anordnungsentscheid; Datum; Anordnungsentscheids; Vollzug; Massnahmenvollzug; Hinweisen |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-488/2018 | Unerlaubte Tätigkeit (BankG, BEHG, KAG) | Berufsverbot; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Berufsverbots; Entzug; Interesse; Verfahren; Recht; Beschwerdeverfahren; Beschwerdeführers; Interessen; FINMA; Massnahme; Bundes; Ergebnis; Massnahmen; Entscheid; Beschwerdeverfahrens; Rechtsschutzinteresse; Zwischenentscheid; Bundesverwaltungsgericht; Stellung; Rechtskraft; Antrag |
A-2953/2017 | Auflösung des Arbeitsverhältnisses | Arbeit; Vorinstanz; Bundes; Vorgesetzte; Kündigung; Ressourcen; Urteil; Recht; Ressourcenentscheid; Weisung; Vorgesetzten; Vertrauen; Arbeitgeber; Staat; Reise; Bundesverwaltungsgericht; Staatsanwalt; Arbeitsverhältnis; BVGer; Verfahren; Verhalten; Verfahren; Entscheid; Vorgesetzter; Diplomatenpass |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BH.2023.5 | Bundes; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Gewalt; Genugtuung; Bundesgerichts; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Drohung; Apos;; Verteidigung; Person; Behörde; Lebenshaltungskosten; Hauptverhandlung; Amtshandlung; Sicherheit; Sinne; Zwang; Tagessatz; Berufung | |
BB.2023.66, BP.2023.38 | Bundes; Sicherheit; Anzeige; Anzeigeerstatter; Person; Sicherheitsdienst; Verordnung; Transport; Bundesanwaltschaft; Personen; Securitas; Mitarbeiter; Aufgabe; Verkehr; Aufgaben; Recht; Maske; Sicherheitsorgane; Daten; Kontrolle; Covid-; -Verordnung; Transportunternehmen; Angestellte; Anzeigeerstatters; Verfahren; Amtsmissbrauch; Bundesgericht; Sicherheitsdienstes |